VSV/Kolba: Ischgl 2020 - Verjährungsverzicht oder Sammelklage | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VSV/Kolba: Ischgl 2020 – Verjährungsverzicht oder Sammelklage

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Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt die Interessen von weiteren 117 Reisenden, die sich ab dem 5.3.2020 in Ischgl mit Covid infiziert und zum Teil schwere Folgen zu erleiden hatten. Diese Ansprüche drohen am 5.3.2023 zu verjähren. Die Betroffenen haben keine Deckung von Rechtsschutzversicherungen und haben daher Ihre Ansprüche dem VSV zum Inkasso abgetreten. Prozessfinanzierer decken des Kostenrisiko ab.

"Wir haben die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich und den Landeshauptmann von Tirol aufgefordert, bis 28.2.2023 eine Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzugeben, um weitere weitwendige Verfahren zu vermeiden und die Rechtsfragen in Musterverfahren auszujudizieren," berichtet Peter Kolba, Obmann des VSV. "Wenn nicht fristgerecht diese Erklärung einlangt, wird in den Tagen danach gegen Republik Österreich und gegen das Land Tirol die Sammelklage eingebracht."

In den rund 120 Individualverfahren, die seit 2021 gerichtsanhängig sind,  liegt derzeit der Ball beim Obersten Gerichtshof (OGH). Er hat – nach Aufhebung der Ersturteile durch das Oberlandesgericht Wien – nun zu entscheiden, wie diese Verfahren weitergehen werden.

"Es ist schade, dass massiv Geschädigte Jahre warten müssen, um Schadenersatz durchzusetzen, aber wir haben einen langen Atem," sagt Kolba.

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