Sterbeverfügung: Kritik von Laienorganisationen an Regierungsvorlage
Wien (KAP) – Heftige Kritik an der Regierungsvorlage zur gesetzlichen Regelung der Beihilfe zum Suizid kommt von katholischen Laienorganisationen. So wie die Bischofskonferenz und andere Institutionen des Landes kritisieren der Präsident des Katholischen Laienrats (KLRÖ), Prof. Wolfgang Mazal, und der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Verbände (AKV), Matthias Tschirf, den ungenügenden strafrechtlichen Schutz bei der Mitwirkung an der Selbsttötung. Zwar versuche der Entwurf eines Sterbeverfügungsgesetzes den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu entsprechen, gleichzeitig gebe es aber gefährliche Lücken bei der geplanten Neuformulierung von § 78 des Strafgesetzbuches (StGB).
Vom Parlament fordern die Laienorganisationen daher eine Nachbesserung: Konkret soll die geplante Sterbeverfügung als notwendige Voraussetzung für die Straflosigkeit der Suizidbeihilfe verankert werden. Es sei „unverständlich, dass die geplante Novelle zu § 78 StGB bloß darauf abstellt, dass die Beihilfe zur Selbsttötung bei Vorliegen einer entsprechenden Krankheit und ärztlicher Aufklärung straffrei sein soll, die Straffreiheit jedoch nicht an das Vorliegen einer Sterbeverfügung im Sinne des geplanten Gesetzes anknüpft“, heißt es dazu in einer Kathpress vorliegenden Stellungnahme. Auch wäre es korrekter, dezidiert von einer „Suiziderklärung“ zu sprechen.
Die im Entwurf zur Absicherung des freien, selbstbestimmten, informierten und dauerhaften Willensentschlusses vorgesehenen Schutzmaßnahmen würden für die Strafbarkeit des assistierten Suizids weitgehend wirkungslos werden, wenn Beihilfe zum Suizid auch ohne Vorliegen einer Sterbeverfügung straflos sein könnte. Dadurch würde „ein Einfallstor in eine Handhabung des assistierten Suizids eröffnet“, das nicht nur erklärten Intentionen des Entwurfs eines Sterbeverfügungsgesetzes widerspricht, sondern auch den vom VfGH vorgegebenen engen Grenzen des assistierten Suizids.
Aus Sicht der genannten Vertretungen der katholischen Laien Österreichs würde die unveränderte Inkraftsetzung des geplanten § 78 StGB die Gesamtregelung der Sterbeverfügung „verfassungswidrig“ machen, „weil die vom VfGH geforderten Schutzregeln de facto unterlaufen werden könnten“, wird ausdrücklich festgehalten.
„Handelt es sich hier um ein legistisches Versehen, das im parlamentarischen Prozess rasch bereinigt werden könnte, oder um bewusste Täuschung? Evident ist, dass der derzeitige Regelungsvorschlag den Eindruck erweckt, dass detaillierte Schutzregeln zur Verhinderung von Missbräuchen etabliert werden sollen, tatsächlich jedoch das im StVG geregelte Schutzinstrumentarium unterminiert wird“, resümieren die Dachverbände kirchlicher Laienorgansationen. Sie fordern die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und die Klubobleute aller Parlamentsparteien daher auf, der Bevölkerung Auskunft zu den Ursachen und Beweggründen dieses Regelungsvorschlags zu geben, und die Regelungen anzupassen, heißt es abschließend.
Der KLRÖ ist die österreichweite repräsentative Plattform der Gemeinschaften des organisierten Laienapostolats. Seit heuer steht der an der Uni Wien lehrende Jurist Mazal an der Spitze des höchsten Laiengremiums in der Katholischen Kirche. Der AKV wiederum gehören knapp 20 katholische Organisationen an, darunter der Cartellverband, die Sportunion, der Mittelschüler-Kartell-Verband und die Christliche Lehrerschaft. Der Jurist und Ex-Politiker Tschirf ist seit einem Jahr Präsident der AKV.
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