Wirtschaftsausschuss diskutiert Volksbegehren zu umfassender Lebensmittelherkunftskennzeichnung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Wirtschaftsausschuss diskutiert Volksbegehren zu umfassender Lebensmittelherkunftskennzeichnung

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Der Wirtschaftsausschuss befasste sich heute mit dem von 149.891 Österreicher:innen bzw. 2,36 % der Wahlberechtigten unterstützten Volksbegehren "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!". Neben den Initiatoren des Volksbegehrens rund um den ehemaligen Abgeordneten Leopold Steinbichler waren als Expert:innen Ulrich Herzog vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Petra Lehner von der Arbeiterkammer zur Diskussion mit den Abgeordneten geladen.

Volksbegehren: Heimisch und regional erzeugte Lebensmittel als Grundrecht in die Verfassung

Durch bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen zur sofortigen und umfassenden Einführung einer Lebensmittelherkunftskennzeichnung soll ein wesentlicher Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz geleistet sowie zum Erhalt regionaler Arbeitsplätze und der Wertschöpfung beigetragen werden, heißt es in der von Leopold Steinbichler gestarteten Initiative. Zudem komme es zur Einschränkung von Lebendtiertransporten. Heimisch und regional erzeugte Lebensmittel seien als Grundrecht in der Verfassung zu verankern und würden deren Verfügbarkeit absichern, so die Initiatoren des Volksbegehrens (2174 d.B.).

Jede Konsumentin und jeder Konsument in Österreich habe das Recht auf eine regionale und gesunde Ernährung, betonte Steinbichler im Ausschuss. "Dort, wo Österreich drauf steht, muss Österreich drinnen sein", so Steinbichler. Es gebe aber in diesem Bereich große Hürden für die heimische Landwirtschaft. Anstatt weiterer bürokratischer Auflagen brauche es den Schutz der Produktion durch eine Lebensmittelherkunftskennzeichnung. Sonst werde die aktuell stattfindende "Höfeflucht" weitergehen. In diesem Zusammenhang erwähnte der Initiator auch das vor Kurzem bekannt gewordene Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu den Übergangsfristen von Vollspaltböden in der Schweinehaltung. Dieses sei unverständlich, zusätzliche Tierwohl-Auflagen würden eine weitere Schlechterstellung der heimischen Bäuerinnen und Bauern bedeuten.

Die Herkunft von Lebensmitteln sei für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Thema und gehe auf die BSE-Krise in den 1990er-Jahren zurück, hielt Ulrich Herzog, Leiter der Sektion "Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit" im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest. Der Experte gab einen Überblick von der daraus resultierenden ersten europaweit gültigen Herkunftskennzeichnung für Rinder im Jahr 2002 bis zu der im vergangenen Jahr eingeführten Regelung für die Gemeinschaftsverpflegung in Österreich. Man habe sich vorgenommen, die entsprechende Verordnung innerhalb von drei Jahren zu evaluieren, um etwa auch für den Bereich der Gastronomie zu lernen. Der Experte geht zudem von weiteren europaweiten Schritten zur Lebensmittelherkunftskennzeichnung im Rahmen der "Farm-to-Fork-Strategie" der Europäischen Union aus.

Laut Petra Lehner, Lebensmittelexpertin der Arbeiterkammer, sind die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich neben der Herkunft ihrer Lebensmittel vor allem an der Qualität und hohen Tierwohl-Standards interessiert. Gerade in diesen Bereichen würden aber die Verbraucher:innen mehr erwarten, als die aktuelle Gesetzeslage erfülle. Da jedoch der Lebensmittelexport für die heimische Wirtschaft eine große Rolle spiele, könnten durch eine strengere Herkunftskennzeichnung internationale Märkte sowie damit verbundene Arbeitsplätze "wackeln", gab die Expertin der Arbeiterkammer zu bedenken. Was die Herkunftskennzeichnung für Großküchen und Kantinen betrifft, sprach Lehner von einer lückenhaften Regelung, bei der es vorrangig um die Erhöhung des Österreich-Anteils in der Gemeinschaftsverpflegung gehe. Zu den von mehreren Abgeordneten angesprochenen Gütesiegeln hielt die Expertin fest, dass es sich, außer beim AMA-Gütesiegel, zumeist um Werbung ohne dahinter stehende Kontrollen handle. Die meisten der rund 200 "Scheingütezeichen" würden oftmals nicht über die EU-Mindeststandards hinausgehen.

Unterschiedliche Positionen der Fraktionen zur Lebensmittelherkunftskennzeichnung

Für Kurt Egger ist im Bereich der Herkunftskennzeichnung in den letzten Jahren "einiges passiert". Im Mittelpunkt jeder Regelung müsse die Sicherung der heimischen Landwirtschaft sowie die Erhaltung des Naturraumes stehen. Als Exportnation müsse sich Österreich jedoch gut überlegen, wie man im internationalen Wettbewerb agieren wolle, so der ÖVP-Abgeordnete.

Das Volksbegehren liefere wichtige Ansätze, um mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erreichen, hielt Rainer Wimmer (SPÖ) fest. Neben der Herkunft gehe es aber auch um Tierwohl und Tierhaltung. Was das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu den Vollspaltböden betrifft, braucht es für Wimmer schnell Änderungen durch den Gesetzgeber.

Eine durchgängige Lebensmittelherkunftskennzeichnung sei ein "riesen Thema", das sich auch die Bundesregierung vorgenommen, aber nur teilweise umgesetzt habe, kritisierte Peter Schmiedlechner (FPÖ). Kein Verständnis zeigte der FPÖ-Mandatar für die Forderung der SPÖ nach höheren Tierwohl-Standards. Österreich liege hier bereits im europäischen Spitzenfeld. Die heimischen Betriebe würden "beste Qualität zum günstigsten Preis" produzieren.

Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten ein Recht auf "Transparenz am Teller", betonte Elisabeth Götze (Grüne). Das habe man auch im Regierungsprogramm festgehalten. Laut der Grünen-Mandatarin können strengere Herkunftskennzeichnungen einen Wettbewerbsvorteil für heimische Betriebe bringen.

Die Forderung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner nach mehr Transparenz sei begrüßenswert, jedoch sei das Volksbegehren sehr allgemein gehalten, betonte NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer. Man müsse sich bei Bestrebungen in diese Richtung immer die Frage stellen, was eine lückenlose Herkunftskennzeichnung der heimischen Landwirtschaft bringe.

Ein Bericht über die Beratungen zum Volksbegehren wird dem Nationalrat zur weiteren Diskussion im Plenum vorgelegt. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) med


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