OGH bestätigt AK Kärnten: Trinkwasserüberprüfung auf Legionellen sind keine Betriebskosten!
Ein richtungsweisendes Gerichtsurteil für Österreichs Mieterinnen und Mieter erzielte die Arbeiterkammer Kärnten. Die AK als Klägerin vertrat die Rechtsansicht, dass Kosten für eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen nicht den Betriebskosten angerechnet werden dürfen. Dies fußt auf einem Fall einer Lavanttalerin, die als Mieterin einer BUWOG-Wohnung die Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2019 im Hinblick auf die Position „Wasser“ bei der AK Kärnten überprüfen ließ. „Der Mieterin wurden aliquot rund 100 Euro an Betriebskosten für die Legionellenüberprüfung verrechnet“, erklärt Miet- und Wohnrechtsexperte der AK Kärnten, Michael Tschamer, den Sachverhalt.
Die AK Kärnten intervenierte zuerst bei der BUWOG, schlussendlich landete der Fall vor dem Bezirksgericht Wolfsberg, wo man der AK Recht gab. Nachdem die BUWOG erneut Einspruch erhob, ging der Akt weiter an das Landesgericht Klagenfurt. „Auch das Landesgericht bestätigte den gerichtlichen Erstentscheid!“, so Jurist Tschamer und erklärt: „Kürzlich wurde der Entscheid der zwei Vorinstanzen beim Obersten Gerichtshof bestätigt. Damit steht fest: Die BUWOG muss der Mieterin, wie auch allen anderen betroffenen Mietern dieser Wohneinheit im Lavanttal, die fälschlich verrechneten Kosten rückerstatten!“
„Für heimische Mieterinnen und Mieter bedeutet das Urteil, dass kein Vermieter – weder privat noch gewerblich – solche Überprüfungskosten auf Mieter überwälzen darf, denn es handelt sich um Erhaltungskosten der Liegenschaft!“, zeigt sich AK-Präsident Günther Goach erfreut und weist darauf hin: „Sämtliche anhängige Klagen, die die AK gegen die BUWOG eingebracht hat, sind nun nicht mehr ruhend gestellt. Aufgrund des Urteils müssen die unrechtmäßig verrechneten Kosten zurückgezahlt werden.“
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