OÖ: Tausendfacher Abschuss von Vögeln während der Brutzeit | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

OÖ: Tausendfacher Abschuss von Vögeln während der Brutzeit

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In Oberösterreich werden jährlich mehr als 3000 Ringeltauben per Bescheid während ihrer Brutzeit (!) abgeschossen. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz nahm diese Praxis unter die Lupe und stieß auf schwere Missstände. Bezirksbehörden stellen auf Zuruf Abschussbescheide mit fadenscheinigen Begründungen aus. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz zieht Bilanz und verlangt eine grundlegende Reform des Jagdrechts in Richtung Ökologisierung und Tierschutz. 

Offiziell sollen die Abschüsse Schäden an Ackerkulturen, v.a. Soja, verhindern. Doch Zahlen der Landwirtschaftskammer zeigen, dass zwischen der Zahl der Ringeltauben-Abschüsse und den Schäden an Soja kein Zusammenhang besteht. Die Bezirke mit den meisten Abschüssen sind auch nicht jene mit dem meisten Sojaanbau. So entfallen 31% der verfügten Brutzeit-Abschüsse in OÖ auf Braunau, obwohl der Bezirk nur 13% der oö. Sojaanbaufläche aufweist, während etwa in Linz-Land (20% der Sojafläche) gar keine Ringeltaubenabschüsse während der Brutzeit erfolgen. Übrigens landen 60% des heimischen Sojas in den Futtertrögen von Tieren in der Landwirtschaft.

Als einer der Trägervereine des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz hat Tierschutz Austria dank Crowdfunding die meisten Bescheide beeinsprucht. In allen Fällen, in denen das Landesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, wurden die Bescheide aufgehoben! 

Kein Wunder, die Bescheide strotzen nur so vor Mängeln:

  • Bescheide wurden rückwirkend erlassen und gelten für bis zu sechs Monate (also für fast die gesamte Schonzeit der Ringeltaube von sieben Monaten).
  • Die Bescheide fußen auf einer fachlich falschen Aussage über die Biologie der Ringeltaube in einer Stellungnahme des oö. Landesjagdverbandes.
  • Je nach gewünschter Abschusszeit wird in den Bescheiden der März, April, Mai oder Juni zum Anbaumonat für Soja erklärt (in denselben Bezirken).
  • Nachvollziehbare Begründungen fehlen, u.v.m. 

Ein Antrag eines Jagdverwalters an die Bezirksbehörde lautete schlicht: „Guten Morgen, … Ich würde bitte noch 10 Stück zusätzlich brauchen.“ Daraufhin stellte die Behörde einen Bescheid zum Brutzeit-Abschuss von 10 Ringeltauben aus. 

Zusätzlich zum Leid der geschossenen Ringeltauben und ihrer verhungernden Waisenküken treibt einem diese Behördenwillkür als Staatsbürger die Zornesröte ins Gesicht. Wir brauchen ganz dringend eine Reform des Jagdrechts. Unser Volksbegehren enthält dafür die notwendigen Zutaten“, so Rudolf Winkelmayer, ehem. Amtstierarzt und Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“. 

Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat 14 Grundsätze für eine ökologische Jagdrechtsreform formuliert (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, TIERSCHUTZ AUSTRIA und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt um Unterstützungserklärungen, die in Österreich wahlberechtigte Personen auf jedem Bezirks- oder Gemeindeamt sowie online (ID Austria) leisten können.

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