Ehemaliger Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovich verstorben | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ehemaliger Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovich verstorben

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Univ.-Prof. Ludwig Adamovich ist heute mit 91 Jahren verstorben. Der Jurist war von 1984 bis 2002 Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Bis knapp vor seinem Tod war er aktiv, zuletzt als Berater von Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

„Sein Erbe wird in der österreichischen Rechtsgeschichte weiterleben“

„Mit Ludwig Adamovich verliert Österreich einen renommierten Juristen, der die rechtliche Landschaft unseres Landes nachhaltig geprägt hat“, betonte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Als Präsident des Verfassungsgerichtshofs habe er durch seine Integrität und seinen unermüdlichen Einsatz für die Grundrechte hohe Maßstäbe gesetzt. Sein Mitwirken bei der Entscheidungsfindung des Verfassungsgerichtshofs habe die Rechtsprechung und Politik weit über seine Amtszeit hinaus beeinflusst. „Ludwig Adamovich hinterlässt ein Erbe, das in der österreichischen Rechtsgeschichte weiterleben wird“, sagte Sobotka. „Mein Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.“

„Eine verfassungsrechtliche Autorität in innenpolitisch stürmischen Zeiten“

„Ludwig Adamovich war als längst dienender Präsident des Verfassungsgerichtshofs eine verfassungsrechtliche Autorität in innenpolitisch stürmischen Zeiten“, sagte Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures. „Er ist sich und der Republik auch gegen heftige persönliche Anfeindungen stets treu geblieben.“

„Unermüdlich und mit höchster Integrität für die Rechtsstaatlichkeit“

„Mit großer Trauer haben wir vom Tod Ludwig Adamovichs erfahren“, erklärte Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer. Als Präsident des Verfassungsgerichtshofs habe er sich unermüdlich und mit höchster Integrität für die Rechtsstaatlichkeit in Österreich eingesetzt. „Sein Engagement und sein Beitrag zur juristischen Landschaft unseres Landes werden unvergessen bleiben“, betonte Hofer. Österreich verliere mit ihm einen „großen Juristen und aufrechten Verteidiger unserer Verfassung“. „Unser tiefes Mitgefühl gilt in dieser schweren Stunde seiner Familie.“ (Schluss) red


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