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Erfolgreiche Kontroll-Aktion in Österreichs Justizanstalten

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Österreich (OTS) – Nach Bekanntwerden der schockierenden Ereignisse vom 2.11.2020 hat die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen umgehend sogenannte „Sicherheitsüberprüfungen“ von Insass*innen, die wegen Terrorismusdelikten inhaftiert sind, Radikalisierungstendenzen oder sonstige Auffälligkeiten zeigten, veranlasst.

Die österreichweiten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten umfassten:
• Haftraumdurchsuchungen;
• Personendurchsuchungen;
• Betriebsraumdurchsuchungen.

Durch die hervorragende Arbeit der 186 eingesetzten Justizwachebeamt*innen konnten binnen kurzer Zeit 168 Hafträume, 30 Betriebe und 229 Insass*innen durchsucht werden.

Insgesamt haben 12 Justizanstalten Funde gemeldet, die nunmehr einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Es handelt sich dabei größtenteils um Schriftstücke, die nun auf allfällige extremistische Hintergründe überprüft werden. Über die Ergebnisse wurden die zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert bzw. Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.

Maßnahmen gegen Einbringung verbotener Gegenstände

Der Besitz von Mobiltelefonen, Internet- bzw. USB-Sticks, etc. ist für Insass*innen verboten. Leider werden dennoch Wege gefunden, unerlaubte Gegenstände in die Justizanstalt einzubringen. Zur Abwehr solcher Vorfälle werden laufend Gefahren- und Risikoanalysen durchgeführt. Zuletzt fand eine umfassende Analyse im Oktober 2020 statt. Die Sicherheitsbeauftragten der Justizwache unterstützen die Anstaltsleiter*innen bei der Identifikation möglicher Schwachstellen sowie bei der Veranlassung von Abwehrmaßnahmen.
Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen tauscht sich regelmäßig mit anderen europäischen Strafvollzugsverwaltungen zu Sicherheitsthemen aus, weil dieses Thema alle europäischen Strafvollzugsverwaltungen betrifft.

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