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Klarstellung des Justizministeriums

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Wien (OTS) – Die Justiz hat mittlerweile mehrfach und ausführlich erklärt, dass die Anordnung der Hausdurchsuchungen sich nicht primär auf den Verdacht der Weitergabe von Passrohlingen gründet, sondern auf die Gefahr einer Fernlöschung rechtswidrig nicht gelöschter vertraulicher Daten. Was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien, betreffend das Faktum Passrohlinge betrifft, so war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über diese in Kenntnis. BVT-Chef Gridling wird auch nicht aufgrund des Faktums Passrohlinge als Beschuldigter geführt.

Es ist daher völlig unproblematisch, dass die Staatsanwaltschaft Wien zum Faktum Passrohlinge zunächst Ermittlungen geführt hat, die die WKStA aufgrund der Zeugenaussagen sodann an sich gezogen hat.

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