Statt Herdenschutz zu finanzieren, verschwendete Kärnten 177.000 € für ein illegales Alm- und Weideschutzgesetz
Am Mittwoch, dem 11.07.2024, entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in einem richtungsweisenden Urteil, dass in Österreich das Wolfsjagdverbot in vollem Umfang weiterhin aufrecht ist, ansonsten drohe Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte der Linzer Professor für Europarecht, Franz Leidenmühler.[i]
Auch der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer sieht die Entnahme von Wölfen künftig erheblich erschwert. Das bisherige Abschussargument, dass Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit zurückgewiesen worden.[ii] Damit ist klar, dass Herdenschutz nun entgegen den Behauptungen der Landwirtschaftlichen Vertreter ab sofort überall umzusetzen ist – wozu laut Obwexer Zäune, Hirtenhunde, Hirten und Einpferchen in der Nacht zählen.
Er führte weiterhin aus: „Ich gehe davon aus, dass die Verordnungen für die Entnahme von Problemwölfen in Tirol so nicht aufrechterhalten werden können.”[iii]
Auch der Naturschutzjurist Jochen Schumacher vom Institut für Naturrecht widerspricht dem Tiroler Landesrat Geisler, dem Kärntner Landesrat Gruber, dem Vorarlberger Landesrat Gantner, Landesrat Pernkopf sowie der Salzburger Landesrätin Svazek. Alle hatten noch am selben Tag verkündet, sich nicht an das EuGH Urteil zu halten:
“Der EuGH hat ganz klar und deutlich der Praxis in ganz Österreich widersprochen und definiert, dass ein Wolfsmanagement nicht nur einen guten Erhaltungszustand in Österreich, sondern auch in allen einzelnen Bundesländern voraussetzt. Der EuGH lehnt die derzeitige österreichweite Wolf-Abschusspraxis und damit die geltenden Alm- und Weideschutz-Gesetze sowie Maßnahmengebietsverordnungen in allen Bundesländern ab und damit sind diese ab sofort abzuändern bzw. ersatzlos zu streichen
”, mahnt Jochen Schumacher.
In diesem Zusammenhang weist Europarechtsexperte Daniel Ennöckl von der BOKU Wien auch auf das fehlende detaillierte Wolfsmonitoring[iv] hin.
Madeleine Petrovic kommentiert verärgert: „Für zahlreiche bekannte und erfahrene Europarechtsexperten ist klar: Das Urteil ist eine Absage an die Faktenlage in Österreich! Schluss mit den Abschüssen und her mit dem Herdenschutz.“
Kärnten beispielswiese hat durch das Kärntner Alm- und Weideschutz-Gesetz, das bisher die Grundlage zum Abschuss der Wölfe war, im Vergleich zur vorherigen Rechtslage mit Bescheid, einen personalmäßigen Mehraufwand von mehr als EUR 177.000 pro Jahr.[v]
Madeleine Petrovic erzürnt: „Zusammen mit den anderen Bundesländern wurden so Millionen Euro an Steuergelder in die Abwicklung und Erstellung von rechtswidrigen Verordnungen und deren Umsetzung verschwendet, anstatt diese Gelder für Herdenschutz bereit zu stellen und die EU-Förderungen endlich abzurufen, die Österreich für Herdenschutzmaßnahmen dringend benötigt.
Nun fehlt dieses Geld beim Herdenschutz und verursacht dadurch unnötiges Tierleid durch vermeidbare Risse.
“
Madeleine Petrovic weiter: „Es ist beschämend, wie Bauernbund Präsident Süß sowie die aufgezählten Österreichischen Landwirtschaftspolitiker die Verkündung des EUROPÄISCHEN HÖCHSTGERICHTES in der Öffentlichkeit mit den Füßen treten und ankündigen dieses Urteil einfach zu ignorieren. Niemand und erst recht nicht gewählte Volksvertreter dürfen sich über Urteile des Europäischen Gerichthofs hinwegsetzen.
“
Das Ignorieren der höchstgerichtlichen Entscheidungen könnte nun auch für viele Beamte und Landesangestellte sowie externe Experten zum Risiko werden, wenn sie an den nun als illegal eingestuften Verordnungen mitwirken.
“Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich juristisch beraten zu lassen, um nicht wegen Amtsmissbrauch, Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung und Gefährdung des Tierbestandes bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften angezeigt zu werden
”, empfiehlt die Juristin Michaela Lehner.
Bildmaterial: https://we.tl/t-aX6swnI9yL
[i] https://tirol.orf.at/stories/3264713/
[ii] https://tirol.orf.at/stories/3264713/
[iii] Die Presse, 11.07.2024, EuGH: Jagd auf Wölfe bleibt in Österreich verboten
[iv] Kleine Zeitung 12.07.2024
[v] Erläuterungen zum Alm- und Weideschutz-Gesetz Februar 2024
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