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De-Institutionalisierung jetzt: Selbstbestimmt leben ist ein Menschenrecht

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Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember haben der Unabhängige Monitoringausschuss und VertretungsNetz heute (28.11.2024) in einer Pressekonferenz gravierende Defizite in Österreich bei der De-Institutionalisierung und der Armutsbekämpfung aufgezeigt.

De-Institutionalisierung – was bedeutet das?

De-Institutionalisierung bedeutet, Menschen mit Behinderungen aus der Fremdbestimmung und den oft segregierten Lebensrealitäten von Einrichtungen herauszuholen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Lebensweg oft vorprogrammiert: Von einer Institution zur nächsten, als wäre dies der einzig denkbare Weg. Ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen ist in der Regel immer noch ein großer persönlicher Kraftakt. Unter anderem deswegen, weil die gesellschaftliche und politische Grundhaltung zu sein scheint, dass ein Leben in einer Einrichtung noch immer das Beste ist und Menschen mit Behinderungen dort sicher verwahrt, gut betreut und angenehm leben. Doch diese Sichtweise ist grundlegend falsch und widerspricht der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. „Wie alle anderen auch haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Sie haben das Recht, in eigenen Wohnungen zu leben, Teil der Gemeinschaft zu sein und einen Lebensweg zu gehen, der sich an ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert – nicht an starren, überholten Strukturen.“ Prof. Dr. Tobias Buchner (Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses)

Situation in Österreich

Menschen mit Behinderungen in Österreich sind nach wie vor stark von Institutionalisierung betroffen. Einrichtungen zeichnen sich oft durch starre Strukturen aus, die persönliche Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner*innen nicht berücksichtigen. Viele Betroffene erleben strukturelle Gewalt durch den fremdbestimmten Alltag. Ein weiteres zentrales Problem ist der fehlende Ausbau von persönlicher Assistenz, einer der wichtigsten Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben. Die Angebote sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und oft nicht bedarfsgerecht. Wie VertretungsNetz anschaulich in der Pressekonferenz zeigte, werden viele Menschen mit Behinderungen sogar in Institutionen gedrängt, weil Sozialleistungen nicht auf ein selbstbestimmtes Leben ausgerichtet sind und es an Unterstützungsleistungen fehlt.

„Politik und Gesellschaft müssen endlich konkrete Schritte zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-BRK zu setzen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben – in Österreich darf das kein Privileg sein“, erklärt Daniela Rammel (Vorsitzteam Unabhängiger Monitoringausschuss).

Empfehlungen des Unabhängigen Monitoringausschuss

  • Österreichweite De-Institutionalisierungsstrategie mit Maßnahmen und Etappenplänen in den Bundesländern
  • Flächendeckender Ausbau von gemeindenahen Unterstützungsdiensten
  • Inklusive und barrierefreie Gestaltung der Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
  • Stopp von weiteren Investitionen in bestehende oder neue Institutionen
  • Abbau und Schließung aller Institutionen in Österreich

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