Wöginger/Hanger: Freiwilligenpauschale auch für anerkannte Religionsgemeinschaften
Ehrenamt muss immer Ehrenamt bleiben, gleichzeitig sollen Freiwilligen/Ehrenamtlichen entstandene Aufwände pauschal abgegolten werden können. Um in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, gibt es seit dem Jahr 2024 eine steuerfreie „kleine“ und „große“ Freiwilligenpauschale (Aufwandsentschädigung). Die „kleine“ Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte („große“) Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter). Da anerkannte Religionsgemeinschaften keine gemeinnützigen Vereine, sondern Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind, waren diese bis jetzt von dieser Maßnahme nicht betroffen. Im Rahmen eines Abänderungsantrages in der heutigen Parlamentssitzung wurde das nun korrigiert. Das sagten heute, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Freiwilligensprecher Abg. Andreas Hanger.
„Wir bringen damit unsere Wertschätzung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anerkannten Religionsgemeinschaften zum Ausdruck, die im liturgischen Dienst, in Kirchenchören, Pfarrcafés, Flohmärkten und vielem anderen enorm wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft leisten“, so Wöginger und Hanger abschließend. (Schluss)
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