Nationalrat beschließt zum Auftakt der Plenarwoche zwei Verfassungsnovellen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Nationalrat beschließt zum Auftakt der Plenarwoche zwei Verfassungsnovellen

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Der Nationalrat hat zum Auftakt der Plenarwoche zwei Verfassungsnovellen beschlossen. Zum einen stimmten die Abgeordneten einhellig dafür, eine dreijährige Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen einzuführen. Zum anderen setzten ÖVP, SPÖ und Grüne einen ersten Schritt, um Gemeinden eine Koppelung von Flächenwidmungen mit vertraglichen Auflagen zu ermöglichen. Die Länder werden ermächtigt, entsprechende landesgesetzliche Bestimmungen zu beschließen. Dabei geht es etwa darum, die Umwidmung in Bauland an Auflagen wie die Errichtung eines Spielplatzes oder eines Radwegs zu knüpfen. FPÖ und NEOS zeigten sich diesbezüglich skeptisch: Sie glauben nicht, dass diese Maßnahme zu mehr leistbarem Wohnraum führen wird, und befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte von Grundbesitzer:innen.

Mit einer von den Abgeordneten einstimmig beschlossenen Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes wird die Briefwahl bei Personalvertretungswahlen erleichtert. Auch ein Bericht von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betreffend die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele („Agenda 2030“) in Österreich stand im Plenum zur Diskussion. Die Grünen nutzten die Debatte dazu, um die Reaktion Edtstadlers und der ÖVP auf die Zustimmung von Umweltministerin Leonore Gewessler zur EU-Renaturierungsverordnung scharf zu kritisieren.

„Cooling-off-Phase“ für VfGH-Mitglieder

Für die VfGH-Spitze – Präsident:in und Vizepräsident:in – gibt es schon jetzt eine fünfjährige Cooling-off-Phase. Sie dürfen in den letzten fünf Jahren vor ihrer Ernennung nicht der Regierung, einer Landesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament angehört haben und auch nicht Angestellte bzw. Funktionäre einer politischen Partei gewesen sein. Für einfache VfGH-Mitglieder wird nun eine analoge Bestimmung, diesfalls beschränkt auf drei Jahre, geschaffen. Außerdem sieht der einstimmig angenommene Gesetzentwurf verschiedene Detailänderungen im Bundesgesetzblattgesetz, im Verwaltungsgerichtshofgesetz und im Verfassungsgerichtshofgesetz – etwa in Bezug auf die Verlautbarung von Rechtsvorschriften, die Mitwirkung des VfGH-Präsidenten bzw. der VfGH-Präsidentin an der Bestellung anderer Organe und die Übertragung von Papierakten in elektronische Dokumente im VfGH und im VwGH – vor.

Wie ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl betonte, geht es bei der Gesetzesnovelle darum, jeden Anschein einer politischen Einflussnahme auf den Verfassungsgerichtshof zu vermeiden. Fälle wie jener des früheren Justizministers und Vizekanzlers Wolfgang Brandstetter, der wenige Wochen nach seinem Ausscheiden aus der Regierung zum Mitglied des VfGH ernannt wurde, sind damit in Zukunft nicht mehr möglich. Darüber zeigten sich neben Grün-Abgeordneter Agnes Sirkka Prammer auch Jörg Leichtfried (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Harald Stefan (FPÖ) erfreut. Mit der Einführung der Cooling-Off-Phase für VfGH-Richter:innen werde eine langjährige Forderung ihrer Fraktion umgesetzt, hoben sowohl Stefan als auch Scherak hervor. Prammer sieht die Novelle als weiteren Baustein, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu stärken.

SPÖ-Verfassungssprecher Leichtfried bedauerte allerdings, dass nicht auch andere Institutionen „von der Politik weggerückt werden“. So zeigte er etwa kein Verständnis dafür, dass Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher direkt von der Regierungsbank an die Spitze der Nationalbank wechseln soll. Auch FPÖ-Abgeordneter Stefan sieht das kritisch. Zudem sprachen sich er und NEOS-Abgeordneter Scherak dafür aus, auch Staatssekretär:innen, die formal nicht der Regierung angehören, in die für VfGH-Richter:innen geltenden Unvereinbarkeitsbestimmungen aufzunehmen.

Vertragliche Auflagen für Flächenwidmungen

Mit einer weiteren Verfassungsnovelle werden die Länder ermächtigt, landesgesetzliche Regeln in Bezug auf die sogenannte „Vertragsraumordnung“ zu beschließen. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für Gemeinden zu schaffen und ihnen beispielsweise zu ermöglichen, Flächenwidmungen an bestimmte Auflagen zu knüpfen. Als Beispiele nannte ÖVP-Abgeordneter Johann Singer etwa die Bereitstellung von Grundstücken für leistbaren Wohnraum, die Errichtung von Geh- und Radwegen und von Spielplätzen oder Maßnahmen zum Erhalt von Ortskernen. Damit werde ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, zeigte er sich erfreut.

Kritik von FPÖ und NEOS

FPÖ und NEOS sehen das Vorhaben allerdings kritisch. Damit würde nicht nur tiefgreifend in die Rechte von Grundeigentümer:innen eingegriffen, sondern auch die Rechte von Bürgermeister:innen eingeschränkt, sagte etwa Werner Herbert (FPÖ). Er glaubt außerdem nicht, dass die Verfassungsnovelle dazu beitragen wird, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen. Vielmehr ist seiner Meinung nach eine Verteuerung von Mieten durch die Weitergabe von Kosten zu befürchten. Herbert verwies überdies auf „zahlreiche“ kritische Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, etwa von Seiten der Wirtschaftskammer und des Verfassungsgerichtshofs.

Ähnlich wie Herbert argumentierte NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter. Es werde keine Rechtssicherheit geschaffen, sondern ein „verfassungsrechtlicher Irrweg“ beschritten, der zu weiteren Klagen vor dem VfGH führen werde, glaubt er. Zudem befürchtet er „intransparente Deals“ zum Schaden der Allgemeinheit, ohne dass der übermäßige Bodenverbrauch in Österreich dadurch gestoppt werden kann. Bereits in den 90er-Jahren habe der Verfassungsgerichtshof in „einem wegweisenden Urteil“ erklärt, dass es nicht möglich sein dürfe, sich Umwidmungen zu kaufen.

ÖVP und Grüne sehen Gemeinden gestärkt

ÖVP, SPÖ und Grüne zeigten für die Kritik der FPÖ und der NEOS kein Verständnis. Man habe in Folge des Begutachtungsverfahrens nicht nur den Gesetzestext adaptiert, sondern auch in den Erläuterungen Klarstellungen vorgenommen, betonte Singer. Für den ÖVP-Bautensprecher ist damit klar, dass bei den landesgesetzlichen Regelungen die Gemeindeautonomie und das Sachlichtkeitsgebot einzuhalten seien. Zudem wies er darauf hin, dass die vorgesehene Änderung von den Ländern und Gemeinden gewünscht worden sei.

Gemeinden hätten derzeit nur eingeschränkte Möglichkeiten, bestimmte Ziele über privatrechtliche Verträge einzufordern, gab Manfred Hofinger (ÖVP) zu bedenken. Nun werde mehr Flexibilität geschaffen. Das sei etwa auch für Tirol, wo Grund nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehe, wichtig.

Auch Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli zeigte sich überzeugt, dass mit der Verfassungsnovelle die Gemeinden und die Raumordnung gestärkt würden. Sie habe das Gefühl, dass FPÖ und NEOS „einen völlig verdrehten Eigentumsbegriff haben“, meinte sie und zitierte in diesem Zusammenhang das deutsche Grundgesetz, wonach der Gebrauch von Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen solle. Grundbesitzer:innen seien dem Gemeinwohl verpflichtet und die Politik angehalten, egoistisches Verhalten nicht zu unterstützen. Wohnen sei ein Grundrecht, Spekulation keines, so Tomaselli. Leistbares Wohnen werde es nicht geben, „wenn man nicht jemandem auf die Zehen steigt“. Die Abgeordnete ist davon überzeugt, dass die Vertragsraumordnung dazu beitragen wird, bestehendes Bauland zu mobilisieren.

SPÖ sorgt für nötige Zweidrittelmehrheit

Für die notwendige Zweidrittelmehrheit des Koalitionsantrags sorgten die Stimmen der SPÖ. Die Novelle schaffe mehr Rechtssicherheit und ermögliche den Gemeinden neue Formen der Siedlungs- und Baupolitik, machte SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried geltend und sprach von einem wesentlichen Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings befürchtet die SPÖ, dass der Gesetzentwurf erst langfristig wirken wird. Sie forderte daher erneut zusätzliche Maßnahmen, um die Mietkosten zu senken. Es brauche einen Mietpreisstopp bis Ende 2026 und eine Begrenzung nachfolgender Mieterhöhungen auf maximal 2 % jährlich, bekräftigte Selma Yildirim. Die Regierung habe die Menschen in Sachen leistbares Wohnen „im Regen stehen lassen“, insistierte Leichtfried.

Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

Einstimmig wurde vom Nationalrat eine Novelle zum Bundes-Personalvertretungsgesetz verabschiedet. Damit wird es Wahlberechtigten bereits bei den im Herbst stattfindenden Personalvertretungswahlen im Bundesdienst möglich sein, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn sie am Wahltag Telearbeit verrichten. Außerdem werden die Einsehbarkeit in die Wählerliste und die Bestellung von Ersatzmitgliedern für die Wahlausschüsse erleichtert und Anpassungen an die erfolgte Neuorganisation einzelner Ministerien vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde mittels eines von ÖVP und Grünen im Plenum eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigen Abänderungsantrags noch klargestellt, dass auch die Mitarbeiter:innen der 2022 ins Leben gerufenen forensisch-therapeutischen Zentren vom Zentralausschuss der Personalvertretung im Justizministerium vertreten werden.

Im Rahmen der Debatte wies Christian Drobits (SPÖ) auf einige Herausforderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes hin und bedauerte in diesem Sinn, dass mit dem Antrag im Gehaltsgesetz nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen würde. Der „große Wurf“ sei der Entwurf nicht, stimmte ihm Werner Herbert (FPÖ) zu. Es würden aber notwendige Änderungen vorgenommen. Romana Deckenbacher (ÖVP) wies auf die vielfältige Arbeit von Personalvertreter:innen hin.

Agenda 2030: Österreich bei Umsetzung von SDG-Zielen im Spitzenfeld

Gemäß dem von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler vorgelegten 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele belegt Österreich unter 166 bewerteten UNO-Mitgliedern den 5. Platz bei der Umsetzung der Agenda 2030. Durch die Einbindung der Wissenschaft seien 950 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) in Österreich entwickelt worden, berichtet sie. Vermehrte Anstrengungen brauche es aber bei der Nachhaltigkeit in Konsum und Produktion, beim Schutz von Ökosystemen sowie bei der Bekämpfung des Klimawandels und seinen Folgen. Bereits umgesetzt wurden in Österreich dem Bericht zufolge die SDG-Ziele „Keine Armut“ und „Bezahlbare und saubere Energie“.

Grüne kritisieren Haltung der ÖVP zum EU-Renaturierungsgesetz

Astrid Rössler (Grüne) nutzte die Diskussion über den Bericht dazu, um Kritik an der ÖVP und an Verfassungsministerin Edtstadler zu üben. Der vorliegende Bericht zeige klar auf, dass Österreich Probleme mit dem Ressourcen- und Bodenverbrauch habe sowie einen hohen Biodiversitätsverlust aufweise, machte sie geltend. Auch beim Schutz der Biosphäre, also beim Klimaschutz, gebe es höchsten Handlungsbedarf. Statt ihre Politik danach auszurichten, blockiere Edtstadler aber die Umsetzung wichtiger Maßnahmen. Konkret kritisierte Rössler etwa, dass Edtstadler den von Umweltministerin Leonore Gewessler bei der EU eingereichten Nationalen Energie- und Klimaplan zurückgezogen habe und bei der Anzeige gegen Gewessler wegen Amtsmissbrauch infolge der Zustimmung der Umweltministerin zur EU-Renaturierungsverordnung „in der ersten Reihe gestanden“ sei. Schon davor habe die ÖVP das EU-Renaturierungsgesetz über Wochen und Monate blockiert. Dabei sei renaturierte Natur die beste Versicherung gegen den Klimawandel, erklärte Rössler.

Für den Bericht selbst gab es hingegen viel Lob von Rössler. Dieser sei „richtig gut geworden“. Die Beteiligten hätten „mit viel Leidenschaft und Innovationsgeist zusammengearbeitet“, wobei auch die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft breit eingebunden gewesen seien. Trotz der erreichten Fortschritte dürfe man aber die Herausforderungen nicht vergessen, mahnte sie.

ÖVP hebt Bedeutung von Ernährungssicherheit hervor

ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker hielt Rössler entgegen, dass auch Ernährungssicherheit zu den SDG-Zielen zähle. In diesem Sinn gelte es, die Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, statt „widerrechtlich eine Verordnung zu unterschreiben“. Zudem wies sie darauf hin, dass es zahlreiche kleine Initiativen im Bereich Klima- und Umweltschutz gebe. „Wir machen Klimaschutz mit Hausverstand“, unterstrich sie. Jeder Einzelne trage überdies Verantwortung.

Steinackers Fraktionskollegin Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) zeigte sich darüber erfreut, dass es in Österreich gelungen sei, die Agenda 2030 zum Leben zu erwecken. Diese sei ein „Zukunftsvertrag“, auf den sich die überwiegende Mehrheit der UN-Staaten geeinigt habe, unterstrich sie. Wie Rössler hob sie zudem die gute Zusammenarbeit mit dem universitären Bereich und der Statistik Austria hervor.

SPÖ und NEOS sehen Handlungsbedarf beim Klimaschutz

Vor „Schönfärberei“ warnte hingegen Petra Bayr (SPÖ). Der Bericht sei „sehr hübsch“, es gebe aber noch Substantielles zu tun, sagte sie. So vermisst sie etwa einen gesamtstaatlichen Umsetzungsplan sowie die Berücksichtigung der SDGs in der Wirkungsfolgenabschätzung. Hier sei Finanzminister Brunner säumig. Auch sei die Zahl der von Armut betroffenen Menschen in Österreich zuletzt gestiegen. 23 % der Kinder und Jugendlichen seien armutsgefährdet. Auch beim Klimaschutz ortet sie erheblichen Handlungsbedarf.

Ähnlich argumentierte Yannick Shetty (NEOS). Vieles entwickle sich in Österreich, was die SDG-Ziele betrifft, positiv, man müsse aber auch auf Dinge Augenmerk legen, „wo noch nicht so viel passiert ist“. In manchen Punkten sei Österreich Schlusslicht in Europa. So habe Österreich als einziges Land in der Europäischen Union noch keinen Nationalen Energie- und Klimaplan eingereicht. Gleichzeitig gebe es seit über 1.300 Tagen kein Klimaschutzgesetz. Dort sollte drinnen stehen, wie Österreich seine Klimaziele erreichen wolle, heruntergebrochen auf Bundesländer und auf konkrete Maßnahmen. Auch das Beschleunigungsgesetz für erneuerbare Energieträger und die Bodenschutzstrategie sind Shetty zufolge noch ausständig.

FPÖ sieht Agenda 2030 generell kritisch

Generell kritisch zur Agenda 2030 äußerte sich FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger. Bei den UN-Nachhaltigkeitszielen handle es sich vorrangig um schöne Überschriften, auch werde immer nur von Rechten und nie von Pflichten gesprochen, meinte er. Zudem sieht er nicht ein, warum die Agenda 2030 – anders als die vorangegangenen Millenniumsziele – nicht nur an Entwicklungsländer, sondern auch an „hochentwickelte Industrienationen“ adressiert sind.

Kassegger mahnte außerdem, auch die Konsequenzen der einzelnen SDGs mitzudenken. So könnte seiner Meinung nach etwa das Ziel „Gesundes Leben für alle“ in ein „Schnitzelverbot“ münden oder das Ziel „Verfügbarkeit von sauberem Wasser“ dazu führen, dass Österreich nicht mehr eigenständig über seine Wasserressourcen bestimmen kann. „Bildung für alle“ könnte auch als „Gleichschaltung des Bildungsapparats“ verstanden werden. Beim Ziel „Hunger beenden“ gelte es darauf zu achten, nicht die traditionelle Landwirtschaft zu zerstören. Dass all das nicht passiere, dafür ist für ihn nur die der Garant.

ÖVP-Abgeordnete Jeitler-Cincelli hielt Kassegger entgegen, dass die Globalisierung nicht „zurückgespult“ werden könne. Man lebe in einer gemeinsamen Welt und müsse international zusammenarbeiten. Es bedürfe eines Blicks über den Tellerrand und „nicht nur nach Ungarn und Russland“, machte ihre Parteikollegin Steinacker geltend. Auch SPÖ-Abgeordnete Bayr konnte den Ausführungen Kasseggers nichts abgewinnen: Sie wolle kein abgeschottetes, in sich selbst verliebtes Österreich mit Scheuklappen, sondern in einem offenen und solidarischen Land leben, sagte sie.

Edtstadler: Bericht gibt positiven Ausblick in die Zukunft

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hielt fest, dass der vorliegende Bericht das Ergebnis von 15 Monaten harter Arbeit sei und viele Erfolgsgeschichten beinhalte. So habe es 250 Einmeldungen gegeben. Die Österreicher:innen würden sich gemeinsam Gedanken darüber machen, wie man bestimmte Ziele erreichen könne. Auch sei es trotz zahlreicher Krisen und der Corona-Pandemie gelungen, einen positiven Ausblick in die Zukunft zu geben. Edtstadler verwies auch auf drei aktuelle Schwerpunkte: Bei notwendigen Transformationen alle mitnehmen, Kompetenzen und Skills aufbauen sowie Biodiversität und Klima schützen.

Zur Kritik von Rössler merkte sie an, man müsse „Form und Inhalt auseinanderhalten“. Die Verfassung sei einzuhalten. Zudem hält sie es für wichtig, bei der Erarbeitung des Nationalen Energie- und Klimaplans „Sorgen, Nöte und Bedenken“ ernst zu nehmen.

Der Bericht wurde schließlich gegen die Stimmen der FPÖ zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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