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Die AK hat die besten Tipps rund um Praktikum und Ferialjob

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Ferialjobs und (Pflicht-)praktika sind für tausende Schüler:innen der erste Berührungspunkt mit der Berufswelt. Vieles ist neu, auch das Arbeitsrecht. Das Informationsbedürfnis ist groß, wie auch eine Studie des Österreichischen Instituts für Bildungsforschung für Bildungsforschung im Auftrag der AK gezeigt hat: 89 Prozent aller Schüler:innen möchten über ihre Rechte in (Pflicht-)Praktikum, Ferial- und Gelegenheitsjob informiert werden. Aber nur 11 Prozent sagen, sie haben alle benötigten Informationen. „Immer wieder melden sich in der AK Beratung enttäuschte Jugendliche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet haben, dann aber bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben. Die Wiener AK steht allen Schüler:innen und Studierenden hier mit Rat und Tat zur Seite!“, sagt Bianca Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Wien. Z.B. beim Donauinselfest am 23. Juni von 13 bis 18 Uhr beim AK Stand auf der Arbeitsweltinsel. Oder in der FAKTory, dem neuen AK Zentrum für berufstätige Studierende direkt neben der Universität Wien, wo die AK arbeitsrechtliche Beratung für Schüler:innen und Studierende mit Praktika und Nebenjobs anbietet. Zweimal die Woche werden hier berufstätige Studierende und Schüler:innen zu allen Fragen rund um ihren Job beraten.

Die drei wichtigsten Tipps vor Antritt von Pflichtpraktikum, Praktikum und Ferialjob:

1 Arbeitsvertrag schriftlich abschließen und vor Unterschrift prüfen lassen!

Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren sowie die Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Betriebes abklären. Den Arbeitsvertrag vor Unterschrift bei der AK prüfen lassen!

Die meisten (Pflicht-)praktikant:innen befinden sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Es gelten dieselben Spielregeln, wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen, d.h.  Bezahlung nach Kollektivvertrag oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung. Dann ist die Entlohnung gesondert zu vereinbaren. Dasselbe gilt für Ferial:joberinnen.

Bei Unklarheiten hilft dir deine AK!

2. Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt! Jugendliche haben täglich Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, wenn die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Arbeitszeiten unbedingt mitschreiben und gut dokumentieren (Wann habe ich angefangen? Wann habe ich aufgehört? Von wann bis wann habe ich Pause gemacht?).

3. Kein Pflichtpraktikum gefunden?

Die Suche dokumentieren (z.B. Suche in Jobbörsen, abgeschickte Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche etc.)! Wer jetzt noch keine Stelle hat, sollte möglichst rasch mit den zuständigen Lehrer:innen sprechen. Wenn sie – vor allem mithilfe deiner Dokumentation – feststellen, dass du wirklich intensiv gesucht hast und du trotzdem nichts finden konntest, kann die Verpflichtung im Einzelfall auch entfallen.

Mehr Informationen findest du hier: Ferialjob & Pflichtpraktikum | Arbeiterkammer Wien.

Berufstätige Studierende in Wien finden arbeitsrechtliche Beratung bequem direkt neben der Uni Wien hier: Faktory | AK Beratung.

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