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GLOBAL 2000 an Köstinger: Lippenbekenntnisse retten Bienen nicht

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Wien (OTS) – Nachdem derzeit in der EU die Zulassung von drei umwelt-und bienengefährlichen Pestiziden droht, hatten [zahlreiche österreichische Organisationen]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210204_OTS0084/offener-bri
ef-an-ministerinnen-koestinger-und-gewessler-oesterreich-muss-fuer-eu -verbot-bienengefaehrlicher-pestizide-stimmen) aus den Bereichen Imkerei, Landwirtschaft, Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz, Tierwohl und Kirche Anfang Februar in einem in einem [offenen Brief]
(https://www.global2000.at/sites/global/files/2021-OffenerBrief-Biene
ngefaehrlichePestizide.pdf) an Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Umweltministerin Leonore Gewessler appelliert, in Brüssel für ein Verbot der drei Pestizide einzutreten. Das [Antwortschreiben]
(https://www.global2000.at/sites/global/files/Antwortschreiben%20Land
wirtschaftsministerium.pdf) des hier federführenden Landwirtschaftsministeriums wirft leider mehr Fragen auf als es Antworten bietet.

Darin wird die Bedeutung von Bienen für die Landwirtschaft zwar bestätigt, doch Information darüber, ob Österreich bislang für oder gegen ein EU-Verbot der drei umwelt- und bienengefährlichen Pestizide eingetreten ist, fehlen. Auch zu der Frage, wie sich Österreich zukünftig positionieren wird, hält sich das Ministerium bedeckt. Bemerkenswert ist aber die Aussage des Ministeriums, dass die betreffenden Wirkstoffe derzeit „sehr intensiv diskutiert“ würden und die „in den laufenden Verfahren eingebundenen nationalen Expertinnen und Experten der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) selbstverständlich auf eine mögliche Bienengefährdung achten“ würden.

Das Ministerium erweckt mit dieser Aussage den Eindruck, als wäre die wissenschaftliche Prüfung dieser Pestizide noch nicht abgeschlossen und die Frage einer Bienengefährdung noch nicht geklärt. Das stimmt allerdings nicht: Die Bewertungen der betreffenden Pestizide, an denen unter anderen auch die AGES mitgewirkt hat, liegen bereits seit 2019 ([Benfluralin]
(https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.58
42) und [Sulfoxaflor]
(https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.56
33)) bzw. 2018 ([Cypermethrin]
(https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2018.54
02)) auf dem Tisch. Für Sulfoxaflor und Cypermethrin stellten die Zulassungsbehörden ein „hohes Risiko für Bienen“ fest, während Benfluralin ein Langzeitrisiko für Vögel, Säugetiere und Wasserorganismen birgt. Die in der EU-Pestizidverordnung Nr. 1107/2009 definierten Zulassungskriterien werden daher nicht erfüllt (einzig bei Sulfoxaflor wäre eine auf Glashäuser beschränkte Zulassung denkbar).

„Eigentlich sollte die Frage, ob ein Pestizid verboten werden soll, nicht mehr Gegenstand von ‚Diskussionen‘ sein, wenn die Zulassungsbehörde einmal festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht erfüllt sind“, stellt Helmut Burtscher-Schaden, Pestizidexperte bei GLOBAL 2000, fest: „Dass ungeachtet dessen, Verbote durch jahrelange Diskussionen in den Brüsseler Ausschüssen verschleppt werden, liegt an Mitgliedsstaaten, die ihre Zustimmung zu einem EU-weiten Verbot, welches nur mehr eine Formalität darstellen sollte, einfach verweigern. Die Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf unseren Offenen Brief weckt Befürchtungen, dass Österreich zum Kreis dieser Mitgliedsstaaten gezählt werden muss. Für die Umwelt und die Artenvielfalt, wäre das sehr traurig. Denn mit Lippenbekenntnissen lässt sich das Bienensterben nicht aufhalten.“

Der Offene Brief ging am 4.2.2021 auch an das Umweltministerium. Dieses hat bislang nicht geantwortet.

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