Steinacker: Ausweitung des Verbotsgesetzes starkes Signal für historisches Verantwortungsbewusstsein Österreichs | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Steinacker: Ausweitung des Verbotsgesetzes starkes Signal für historisches Verantwortungsbewusstsein Österreichs

0 117

"Die heute im Justizausschuss beschlossene Ausweitung des Verbotsgesetzes ist ein starkes Signal für das historische Verantwortungsbewusstsein Österreichs“, betont ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die auch Obfrau der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Österreich-Israel ist. Bereits Anfang November hatten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner das Paket im Rahmen des Ministerrates präsentiert, heute sei der nächste Schritt im Zuge des parlamentarischen Prozesses erfolgt. Konkret sieht die Verbotsgesetz-Novelle 2023 – die Änderungen des Verbotsgesetzes 1947, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, des Abzeichengesetzes 1960, des Uniform-Verbotsgesetzes und des Symbole-Gesetzes beinhaltet – beispielsweise folgende Maßnahmen vor:

– Die Ausdehnung der österreichischen Strafrechtsgewalt auf im Ausland gesetzte Verhaltensweisen – dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass NS-Propaganda und entsprechende Radikalisierung häufig und immer mehr im Internet um sich greifen.

– Einen zwingenden Amts- bzw. Funktionsverlust für öffentliche Bedienstete bei einer rechtskräftigen Verurteilung aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.

– Die Möglichkeit, NS-Devotionalien auch ohne den Zusammenhang mit einer durch konkrete Strafe bedrohten Handlung einzuziehen.

– Künftig soll jedes Verharmlosen oder Relativieren des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden können.

– Das Abzeichen- sowie das Symbole-Gesetz werden angepasst: Wer in Zukunft beispielsweise Abzeichen der NSDAP oder Symbole der Hamas öffentlich trägt, soll gleich streng bestraft werden. Die entsprechenden Verwaltungsstrafdrohungen werden angeglichen und einheitlich auf 10.000 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden.

Steinacker: "Weiters geht es uns auch um eine generell stärkere Differenzierung der Tatbestände sowie punktuelle Verschärfungen der Strafandrohungen bei Wiederbetätigungsdelikten. Mit der Verbotsgesetz-Novelle 2023 setzen wir einerseits einen richtigen und wichtigen Schritt in diese Richtung, andererseits erfüllen wir damit die entsprechenden Zielsetzungen des Regierungsprogramms." Klar sei, so die Mandatarin der Volkspartei, dass "das stetige Gedenken und Erinnern das alleinige Mittel dazu ist, damit Gräuel wie unter der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten nie mehr passieren". Wie wichtig dieses "niemals vergessen" sei, habe der Hamas-Terror gegen Israel der gesamten Welt in erschreckender Weise vor Augen geführt. "Wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass Radikalismus, Extremismus und Terrorismus bei uns keinen Platz haben. Das heute im Justizausschuss beschlossene Gesetzespaket ist dafür ein wichtiges Zeichen", schließt die ÖVP-Abgeordnete. (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.