Erneuter Erfolg für Vorarlberger Unternehmer im Google Fonts-Fall: Abmahnerin scheitert vor Landesgericht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Erneuter Erfolg für Vorarlberger Unternehmer im Google Fonts-Fall: Abmahnerin scheitert vor Landesgericht

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Im Rechtsstreit um die Google Fonts-Abmahnschreiben gibt es eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen. Die Berufung der Abmahnerin gegen das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten, welches die Abmahnschreiben als rechtsmissbräuchlich einstufte, wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Damit ist das Urteil zugunsten von Maximilian Zumtobel und den zahlreichen betroffenen Websitebetreibern bestätigt. 

Die Verfasserin der Abmahnschreiben hatte in ihrer Berufung argumentiert, dass ihre Ansprüche berechtigt seien, doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Damit bleibt die Einstufung der Abmahnschreiben als rechtsmissbräuchlich bestehen und betroffene Websitebetreiber können Schadenersatz fordern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Abmahnerin kann noch den obersten Gerichtshof anrufen. 

Betroffene Unternehmen können sich auf der Website www.abmahnantwort.at kostenlos für eine Sammelklage anmelden.

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