AK-Konsumentenschutz: Kärntnerin klagte mit Hilfe der Arbeiterkammer Möbelhaus
Möbelhaus zahlte junger Kärntnerin zustehenden Differenzbetrag nach Umtausch von Teppichen in Höhe von 220 Euro nicht zurück. AK-Konsumentenschutz klagte und bekam Recht.