EU-Ausschuss des Bundesrats: FPÖ-Antrag zu „Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes“ abgelehnt
Nachdem ein FPÖ-Antrag auf „Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes“ in der letzten Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zusammen mit einem EU-Verhandlungsgegenstand „mitvertagt“ worden war (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 722 vom 26. Juni 2024), nahmen die Bundesrät:innen die beiden Materien heute neuerlich auf die Tagesordnung im EU-Ausschuss der Länderkammer. Der EU-Verhandlungsgegenstand umfasst eine Mitteilung der Europäischen Kommission, wonach ein unionsweites Klimaziel für 2040 festgelegt werden soll, um in der Europäischen Union bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Für den FPÖ-Antrag auf Stellungnahme sprachen sich heute nur die Freiheitlichen aus, er blieb damit in der Minderheit und wurde abgelehnt.
FPÖ ortet „Diktat der EU“
In der Debatte zur Forderung für eine „Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes“ ging Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) darauf ein, was mit dem Renaturierungsgesetz in Form eines „Diktats der EU“ „angestellt“ worden sei. Als Grundlage für die durchzuführende Renaturierung gebe es weder Daten noch Fakten. Außerdem sei die Zeit sehr kurz, um die ihm zufolge „unerreichbaren Ziele“ umzusetzen. Etwa bei der Wiederherstellung der natürlichen Flussläufe könne es passieren, dass Hochwasserschutzkapazitäten dadurch verringert würden, meinte Spanring. Außerdem warnte er, dass Österreich bei Lebensmitteln „vom Exporteur hochwertiger Produkte zum Importeur klimaschädlicher Produkte“ werden könne. Zu befürchten seien außerdem Eingriffe in Grundrechte, etwa bei Grundstückseigentümern, sowie Erschwernisse in der Landwirtschaft und Eingriffe in die Kulturlandschaft und den Artenschutz. Besonders ärgerlich sei, dass es eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer gegen die EU-Renaturierungsvorlage gegeben habe, demgegenüber aber Österreich mit Ministerin Leonore Gewessler erst das „Zünglein an Waage“ gewesen sei, damit diese überhaupt zustande gekommen sei.
Stefan Schennach (SPÖ/W) meinte, dass zwei Bundesländer die Stellungnahme verlassen hätten, sodass es keine einheitliche Stellungnahme mehr gebe. Außerdem sei das Renaturierungsgesetz bereits jetzt Realität und solle von den Antragsteller:innen verbindlich zur Kenntnis genommen werden. Es diene genau dem Schutz der Landwirtschaft und Ökologie, zeigte sich Schennach überzeugt.
Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) wies ähnlich wie ein Experte des Klimaschutzministeriums darauf hin, dass es in der Angelegenheit unterschiedliche Rechtsmeinungen gebe. Bernhard Ruf (ÖVP/O) zufolge sei die Forderung der FPÖ unrealistisch, zumal eine Rückabwicklung nicht möglich sei. Der Bundeskanzler setze sich unter anderem auf europäischer Ebene für Ernährungssouveränität ein. Außerdem seien in der Renaturierungsangelegenheit rechtliche Maßnahmen gesetzt worden bzw. vorgesehen. Eine etwaige Aufhebung des Renaturierungsgesetzes sei grundsätzlich erst dann möglich, wenn es im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden sei.
EU-Klimaziel 2040
Im Jahr 2023 habe sich der Klimawandel stärker beschleunigt als je zuvor, heißt es in der Mitteilung der Europäischen Kommission. Auf Basis einer umfassenden Folgenabschätzung empfiehlt die Kommission daher, als Ziel bis 2040 die Netto-Treibhausgase um 90 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, um damit auf dem eingeschlagenen Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu bleiben. Die Folgenabschätzung zeige, dass ein Ziel von -80 % bis 2040 nicht mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzübereinkommens vereinbar wäre.
Österreich habe bisher keine Position zur Höhe des vorgeschlagenen 2040-Ziels bekanntgegeben, wolle sich aber – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – als „ambitionierter und verlässlicher Partner in der Gruppe der Klimaschutzvorreiter positionieren“ heißt es aus dem Klimaministerium. Kritisch gesehen wird jedenfalls, dass in der Mitteilung der Kommission der Kernenergie zur Erreichung der Klimaziele Bedeutung zugeschrieben werde. Aus österreichischer Sicht sei die Nutzung der Kernenergie weder eine „praktikable, sichere noch kosteneffiziente Option“ zur Bekämpfung der Klimakrise, betont das Klimaschutzministerium. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) mbu/bea
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