Steinacker/Fürlinger: Verbesserungen bei Verteidigungskostenbeitrag und Grundrechtsschutz bringen notwendige Strafrechts-Modernisierung
„Im heutigen Justizausschuss werden die Weichen für ein modernisiertes Strafrecht gestellt, die einzelfallgerechtere Bemessungen beim Verteidigungskostenbeitrag und eine Stärkung des Grundrechtsschutzes sowie der Beschuldigtenrechte mit sich bringen werden“, betonen Nationalratsabgeordnete Michaela Steinacker, Obfrau des Justizausschusses sowie ÖVP-Justizsprecherin, und ÖVP-Mandatar Klaus Fürlinger, Ausschussmitglied und Rechtsanwalt. Es gehe hier um „lange überfällige Schritte, die wir nun setzen“, hält Steinacker dazu weiter fest.
Neugestaltung und Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags
„Im Falle eines Freispruchs soll der neu gestaltete wie ausgeweitete Verteidigungskostenbeitrag spürbar erhöht werden, bei langwierigen Verfahren sollen die gesetzten Grenzen auch überschritten werden können. Daneben soll auch ein Ersatzanspruch bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eingeführt werden, der bei Bedarf auch erhöht werden kann“, sagt Fürlinger. In Aussicht genommen ist ein Inkrafttreten rückwirkend ab 1. Jänner 2024. Der ÖVP-Abgeordnete ergänzt: „Bei Verfahrenseinstellungen wird die Obergrenze für den Verteidigungskostenbeitrag 6.000 Euro betragen, kann aber – wenn es sich um komplexe bzw. längere Verfahren oder um Verfahren mit besonderem Umfang handelt – auch nochmals um die Hälfte erhöht bzw. sogar verdoppelt werden.“
Bei Freisprüchen werde es, so Fürlinger, zu einer deutlichen Aufstockung des Verteidigungskostenbeitrags kommen. Ebenfalls werde es bei längerer Verfahrensdauer oder extremem Umfang die Möglichkeit zur Erhöhung um die Hälfte bzw. zur Verdoppelung geben. Die Pauschalsätze für Freisprüche sollen künftig für Schöffen- und Geschworenenverfahren von bisher 5.000 bzw. 10.000 Euro auf einheitlich 30.000 Euro versechsfacht bzw. verdreifacht werden. Im Fall von Einzelrichterverfahren an Landesgerichten sei eine Erhöhung von 3.000 auf 13.000 Euro geplant, was mehr als dem Vierfachen entspricht. Bei Bezirksgerichten soll es bei Freisprüchen zu einer Verfünffachung der Pauschalhöchstsätze von derzeit 1.000 auf dann 5.000 Euro kommen. „Mit diesen Neuregelungen schaffen wir die Rahmenbedingungen für einzelfallgerechtere sowie adäquatere Bemessungen beim Verteidigungskostenbeitrag“, sagt Fürlinger.
Sicherstellung von Mobiltelefonen und mobilen Datenträgern nur mehr mit richterlicher Bewilligung
„Der Schutz der Grundrechte und die notwendige Stärkung von Beschuldigtenrechten im Strafverfahren sind wesentliche Elemente eines funktionierenden Rechtsstaates wie Österreich. Nachdem der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgestellt hat, dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen bzw. mobilen Datenträgern in Strafverfahren ohne vorherige richterliche Bewilligung verfassungswidrig ist, hatten wir Handlungsbedarf. Die nun vorab erforderliche Bewilligung durch eine Richterin oder einen Richter wird für die angemessene Achtung des Datenschutzgesetzes und des Rechts auf Privat- und Familienleben Sorge tragen“, sagt Michaela Steinacker.
„Der Richtervorbehalt und die Verhältnismäßigkeit sind wesentlich bei dieser Änderung des Strafprozessrechts. In Zukunft herrscht bei Sicherstellung von mobilen Datenträgern die Verpflichtung der Einschränkung in Hinblick auf Datenkategorien, Dateninhalte und auf den zu umfassenden Zeitraum“, unterstreicht die Nationalratsabgeordnete der Volkspartei. Nach Sicherstellung eines Datenträgers sollen Forensiker dann exakt jene Kategorien und Inhalte an Daten aus dem bestimmten Zeitraum aufbereiten, die richterlich genehmigt sind. „Und auch nur diese Daten werden den Ermittlerinnen und Ermittlern auch zur Verfügung gestellt. Keine Urlaubsfotos oder persönlichen Inhalte. So wird die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt – transparent und nachvollziehbar“, so Steinacker weiter.
Die beiden Abgeordneten abschließend: „Wir als Volkspartei stehen für einen starken Rechtsstaat. Dafür treten wir auch weiterhin mit ganzer Kraft ein.“ (Schluss)
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