Fitzbauer (SPÖ): „Altersgerechtigkeit in Verfassung verankern!“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Fitzbauer (SPÖ): „Altersgerechtigkeit in Verfassung verankern!“

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„Endlich ist das Thema der digitalen Altersdiskriminierung in der politischen Diskussion angekommen. Endlich sollen Lösungen in einen Vorschlag für ein Anti-Diskriminierungspaket gegossen werden“, begrüßt Ilse Fitzbauer, Wiener Gemeinderätin und Senior*innensprecherin (SPÖ), die ersten Ergebnisse eines dieswöchigen Runden Tisches, der auf Einladung des Österreichischen Seniorenrates als überparteiliches Expert*innengespräch zu den Themen Altersdiskriminierung und im Besonderen zur Diskriminierung durch Digitalisierung stattfand.

Die fortschreitende Digitalisierung des Alltags – vom Einkauf, Stichwort Selbstbedienungskassen, über Bankangelegenheiten bis hin zu Anträgen etwa für Zuschüsse oder dem Handwerkerbonus – in allen Bereichen wird verstärkt auf „Online-Only“ gesetzt.

„Bei digitaler Altersdiskriminierung handelt es sich nicht um eine gesellschaftliche Randerscheinung. Sie findet täglich und überall statt. Denn viele, etwa ältere Wiener*innen, leben noch komplett analog“, so Fitzbauer, sie fügt hinzu: „Ein selbstbestimmtes Leben wird ihnen durch die Errichtung immer höherer digitaler Barrieren zusehends schwerer gemacht. Und das, eigentlich, auch ganz legal.“

„Ich unterstütze daher die Initiative des Österreichischen Seniorenrats gegen eine, seitens der Bundesregierung forcierte, Online-Only-Politik. Es muss auch weiterhin das Recht auf beispielweise analoge Zahlungsmöglichkeiten oder Antragsstellungen und Rechnungsausdrucke auf Papier geben – natürlich ohne zusätzliche Gebühren“, bekräftigt Fitzbauer. „Denn zur Zugangsdiskriminierung darf keine zusätzliche Belastung durch Mehrkosten eines analogen Alltags hinzukommen. Besonders da vor allem auch Pensionist*innen davon betroffen sind“, ergänzt Fitzbauer.

„Die Geschwindigkeit der digitalen Weiterentwicklung fordert ein rasches Handeln“, so Fitzbauer und schließt: „Die Basis dafür bildet die geforderte verfassungsrechtliche Verankerung eines Verbots von Altersdiskriminierung.“

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