„Nähe zu Nordkorea“: Satirische Kolumne über Haimbuchner zulässig | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

„Nähe zu Nordkorea“: Satirische Kolumne über Haimbuchner zulässig

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Ein Politikberater aus dem Umfeld der FPÖ wandte sich an den Presserat wegen des Beitrags „Der ganz normale Wahnsinn“, erschienen am 11.04.2024 auf „derstandard.at“. Der Senat 3 sieht keinen Grund für die Einleitung eines Verfahrens.

Im Beitrag befasst sich der Autor mit einer Aussage von FPÖ-Chef Herbert Kickl, wonach wir das Verhältnis zu Russland normalisieren müssten. Anschließend verweist er auf ein vom „Falter“ in Auszügen veröffentlichtes Dossier, in dem auch FPÖ-Politiker gelistet seien, die besonders gute Beziehungen zum Putin-Regime hätten. Angeführt werde u.a. etwas überraschend Manfred Haimbuchner, „bei dem man ja rein optisch eher eine Nähe zu Nordkorea vermutet hätte.“ Im zweiten Teil des Beitrags beschäftigt sich der Autor auch noch mit der Rolle der ehemaligen Außenministerin Karin Kneissl und ihrem fragwürdigen Verhältnis zu Putin. Der Politikberater sah in der zitierten Passage über Haimbuchner eine körperbezogene Herabwürdigung.

Nach Ansicht des Senats handelt es sich beim Beitrag um eine satirisch-ironisch angelegte Kolumne über eine mögliche Einflussnahme Russlands auf Politikerinnen und Politiker bzw. staatliche Behörden in Österreich. Bei der medienethischen Beurteilung einer satirischen Kolumne orientieren sich die Senate daran, inwieweit die überhöhte künstlerische Darstellung einen Sachbezug zu einem konkreten Ereignis aufweist. Das konkrete (politisch relevante) Ereignis ist hier der Umstand, dass es einen Bericht über ein besonderes Naheverhältnis Haimbuchners zum Putin-Regime gab.

Für eine satirische Herangehensweise spricht bereits der Titel („Der ganz normale Wahnsinn“), zudem finden sich im Beitrag wiederkehrend Übertreibungen und teils sarkastische Zuspitzungen: So werden Mitarbeiter des österreichischen Nachrichtendienstes, denen Spionage für Russland vorgeworfen wird, als „Moskauer Maulwurf-Brigade“ bezeichnet. An einer anderen Stelle wird die ehemalige Außenministerin Karin Kneissl als „Mata Hari des Hochzeitstanzes“ bezeichnet. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Autor um einen bekannten österreichischen Kabarettisten handelt.

Der vorliegende Beitrag weist demnach mehrere für eine Satire typischen Charakteristika auf. In Anbetracht dessen bewertet der Senat auch die kritisierte Passage, wonach man bei dem FPÖ-Politiker Manfred Haimbuchner rein optisch eher eine Nähe zu Nordkorea vermutet hätte, als satirische Zuspitzung bzw. Übertreibung des Autors. Darüber hinaus handelt es sich bei Haimbuchner um den stellvertretenden oberösterreichischen Landeshauptmann, also um eine Person, die ein hohes politisches Amt innehat. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft muss es im Rahmen des politischen Diskurses möglich sein, gegenüber Politikerinnen und Politikern überspitzte oder provozierende Formulierungen zu gebrauchen.

Der Senat stimmt mit dem Politberater zwar darin überein, dass die Passage auf das Aussehen Haimbuchners anspielt und dabei offenbar an einem ethnischen Merkmal anknüpft („rein optisch eher eine Nähe zu Nordkorea“). Aufgrund des satirischen Kontexts sieht der Senat entgegen der Ansicht des Mitteilenden hier jedoch noch keine Herabwürdigung des Spitzenpolitikers. Im Übrigen haben die Senate des Presserats bereits mehrmals festgehalten, dass satirische Darstellungen von Personen bis zu einem gewissen Grad sogar beleidigende oder verunglimpfende Elemente enthalten dürfen, sofern dadurch nicht gezielt Vorurteile gegenüber einer Bevölkerungsgruppe bedient werden sollen.

In Abwägung aller genannten Aspekte hält der Senat die vorliegende satirisch-ironische Kolumne im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit für zulässig. Die Veröffentlichungsinteressen des Mediums sind gegenüber den Persönlichkeitsinteressen des Politikers stärker zu gewichten. Es liegt daher kein Verstoß gegen den Ehrenkodex vor. 

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall wurde der Senat 3 aufgrund von Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser tätig und teilt seinen medienethischen Standpunkt. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Der Standard“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

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