Hammer/Gödl: Nach Pflegereformen 2022 und 2023 werden nun auch 2024 weitere wichtige Schritte gesetzt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Hammer/Gödl: Nach Pflegereformen 2022 und 2023 werden nun auch 2024 weitere wichtige Schritte gesetzt

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Die Zahl älterer Menschen wächst, Familienstrukturen verändern sich. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an Betreuung und Pflege sowie an qualifiziertem Personal, wiesen heute, Donnerstag, die ÖVP-Abgeordneten Michael Hammer und Ernst Gödl anlässlich der Debatte im Nationalrat darauf hin, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode drei große Reformpakete im Bereich der Pflege auf den Weg gebracht hat. Ziel es sei aber, die Bedingungen für das Pflegepersonal und die Rekrutierung in diesem Bereich weiter zu verbessern. Hammer: „Es ist eine längerfristige Kraftanstrengung, diesen Bereich nachhaltig abzusichern.“

„Auch wenn in vielen Bereichen Personalmangel wahrgenommen wird, so arbeiten so viele Menschen in der Pflege wie noch nie zuvor“, hob Gödl folgende Zahlen hervor: Waren 2017 noch 67.000 Beschäftigte in der Pflege tätig, so waren es 2022 bereits 71.000. Auch die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden seien um 42 Prozent gestiegen. Trotzdem gebe es noch viel zu tun, und deshalb gebe es nun auch ein weiteres drittes Pflegepaket.

Ab September erhalten beispielsweise Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule absolvieren, ein Pflegestipendium. Im vergangenen Jahr haben über 7.000 Personen das Pflegestipendium bereits in Anspruch genommen und waren dadurch während der Ausbildung finanziell abgesichert. „Nun erweitern wir die Anspruchsberechtigung, was zu einer zusätzlichen Motivation beitragen soll, in der Pflege arbeiten zu wollen. Auch Nostrifikationen ausländischer Ausbildungen sollen vereinfacht und beschleunigt werden“, so Gödl.

Gödl verwies ferner auf den bestehenden Angehörigenbonus für Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Dieser betrage pro Kalenderjahr 1.500 Euro und werde mit 2025 valorisiert.

Hammer wies zudem auf die modernen Standards für Sozialbetreuungsberufe hin. Mit einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sollen Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung für die Sozialbetreuungsberufe bundesweit einheitlich weiterentwickelt werden. Die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe wird auf 18 Jahre gesenkt, um mehr Personal im Pflegebereich zu bekommen.

Die Pflege sei diese Woche auch in der letzten Sitzung des steirischen Landtags vor der Sommerpause Thema gewesen. So wurde das „Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG)“ beschlossen. „Damit sind künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in einem Gesetz zusammengefasst, was einen besseren Überblick schafft und zugleich Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung gewährleistet“, so der steirische Abgeordnete Gödl.

„Wir haben für jene, die in der Pflege arbeiten, die eine Ausbildung in der Pflege machen und für Betroffene und Angehörige in der Pflege viele Maßnahmen gesetzt und werden auch in Zukunft an Verbesserungen arbeiten“, schloss Hammer. (Schluss)

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