Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für kleines Wahlrechtspaket
Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für ein kleines Wahlrechtspaket gegeben. Die Abgeordneten stimmten einhellig für den von ÖVP und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf. Damit wollen sie unter anderem Vorsorge dafür treffen, dass auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen, weiter an Wahlen teilnehmen können. Zudem soll ein neues Wahlsprengel-Tool die administrative Abwicklung von Wahlen erleichtern. Ein größeres Wahlrechtspaket stellte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl für den Herbst in Aussicht.
Passiert hat den Ausschuss außerdem eine Dienstrechts-Novelle, die insbesondere dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen für Lehrerinnen und Lehrer umfasst. Dabei geht es etwa um die Vergütung des Unterrichts an der Sommerschule, erweiterte Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf und geänderte Bestimmungen in Bezug auf die sogenannte Induktionsphase für Junglehrer:innen. Zwei Anträge der FPÖ zur Justizwache und zur Absicherung von älteren Bediensteten im Sicherheitsbereich wurden vertagt.
Wahlrechtsänderungsgesetz 2022
Konkret sieht das Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 (2574/A) vor, aus der Nationalrats-Wahlordnung und anderen Wahlgesetzen alle Bezeichnungen zu entfernen, die auf „Männer“ und „Frauen“ abstellen oder eine Unterscheidung zwischen „männlich“ und „weiblich“ treffen. Künftig ist nur noch von „Personen“ die Rede, das Geschlecht einer wahlberechtigten Person wird nicht mehr erfasst. Zudem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass einzelne Wahlsprengel – historisch gewachsen – außerhalb der jeweiligen Gemeindegrenzen liegen, wie sich im Zuge der Europawahl 2019 herausgestellt hat. Gemeindewahl- bzw. Bezirkswahlbehörden haben künftig verpflichtend dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Wahlsprengel-Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden.
Um die Abgrenzung und Administration der Wahlsprengel zu erleichtern, soll es künftig ein Zentrales Wahlsprengeltool (ZeWaT) geben, das vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bereitzustellen ist. Dieses soll auf dem jetzt schon vorhandenen – geocodierten – Adressregister aufbauen, das im Rahmen des Grenzkatasters geführt wird. Das Tool soll den vollziehenden Behörden dazu dienen, die Zuordnungen neu errichteter Gebäude zu den einzelnen Wahlsprengeln vorzunehmen und die Lage sowie die Ausstattung der Wahllokale bzw. Eintragungslokale zu erfassen. Auch die Administration der sogenannten „zweiten Chance“ soll über das Tool abgewickelt werden: Dabei geht es um die Rückholung und Bereitstellung jener Wahlkarten durch die Gemeindewahlbehörden, die in geschlossenen Postämtern gestrandet sind, weil sie von den Wahlberechtigten nicht rechtzeitig vor der Wahl abgeholt wurden. Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde auch ein Abänderungsantrag, der jedoch nur technische Korrekturen enthält.
Die Gesetzesnovelle wird daneben auch dazu genutzt, um im Vermessungsgesetz einige weitere anstehende Anpassungen vorzunehmen. Das betrifft etwa die Möglichkeit der Bereinigung von Verwaltungsgrenzen und die Aufnahme von Gebäudehöhen in das Adressregister. Zudem soll im Bereich der für Verkehrsrouting maßgeblichen Graphenintegrationsplattform (GIP) sichergestellt werden, dass für jede Adresse in Österreich einheitliche Voraussetzungen gelten. Auf der GIP baut etwa der Pendlerrechner des Finanzministeriums auf.
Als Alternative zur Streichung von Geschlechtshinweisen aus den Wahlgesetzen, hätte es gemäß den Erläuterungen auch die Möglichkeit gegeben, eine dritte Personenstandskategorie – etwa „divers“ oder „inter“ – einzuführen. Davon wurde laut Erläuterungen allerdings Abstand genommen, und zwar nicht nur, weil sich das Wählerverzeichnis in manchen Gemeinden auf einen sehr kleinen Personenkreis erstreckt, sondern auch, weil es gemäß einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister auch möglich sein muss, das Geschlecht aus legitimen Gründen nicht anzugeben.
ÖVP kündigt größeres Wahlrechtspaket für Herbst an
In der Debatte hob Wolfgang Gerstl (ÖVP) hervor, dass es sich bei der vorliegenden Novelle nur um den ersten Teil eines größeren Pakets handelt. Es sei notwendig, einige verfassungsrechtlich gebotene Vorgaben noch vor der Bundespräsidentenwahl umzusetzen, etwa was die legistische Absicherung von Wahlsprengeln außerhalb des Gemeindegebiets betrifft. Die Vorlage des zweiten Teils des Pakets stellte Gerstl für den Herbst in Aussicht – auch hier hofft er auf einen Konsens aller Parteien und sagte zeitgerechte Verhandlungen zu.
SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits geht davon aus, dass der zweite Teil des Pakets auch die Wahlbeisitzregelung umfassen wird. Was die vorliegende Novelle betrifft, signalisierte er „klare Zustimmung“ seiner Partei, wobei er unter anderem die erhöhte Transparenz bei Sprengelwahlergebnissen begrüßte.
Seitens der FPÖ sprach Harald Stefan von weitgehend „technischen Anpassungen“, die seiner Meinung nach keine große Bedeutung haben werden. Schließlich hätten im Zuge der Ausstellung von Impfzertifikaten nur 61 Personen die Geschlechtsbezeichnung „divers“ angegeben. Obsolet werden seiner Einschätzung nach mit der Gesetzesnovelle Geschlechterquoten als Voraussetzung für finanzielle Unterstützungen von Parteien.
NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter wies darauf hin, dass die Abwicklung von Wahlen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Vom Wahlsprengel-Tool erwartet er sich in diesem Sinn administrative Erleichterungen. Datenschutzbedenken Margreiters versuchte der Wahlrechtsexperte des Innenministeriums Robert Stein auszuräumen. Er wies überdies darauf hin, dass es durch das Zentrale Wahlsprengel-Tool erstmals eine Übersicht über die Wahlsprengel in Österreich gibt: Demnach sind es rund 10.300.
Erweiterte Möglichkeiten für Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf
Die vorgesehenen Änderungen im Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer basieren auf einem umfangreichen Abänderungsantrag, den ÖVP und Grüne im Zuge der Ausschussberatungen zu einem Gesetzentwurf (2658/A) eingebracht haben, der ursprünglich nur redaktionelle Korrekturen enthielt und unter dem Titel Dienstrechts-Novelle 2022 firmiert. Damit wird unter anderem die Vergütung für Unterricht an der Sommerschule geregelt, soll diese gemäß einem bereits Ende letzten Jahres gefassten Gesetzesbeschluss doch nunmehr jedes Jahr in den letzten beiden Ferienwochen angeboten werden. Sie dient der Vorbereitung der Schüler:innen auf das kommende Schuljahr, wobei der Besuch freiwillig ist. Außerdem sieht die Gesetzesnovelle erweiterte Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf sowie neue Bestimmungen für die sogenannte Induktionsphase für Junglehrer:innen vor.
Konkret werden Studierende oder Absolvent:innen eines Lehramtsstudiums für den Unterricht an der Sommerschule künftig 30 € pro Wochenstunde erhalten, für aktive Lehrer:innen ist ein Betrag von 50 € vorgesehen. Alternativ ist eine Einrechnung der Unterrichtsstunden in die Lehrverpflichtung für das nächstfolgende Schuljahr möglich, wobei 36 Stunden in der Sommerschule einer wöchentlichen Unterrichtsstunde entsprechen sollen. Der Einsatz von Lehrer:innen an der Sommerschule bleibt freiwillig, erfolgte Anmeldungen werden zur Gewährleistung der Planungssicherheit aber verbindlich sein.
Mit den erweiterten Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf wollen die Regierungsparteien nicht zuletzt drohendem Personalmangel an manchen Schulen vorbeugen. So wird es Schulen künftig ermöglicht, auch abseits von berufsbildenen Fächern Hochschulabsolvent:innen mit einer geeigneten Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis für den Unterricht zu rekrutieren, sofern zu wenig ausgebildetes Lehrpersonal zur Verfügung steht. Die fehlende pädagogische Ausbildung soll von den Betroffenen in einem berufsbegleitend zu absolvierenden Hochschullehrgang nachzuholen sein.
Zudem wird bereits im Vorfeld des Bewerbungsverfahrens die grundsätzliche pädagogische Eignung der interessierten Quereinsteiger:innen geprüft, wenn diese Gegenstände der Allgemeinbildung unterrichten sollen. Dazu richtet das Bildungsministerium gemeinsam mit den Bildungsdirektionen eine Zertifizierungskommission ein. Zwar gibt es schon jetzt vielfältige Quereinstiegsmöglichkeiten in den Lehrer:innenberuf: Sie betreffen aber vorrangig berufsbildende Fächer bzw. stehen nur Absolvent:innen facheinschlägiger Studien – etwa der Diplomstudien Mathematik und Physik oder einer Dolmetschausbildung im Bereich des Fremdsprachenunterrichts – offen.
Neue Bestimmungen für Junglehrer:innen
Was die einjährige Induktionsphase für Junglehrer:innen betrifft, sieht die Dienstrechts-Novelle unter anderem den Entfall des bisher durch die Mentorin bzw. den Mentor zu erstellenden Gutachtens vor. Stattdessen soll die Schulleitung eine Dienstbeschreibung über den Verwendungserfolg verfassen. Zudem kann die Induktionsphase bei entsprechendem Verwendungserfolg verkürzt und somit bereits im Frühjahr beendet werden. Darüber hinaus müssen neue Lehrer:innen künftig unmittelbar vor ihrem ersten Unterrichtsjahr eine ein- bis zweiwöchige Einführungslehrveranstaltung besuchen, in der unter anderem die Strukturen und Rechtsgrundlagen des Schulwesens und Unterrichtsmethoden vermittelt werden.
Damit sich neu eintretende Lehrer:innen auf die Festigung ihrer Lehrtätigkeit konzentrieren können, dürfen sie künftig laut Gesetzentwurf während der Induktionsphase nur in jenen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden, die ihrer Ausbildung entsprechen. Zudem sind regelmäßige Überstunden sowie die Heranziehung als Klassenvorstand bzw. Klassenvorständin – mit Ausnahme von Volksschulen – unzulässig, wobei es in Bezug auf den ausnahmsweisen Einsatz für Klassenvorstandstätigkeiten eine einjährige Übergangsphase gibt.
Auch in Bezug auf den Einsatz von Lehrer:innen als Freizeitpädagog:innen enthält der Gesetzentwurf Übergangsbestimmungen. Demnach werden Lehrer:innen an allgemein bildenden höheren Schulen mit deren Zustimmung noch zwei Jahre lang für bis zu vier Wochenstunden im Rahmen der Tagesbetreuung von Schüler:innen – individuelle Lernzeit und Freizeitteil – eingesetzt werden können, wenn sich für eine ausgeschriebene Stelle keine Freizeitpädagogin oder kein Freizeitpädagoge beworben hat. Dabei sind für je zwei tatsächlich gehaltene Wochenstunden 1,26 Wochenstunden auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen.
Neuerlich geschraubt wird darüber hinaus an den Bestimmungen zur Anrechnung von Vordienstzeiten zur Verhinderung von Altersdiskriminierung, wobei laut Erläuterungen davon nur einzelne Bedienstete betroffen sind.
Opposition kritisiert kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags
Die Opposition stimmte vorerst geschlossen gegen die Novelle, ohne damit der endgültigen Abstimmung im Plenum vorgreifen zu wollen. Es sei zu wenig Zeit gewesen, um den erst gestern verschickten umfangreichen Abänderungsantrag zu prüfen, hoben Nikolaus Scherak (NEOS), Christian Lausch (FPÖ) und Sabine Schatz (SPÖ) unisono hervor. Innerhalb von 24 Stunden 30 Seiten inhaltlich zu beurteilen, sei ihm schlichtweg nicht möglich, sagte Scherak, zumal es zahlreiche andere parlamentarische Termine gebe. Das Vorgehen der Koalitionsparteien sei „kein guter Stil“. Auch die Grünen hätten die kurzfristige Vorlage umfangreicher Abänderungsanträge in der Vergangenheit massiv kritisiert. Ein von Scherak eingebrachter Vertagungsantrag wurde allerdings nur von den anderen beiden Oppositionsparteien unterstützt und fand damit keine Mehrheit.
ÖVP stellt weitere Änderungen im Plenum in Aussicht
Laut ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl handelt es sich beim vorliegenden Abänderungsantrag nur um einen kleinen Teil des Dienstrechtspakets, das derzeit zwischen dem zuständigen Ministerium und der Gewerkschaft in Verhandlung steht. Er hofft, dass bis zum Plenum „eine umfassendere Novelle“ vorgelegt werden kann und sieht den zuständigen Vizekanzler Werner Kogler in der Ziehung. Man müsse nicht mit dem gesamten restlichen Paket bis zum Herbst warten, zumal es bei einigen Punkten schon eine Einigung gebe, sagte er. Es brauche eine Fortführung der Gespräche. Vizekanzler Kogler wollte sich allerdings nicht festnageln lassen.
Die vorgesehenen Neuerungen im Schulbereich sehen sowohl Gerstl als auch Grün-Abgeordnete Eva Blimlinger als einen Mosaikstein zur Behebung des Lehrermangels, den Blimlinger nicht nur auf Pensionierungen, sondern auch auf das veränderte Ausbildungssystem zurückführt. Auch an Freizeitpädaog:innen gibt es ihr zufolge einen Mangel. Blimlinger begrüßte zudem die „ordentliche Bezahlung“ von Lehrer:innen und Studierenden, die in der Sommerschule unterrichten.
Seitens der SPÖ räumte Sabine Schatz ein, dass in der Novelle einige gute Punkte enthalten seien, wobei sie explizit auf die Regelungen für die Sommerschule verwies. Das größte Problem – der Lehrer:innenmangel – wird ihrer Ansicht nach mit dem Gesetz aber nicht gelöst. So kritisierte sie, dass das neue Quereinstiegsmodell für manche Schularten wie Volksschulen nicht gelte.
Angesichts der Ankündigung Gerstls appellierte Ausschussvorsitzender Jörg Leichtfried an die Regierungsfraktionen, Abänderungsanträge rechtzeitig zu übermitteln, um eine ordentliche Gesetzgebung zu gewährleisten. Das müsse ein gemeinsames Anliegen sein, meinte er.
FPÖ fordert „faire“ Schwerarbeiterregelung für Justizwache
Mit der Dienstrechts-Novelle 2022 wurden zwei Entschließungsanträge der FPÖ mitverhandelt, die jedoch vertagt wurden. Zum einen fordert FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch die Einführung einer „fairen“ Schwerarbeitsregelung für die Justizwache (2581/A(E)) und kritisierte die derzeit kolportierten Bestimmungen als viel zu restriktiv. Diese würden für Unruhe sorgen. Zum anderen geht es ihm darum, langgedienten Polizist:innen und anderen Bediensteten im Sicherheitsbereich die Möglichkeit einzuräumen, ohne Gehaltseinbruch aus dem Schicht- und Wechseldienst in den exekutiven Innendienst oder den Verwaltungsdienst zu wechseln (1676/A(E)).
Seitens der Grünen zeigte sich Agnes Sirkka Prammer (Grüne) überzeugt, dass eine gute Schwerarbeitsregelung für die Justizwache gefunden wird. Laut ihrer Fraktionskollegin Eva Blimlinger muss es aber einen Unterschied machen, ob jemand in der Justizwache vor Ort oder in der Verwaltung arbeitet. Allgemein wird Blimlinger zufolge an einem neuen Dienstrecht gearbeitet, das auch für Beamt:innen eine Art Altersteilzeit vorsehen soll. (Schluss Verfassungsausschuss) gs
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