FPÖ – Fürst: „Die Regierung will den realen Hass auf unseren Straßen nicht wahrhaben und lenkt daher ab!“
„Bei all ihren Schwüren und Beteuerungen sagen die schwarz-grünen Regierungsvertreter nicht dazu, was jetzt, parallel zu dieser Diskussion, wirklich passiert“, kritisierte heute FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst in ihrer Rede zur Verbotsgesetz-Novelle und brachte dazu das Beispiel einer „Free Palestine“-Kundgebung an der Universität für angewandte Kunst in Wien: „Dort hat eine Rednerin behauptet, dass es am 7. Oktober keinen Angriff auf Israel gegeben habe, ohne dass dagegen eingeschritten wurde beziehungsweise jene, die eingeschritten sind, wurden angegriffen. Das ist realer Hass, den es auch auf unseren Straßen gibt und gegen den diese Gesetzesnovelle genau gar nichts hilft, eben weil man vonseiten der Regierung diese Realität gar nicht wahrhaben will!“ Denn falls die besagte Rednerin Beamtin sei, so würde sie auch mit dieser Gesetzesvorlage weiter im Staatsdienst verbleiben.
„Diese Regierung, die mit den Grund- und Freiheitsrechten auf Kriegsfuß steht, die sich von linksradikalen NGOs treiben lässt, die täglich das Leben der eigenen, arbeitenden Bevölkerung schwerer macht und der vor allem alle desaströsen Folgen der ungebremsten Masseneinwanderung aus fernen Kulturkreisen, wie Antisemitismus, offene Ablehnung unserer Werte sowie unserer westlichen Gesellschaft, um die Ohren fliegen, lenkt von ihrem Versagen ab und präsentiert jetzt mit dieser Gesetzesvorlage eine ‚Nebelgranate‘. Damit wird die Vergangenheit unlauter benutzt, um unsere Zukunft mit Zensur, Meinungs- und Gesinnungsdelikten zu ‚vergiften‘“, führte Fürst weiter aus. Tatsächlich wolle die Regierung all diejenigen kriminalisieren und in Schwierigkeiten bringen, die diese Probleme offen ansprechen würden, wie etwa das Vorgehen gegen Vereine, welche die illegale Masseneinwanderung sowie die Islamisierung ablehnen und sich für die österreichische sowie europäische Identität stark machen, zeige.
Für die freiheitliche Verfassungssprecherin gehe man mit der Verbotsgesetz-Novelle auch von der bisherigen, seit Jahrzehnten gültigen Extremismusdefinition ab. „Denn Extremismus, den wir alle ablehnen, ist Bejahung von Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele und die Ersetzung unserer Verfassung und Rechtsordnung durch eine andere Ordnung. Derartige Extremisten gibt es leider in unserem Land: Zum Beispiel solche, die unsere Verfassung durch den Koran ersetzen wollen, die das Existenzrecht eines anderen Staates – Israel – ablehnen oder fordern, dass alle ins Gefängnis gesperrt werden sollen, die sich nicht der ‚Klimareligion‘ in all ihren Facetten anschließen. Sie alle werden von dieser Gesetzesnovelle aber nicht erfasst und können ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten weiterbetreiben“, so Fürst. Die Verbotsgesetz-Novelle trage daher nichts zu einem friedlicheren Leben bei, obwohl es genug Probleme gebe, die es gemeinsam zu bewältigen gelte.
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