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Rechnungshofausschuss: Kompetenzzersplitterung als Hauptproblem für Bildungsdirektionen

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Im Beisein von Bildungsminister Martin Polaschek wurden im heutigen Rechnungshofausschuss die Prüfberichte zu den neu geschaffenen Bildungsdirektionen sowie zu administrativem Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen behandelt. Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Bildungsdirektionen: Hauptproblem Kompetenzzersplitterung

Ziel der Überprüfung der seit 1. Jänner  2019 in den Ländern als gemeinsame Bund-Land-Schulbehörden bestehenden Bildungsdirektionen war die Beurteilung der Neuorganisation der Schulbehörden und der jeweiligen landesgesetzlichen Umsetzung sowie der daraus resultierenden Aufgabenbereiche der Bildungsdirektionen (III-863 d.B.). Bei dem im Februar 2023 vorgelegten umfassenden Prüfbericht handle es sich um eine Querschnittsprüfung von Bund, Ländern und „gemischten Behörden“ – dies sei der Mehrwert des Berichts, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss.

Als Hauptprobleme nannte der Rechnungshof die Kompetenzzersplitterung sowie komplexe Weisungszusammenhänge bei der Erfüllung der Aufgaben der Bildungsdirektionen. Zudem zeigte die Prüfung, dass keine finanzielle Gesamtsicht möglich sei und es in manchen Bundesländern eine tendenzielle Ausgabensteigerung gegeben habe. Zudem seien Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Kostentragung für die Bildungsdirektionen uneinheitlich und intransparent gewesen.

Der Rechnungshof sprach in seinem Bericht insgesamt 78 Empfehlungen aus. Unter anderem empfiehlt er, die Übertragung weiterer Aufgaben an die Bildungsdirektionen vom Bund und von den Ländern zu prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Weiters sei Kostenneutralität anzustreben und einen Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan vollständig und korrekt zu erstellen.

Dieses schlechte Prüfungszeugnis mache sie sprachlos, sagte Martina Künsberg Sarre (NEOS) und fragte Bildungsminister Martin Polaschek, welche der vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen bereits umgesetzt worden seien.

Für den Abbau von „Effizienzdefiziten“ sprach sich Karin Greiner (SPÖ) aus und fragte, ob es inzwischen bereits eine Übersicht hinsichtlich des Budgets gebe. Zudem erkundigte sie sich nach einem Konzept für Inklusion im Schulbereich.

Hermann Brückl (FPÖ) kritisierte die Kostensteigerungen in sechs von neun Bundesländern und fragte, welche Maßnahmen diesbezüglich bereits gesetzt wurden. Zudem wollte er wissen, wie die Reform von den Mitarbeiter:innen mitgetragen werde.

Gertraud Salzmann (ÖVP) sprach Bildungsminister Polaschek auf die Schulaufsicht an und fragte, wie diese auf unterschiedliche Schularten eingehe und diesbezüglich weiterentwickelt werde.

Nach dem System der „Schulcluster“, welches sich noch nicht stark durchgesetzt habe, erkundigte sich Sibylle Hamann (Grüne). Eva Blimlinger (Grüne) fragte nach der Serviceorientierung der Bildungsdirektionen und wie mit Beschwerden umgegangen werde.

Polaschek: Zusammenführung war komplexer Prozess

Bildungsminister Martin Polaschek antwortete, dass ein Teil der Empfehlungen des Rechnungshof bereits umgesetzt worden sei und Evaluierungsgespräche geführt werden. Es sei ein massiver Schritt gewesen, mit den Bildungsdirektionen eine neue Behörde einzusetzen. Bestehende Unterschiede bei den Dienst- und Besoldungsrechten betreffe insbesondere die Länder. Die Zusammenarbeit der Mitarbeiter:innen funktioniere gut. Eine Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen sei ein komplexer Prozess. Widerstände von den Mitarbeiter:innen gebe es nicht, so Polaschek.

Weiters betonte der Bildungsminister, dass Anfang 2023 für eine Gesamtübersicht des Budgets eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt worden sei und für ein aussagekräftiges Bildungscontrolling Prüfpläne erstellt werden. Hinsichtlich der Serviceorientierung der Bildungsdirektionen werde am Beschwerdemanagement gearbeitet und eine Stelle aufgesetzt, die eine schnellere Beantwortung von Anfragen sicherstellen solle.

Bei der Zahl der Schulcluster habe es bereits eine „ordentliche Steigerung“ gegeben, sagte Polaschek. Inzwischen gebe es rund 60 Cluster – führend in diesem Bereich sei die Steiermark. Dennoch sei weiteres Verbesserungspotential vorhanden, insbesondere bei den Clusterleitungen, die man stärken wolle.

Bei der Schulaufsicht habe man bereits zusätzliche Planstellen geschaffen, um auf unterschiedliche Schularten eingehen zu können, hier habe man bereits reagiert, so Polaschek.

Zum Thema Inklusion – und dem Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung – habe es nur ein Bundesland mit Ablehnungen gegeben. Seit der Einführung von Fallkonferenzen komme es zu keinen Ablehnungen mehr, sagte Polaschek. Allerdings würden weiterhin Gespräche geführt bezüglich einer weiteren Verbesserung der Abläufe und Reduzierung von Wartezeiten, so der Bildungsminister.

Zu wenig administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen

Eine weitere Prüfung des Rechnungshofs kam zum Ergebnis, dass es in allgemeinbildenden Pflichtschulen in Österreich an administrativem Unterstützungspersonal fehle. Durchgeführt wurde die Prüfung von November 2022 bis Februar  2023. Bundesweit bzw. in drei Ländern – Burgenland, Salzburg und Steiermark - gab es insgesamt zumindest vier Modelle, auf deren Grundlage das administrative Unterstützungspersonal an den allgemeinbildenden Pflichtschulen bereitgestellt werden konnte (III-1154 d.B.). Dies bedeutet, dass es keine eindeutige Regelung gibt, wer für die Anstellung des administrativen Unterstützungspersonals zuständig ist. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren weniger als 10 % der Schulen mit administrativem Unterstützungspersonal ausgestattet.

Empfehlung: Auf ein einheitliches Modell festlegen

Der Rechnungshof empfiehlt die Festlegung auf nur ein Modell für die Beschäftigung von administrativem Unterstützungspersonal an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen. Dieses solle österreichweit auf gesetzlicher Basis eingeführt werden. Außerdem solle die Rechtslage geklärt werden, in wessen Zuständigkeit die Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal fällt. Für eine klare Übersicht solle aus Sicht der Prüfer:innen zudem erhoben werden, welche öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen durch die Gemeinden bereits mit administrativem Unterstützungspersonal ausgestattet sind. Zur Sicherung einer langfristigen Finanzierung solle die Inanspruchnahme der bereits dafür vorgesehenen Mittel beobachtet werden und es allen allgemeinbildenden Pflichtschulen ermöglicht werden, administratives Unterstützungspersonal einzusetzen.

Martina Künsberg Sarre (NEOS) und Hermann Brückl (FPÖ) wollte von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wissen, welches der vier untersuchten Modelle für die Beschäftigung von administrativem Unterstützungspersonal als bundesweites Modell empfohlen werde.

Sibylle Hamann (Grüne) bezog sich auf das „Finanzausgleichsmodell“ zur Anstellung von administrativen Unterstützungspersonal, welches eine langfristige Finanzierung sicherstelle und fragte den Bildungsminister diesbezüglich nach bereits vorhandenen Erfahrungswerten.

Martina Kaufmann (ÖVP) erkundigte sich nach den weiteren Plänen hinsichtlich der Finanzierung des administrativen Unterstützungspersonals und wie die Kritik des Rechnungshofs in diese Pläne eingearbeitet werde.

Christian Oxonitsch (SPÖ) fragte, ob mit dem von Polaschek Anfang Juni angekündigten „Entlastungspaket für die Schulen“ nicht sogar ein fünftes Modell komme.

Bildungsminister Martin Polaschek wies auch bei diesem Thema auf Schwierigkeiten durch die „zersplitterte Kompetenzverteilung“ zwischen Bund und Ländern hin. Doch um diese zu ändern, müsste man „grundlegend“ in das System eingreifen. In dieser Legislaturperiode werde man hier keine gesetzliche Änderung mehr schaffen, sagte Polaschek.

Mit dem „Finanzausgleichsmodell“ zur Anstellung von administrativen Unterstützungspersonal habe man ein gutes System geschaffen, sagte Polaschek. Die Erfahrung im Schuljahr 2023/24 habe gezeigt, dass das dafür vorgesehene Kontingent allerdings nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Das angekündigte „Entlastungspaket für die Schulen“ sei kein „fünftes Modell“. Es gehe darum, mit diesem Paket Lehrer:innen „freizuspielen“. Darum sei unter anderem die Schaffung der neuen Funktion einer pädagogisch-administrativen Fachkraft an Pflichtschulen vorgesehen, dies habe sich im Bundesbereich bereits bewährt.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker legte sich nicht auf ein bestimmtes Modell fest, welches empfohlen werde. Entscheidend wäre allerdings, dass es nur ein Modell für alle Beschäftigten geben solle, um gleiche und bedarfsgerechte Rahmenbedingungen an den Pflichtschulen im ganzen Land zu schaffen, so Kraker. (Schluss Rechnungshofausschuss) bea


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