SPÖ-Vollath nach EuGH-Entscheidung: Rechtstaatlichkeitsmechanismus umgehend anwenden | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

SPÖ-Vollath nach EuGH-Entscheidung: Rechtstaatlichkeitsmechanismus umgehend anwenden

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Wien (OTS/SK) – „Heute hat der EuGH eine wegweisende Entscheidung für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und zum Schutz des EU-Budgets gefällt. Der Gerichtshof hat sich für eine Zurückweisung der Klage Ungarns und Polens vom letzten März entschieden, die darauf abzielte den von der EU verabschiedeten Rechtstaatlichkeitsmechanismus zu Fall zu bringen. Dieser Mechanismus bindet die Verteilung von EU-Geldern an die Einhaltung des Rechtstaatlichkeitsprinzips“, kommentiert SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath. Für sie steht fest: „Die Abweisung der Klage kommt nicht überraschend. In Ungarn und Polen ist der Rechtsstaat systematisch bedroht, die rechtsautoritären Regierungen in Budapest und Warschau haben aus ihrer Verachtung gegenüber Grundrechten und EuGH nie einen Hehl gemacht. Die Klage hatte als einziges Ziel vor Augen, die Anwendung der neuen Rechtsstaatskonditionalität zu verzögern und wir werden erst sehen, ob der in der Zwischenzeit bereits entstandene Schaden wieder völlig gut zu machen ist.“ ****

„Wir erwarten jetzt eine sofortige und rückwirkende Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus. Das bedeutet, unmittelbar Verfahren durch die Europäische Kommission einzuleiten, um zu überprüfen, inwiefern EU-Gelder zum Abbau von Demokratie, Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit verwendet werden und seit 1.1.2021 bereits verwendet wurden. Das ist dringend erforderlich um sicherzustellen, dass die Steuergelder der EU-Bürger*innen nicht für den Abbau des Rechtsstaats in der EU missbraucht werden“, so die EU-Abgeordnete Vollath.

Für Vollath ist es mit dem Urteil jedoch nicht getan: „Mit dem Rechtstaatlichkeitsmechanismus ist Anfang letzten Jahres ein historisches Instrument zum Schutz des EU-Budgets vor Korruption und systematischem Missbrauch in Kraft getreten. Die Kommission zögert aber seit bereits einem Jahr, dieses Instrument auch einzusetzen. Als Hüterin der Verträge sollte die Kommission voranschreiten und ihre Verantwortung in Bezug auf den Schutz der EU-Grundrechte nicht an den EuGH abgeben. Wir hoffen das führt nun endlich dazu, dass die Kommission die notwendigen Schritte einleitet und auf Worte auch Taten folgen.“ (Schluss) up

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