Fischer/Grüne: Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie ist ein großer Schritt für den Kosument:innenschutz
„Bisher war es für Konsumentinnen und Konsumenten oft sehr schwierig, ihre Rechte gegenüber Konzernen und Großunternehmen durchzusetzen. Denn der Gang vor Gericht war oft mit großem Aufwand und einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Mit der heute präsentierten Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie stärken wir den Konsumenten:innenschutz und beseitigen viele Hürden für Konsument:innen, damit sie ihre Rechte schneller und einfacher durchsetzen können“, freut sich Ulrike Fischer, Konsumentenschutzsprecherin der Grünen, über die heute beschlossene Regierungsvorlage zur Einführung neuer Verbandsklagen in Österreich.
Durch diese Gesetzesänderung können Konsument:innenenschutzorganisationen künftig bei Großschadensereignissen wie dem Dieselskandal oder im Fall der fehlerhaften Eurogine-Verhütungsspiralen die Rechte der geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten durch eine Verbandsklage gesammelt und schneller durchsetzen. „Das bedeutet, dass Geschädigte nicht mehr alleine mit allen finanziellen und rechtlichen Risiken vor Gericht gehen müssen, sondern Organisationen wie die Arbeiterkammer oder der VKI alle Geschädigten gemeinsam vertreten können“, sagt Fischer.
„Darüber hinaus erhalten Konsument:innen erstmals explizit die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenfinanzierungen, damit sie vor dem Risiko hoher Prozesskosten geschützt sind. Die vorgesehenen Verjährungshemmung ermöglicht es den Geschädigten zudem, ihre Ansprüche auch noch lange nach dem Schadensfall geltend zu machen“, erklärt Fischer und betont: „Die heute präsentierte Regierungsvorlage ist ein Meilenstein für den Konsument:innenschutz in Österreich. Ich freue mich, dass wir damit eine Reihe von langjährigen Forderungen der Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer umsetzen.“
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