Schipka: Neue Corona-Verordnung berücksichtigt Kirchen „angemessen“
Wien (KAP) – Die vom Gesundheitsministerium erlassene neue Corona-Verordnung berücksichtigt den rechtlichen Status und die Bemühungen der Kirchen und Religionsgesellschaften bei Schutzmaßnahmen in „angemessener Weise“. Das hat der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag im Interview mit Kathpress erklärt. Er reagierte damit auf die am selben Tag veröffentlichte Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung. Neu ist dabei eine grundsätzliche Bestimmung im Blick auf Kirchen, Religionsgesellschaften und religiöse Bekenntnisgemeinschaften. Demnach sind für sie Ausnahmen zum Zweck der Religionsausübung dann möglich, wenn sie im eigenen Bereich im Vergleich zu den staatlichen Bestimmungen „gleichwertige Regelungen“ haben und für deren Einhaltung Sorge tragen.
Ausdrücklich lobte Schipka die Bemühungen der zuständigen Regierungsstellen, den jüngsten Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu entsprechen und dabei die rechtliche Stellung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu wahren. „Es wäre zwar auch ein anderes Ergebnis bei der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtlich vertretbar gewesen. Die neue Corona-Verordnung ist aber aus Sicht der Bischofskonferenz ein geeigneter Weg, um die nun rechtlich gebotenen und sachlich notwendigen Aspekte umzusetzen“, resümierte Schipka.
Mit der neuen Verordnung hat das Gesundheitsministerium im Wesentlichen die seit drei Monaten geltenden Corona-Maßnahmen verlängert. Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen weiter in Kraft. In der neuen Verordnung wird den Kirchen und Religionsgemeinschaften auch ein gewisser Spielraum bei den für den eigenen Bereich erlassenen Schutzmaßnahmen für religiöse Zusammenkünfte eröffnet.
Für die Katholische Kirche bringt die neue Verordnung keine Veränderungen im Blick auf die Feier von Gottesdiensten: Mit 1. Juni hat die Bischofskonferenz die bis dahin österreichweit geltenden Corona-Regelungen vorübergehend ausgesetzt. Konkret bedeutet das, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ohne besondere coronabedingte Einschränkungen möglich ist. Gleichwohl empfehlen die Bischöfe, diverse Hygienemaßnahmen, wie sie in der zuletzt geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz aufgeführt sind, „möglichst beizubehalten“, wie damals Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka erklärte. Bei Feiern mit über 500 Personen ist überdies ein Präventionskonzept verpflichtend.
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