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Nationalrat beendet Plenarwoche mit Ersten Lesungen und Fristsetzungsbeschlüssen

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Mit einer ersten Diskussion über zwei FPÖ-Anträge zum Interpellationsrecht von Abgeordneten hat der Nationalrat heute Abend die Plenarwoche beendet. Zum einen ist es den Freiheitlichen ein Dorn im Auge, dass der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats – anders als Regierungsmitglieder – an sie gerichtete schriftliche Anfragen von Abgeordneten nicht innerhalb von zwei Monaten beantworten müssen. Zum anderen wollen sie die Möglichkeit schaffen, im Plenum des Nationalrats über unzureichende Anfragebeantwortungen des Nationalratspräsidenten bzw. der Nationalratspräsidentin sowie der Rechnungshofpräsidentin bzw. des Rechnungshofpräsidenten zu diskutieren. Derzeit sind derartige "Kurze Debatten" auf Anfragebeantwortungen von Regierungsmitgliedern beschränkt. Ob es die nötige Zweidrittelmehrheit für diese Anliegen geben wird, blieb heute offen, die – gleichlautenden – Anträge (3360/A, 3361/A) wurden dem Geschäftsordnungsausschuss bzw. dem Rechnungshofausschuss zur Vorberatung zugewiesen.

Begründet wurden die Initiativen von FPÖ-Abgeordneter Susanne Fürst heute unter anderem damit, dass man zuletzt vier Monate auf eine Anfragebeantwortung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka gewartet habe. Gleichzeitig seien seine Antworten nicht sonderlich aufschlussreich gewesen, meinte sie. Auch der Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker warf Fürst vor, das Interpellationsrecht "eng zu interpretieren". Man müsse über Anfragebeantwortungen im Plenum diskutieren können, zumal der Rechnungshof neue Kontrollrechte in Bezug auf die Prüfung der Parteienfinanzen erhalten habe.

"Im Grundsatz" unterstützt wird der Antrag von der SPÖ, wie Abgeordnete Andrea Kuntzl erklärte, auch wenn sie Rechnungshofpräsidentin Kraker zu Unrecht in der Kritik sieht. Das Interpellationsrecht sei ein wichtiges Kontrollinstrument und müsse verbessert werden, bekräftigte sie.

Neben einer verkürzten Frist für Anfragebeantwortungen des Nationalratspräsidenten regten Kuntzl und NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter auch eine allgemeine Diskussion über die Qualität von Anfragebeantwortungen an. Sie können sich etwa vorstellen, den Verfassungsgerichtshof –  ähnlich wie in Deutschland – in die Qualitätskontrolle von Antworten einzubinden. Dort kann das Bundesverfassungsgericht damit beauftragt werden zu prüfen, ob die Anfragebeantwortung gesetzesgemäß erfolgt ist.

Eine allgemeine Zwei-Monats-Frist für Anfragebeantwortungen hält auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) für sinnvoll. Was das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Rechnungshofspitze betrifft, geht die Initiative ihrer Meinung nach jedoch am Zweck vorbei. Der Rechnungshof sei ein Prüforgan des Parlaments und lege seine Prüfberichte dem Rechnungshofausschuss vor, führte sie aus.

Andreas Hanger (ÖVP) sieht die Notwendigkeit, allgemein über Kontrollrechte, und damit auch über den Untersuchungsausschuss, zu diskutieren. Was parlamentarische Anfragen betrifft, wies er darauf hin, dass diese auf der einen Seite aufgrund ihrer "unglaublichen Fülle" mittlerweile enorme Ressourcen der Verwaltung binden würden, und dass Antworten auf der anderen Seite manchmal sehr oberflächlich seien. Was die zeitliche Frist betrifft, hält er sowohl Nationalratspräsident Sobotka als auch Rechnungshofpräsidentin Kraker für "unverdächtig", etwas verzögern zu wollen.

Fristsetzungen für Paket gegen Kinderarmut, weitere Energiehilfen für die Industrie und neues Energieeffizienzgesetz

Zum Abschluss fassten die Abgeordneten auf Antrag der Koalitionsparteien noch drei Fristsetzungsbeschlüsse. Demnach ist der Wirtschaftsausschuss aufgefordert, die Beratungen über das erst heute eingebrachte Gesetzespaket gegen Kinderarmut (3427/A) bis spätestens kommenden Dienstag, dem 31. Mai, abzuschließen. Die gleiche Frist gilt für die Vorberatungen über das seit November im Wirtschaftsausschuss liegende Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (1774 d.B.), das eine teilweise Kompensation der Stromkosten für energieintensive Industriebetriebe für das Jahr 2022 vorsieht, sowie für eine adaptierte Version des Energieeffizienzgesetzes (3426/A). Nachdem die entsprechende Regierungsvorlage gestern an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert ist, haben ÖVP und Grüne einen geänderten Gesetzentwurf ohne Energiespar-Vorgaben für die Länder vorgelegt. Durch die Fristsetzungen ist sichergestellt, dass alle drei Gesetzesvorlagen auf die Tagesordnung der für 1. Juni anberaumten Sondersitzung des Nationalrats kommen.

Vorangegangen war den Fristsetzungsbeschlüssen eine Geschäftsordnungsdebatte und eine von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka verfügte kurze Sitzungsunterbrechung. Die drei Oppositionsparteien kritisierten vor allem die späte Vorlage der neuen Version des Energieeffizienzgesetzes nur wenige Minuten vor Ende der Sitzung. Der Gesetzentwurf habe 68 Seiten, es sei schlichtweg nicht möglich, ihn vor der Abstimmung über den Fristsetzungsantrag durchzulesen, hielt NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak fest. Das sei kein funktionierender Parlamentarismus. Man müsse endlich vom Krisenmodus der Corona-Pandemie wegkommen, mahnte er. SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried sprach von einer "Frotzelei" des Parlaments und der Abgeordneten. Er und FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger wiesen zudem darauf hin, dass das letzte Mal ähnliches passiert sei, wobei die Opposition dieses Mal angesichts des Umfangs auf ein Vorlesen der Anträge verzichtete.

Seitens der Koalitionsparteien hoben die Klubobleute August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) die Notwendigkeit hervor, das Energieeffizienzgesetz rasch zu beschließen, um hohe Strafzahlungen infolge des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden. Das sei im Sinne des Steuerzahlers, bekräftigte Wöginger. Gleichzeitig kündigte er an, der Opposition vor dem geplanten Beschluss des Gesetzes am 1. Juni "selbstverständlich" einen Ausschusstermin anzubieten. Dass es bis knapp vor Ende der Sitzung gedauert hat, bis der Gesetzesantrag vorgelegt wurde, begründete Maurer damit, dass die aufgrund der Blockadehaltung der SPÖ nötige Umarbeitung des Gesetzes nicht so einfach gewesen sei. Der neue Gesetzentwurf kann durch die Streichung von Verfassungsbestimmungen vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. (Schluss Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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