Journalisten-Kollektivvertrag: VÖZ und GPA einigen sich auf Teilabschluss
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalist:innengewerkschaft in der GPA haben sich nach intensiven Verhandlungen in den vergangenen sechs Monaten auf einen Teilabschluss für den Kollektivvertrag der Redakteurinnen und Redakteure sowie den Gesamtvertrag für ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeinigt. Der VÖZ-Vorstand hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2024 diesen Teilabschluss, der sich auf das Rahmenrecht zum Entgelt und das Rahmenrecht zu Arbeitszeit und Abwesenheit bezieht, einstimmig angenommen. Der Beschluss im Präsidium der Journalist:innengewerkschaft wurde am 9. Juli ebenfalls einstimmig gefasst. Bis kommenden Mittwoch liegt das Verhandlungsergebnis den Gewerkschaftsmitgliedern der Branche zur Abstimmung vor.
Vereinbart wurde, dass mit Wirkung vom 1. Juni 2024 die kollektivvertraglichen Mindestgehälter auf allen Tarifstufen um 244 Euro erhöht werden. Die Quinquenniensummen werden im heurigen Jahr nicht valorisiert, zudem gilt für diese in Zukunft ein abgeflachtes Schema. Das Gehalt für Redaktionsaspirantinnen und Redaktionsaspiranten wurde auf 3.000 Euro erhöht, die deutliche Anhebung soll insbesondere für den redaktionellen Nachwuchs eine attraktive Vergütung zum Einstieg in das Berufsbild schaffen.
Im Durchschnitt entspricht dieser Abschluss einer Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter zwischen 5,86 Prozent bei Redakteurinnen und Redakteuren und 6,48 Prozent für Mitarbeitende im technisch-redaktionellen Dienst.
Auch im Bereich der Arbeitszeitregelung erzielten die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmen sowie der Gewerkschaft eine Einigung, die beispielsweise eine Flexibilisierung durch Durchrechnungszeiträume auf Basis von Betriebsvereinbarungen und Dienstplänen bringt. Für Eltern und Dienstnehmer:innen in schwierigen Lebenssituationen gibt es Verbesserungen: Für den ersten Schul- und Kindergartentag eines Kindes gibt es einen zusätzlichen freien Tag; muss jemand Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, werden die dienstzeitabhängigen Ansprüche für diesen Zeitraum voll angerechnet. Darüber hinaus wurde ein Kündigungsverzicht bis 30. Juni 2025 vereinbart, um die Verhandlungen über die weiteren Punkte zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis zu bringen.
VÖZ-Präsident Maximilian Dasch („Salzburger Nachrichten“) sagt zum Ergebnis: „Beiden Seiten war und ist bewusst, dass die aktuellen Herausforderungen der Branche gegenseitiges Verständnis und Kompromissfähigkeit verlangen, schließlich geht es um nichts Geringeres als den Erhalt unserer Wettbewerbsfähigkeit und um die Absicherung journalistischer Arbeitsplätze. Dies ist in hohem Maße im konstruktiven Dialog erfolgt, dafür möchte ich mich bei unserem Verhandlungspartner bedanken. Für den umfassenden persönlichen und zeitlichen Einsatz und die umsichtige Verhandlungsführung seitens des Verbandes Österreichischer Zeitungen gebührt mein besonderer Dank Herwig Langanger und Richard Grasl. Ich hoffe, dass die verbleibenden Verhandlungsthemen in einem ebenso sozialpartnerschaftlichen Miteinander zum Abschluss gebracht werden können.“
„Unser erklärtes Ziel war es, nicht einen Kollektivvertrag um jeden Preis abzuschließen, weil die tagtägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ihren Wert hat und unter diesem Wert verkaufen wir uns nicht. Mit der jetzt erzielten Teileinigung wurde dieses Ziel erreicht. Aufgrund der unbestritten schwierigen Situation der Branche waren Zugeständnisse mit Augenmaß unvermeidlich. Die Einigung betrifft ausschließlich künftige Gehaltsentwicklungen, wir sind erleichtert, dass unser Verhandlungspartner letztendlich Verständnis dafür gezeigt hat, dass in bestehende Gehälter nicht eingegriffen werden kann“, sagt Ute Groß, Vorsitzende der Journalist:innengewerkschaft in der GPA.
Verhandlungsleiter Eike Kullmann von der Journalist:innengewerkschaft bedankt sich bei der Kurie des VÖZ für die Verhandlungen auf Augenhöhe: „Durch die KV-Kündigung war der Start holprig, aber im gemeinsamen Gehen hat sich der Weg geglättet, und durch den konstruktiven Zugang beider Seiten konnte dieser Teilabschluss im Sinn von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erzielt werden. Das gibt Anlass zur Hoffnung, dass auch die noch offenen Punkte positiv erledigt werden können.“
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