Ernst-Dziedzic: Straflosigkeit für Verbrechen gegen internationales Recht ist nicht zu tolerieren
„Das Völkerrecht und die Menschenrechte gelten immer und überall. Alle Vorwürfe über schwere Verbrechen müssen unabhängig untersucht und strafrechtlich verfolgt werden, ganz egal von wem sie ausgehen oder angeordnet wurden. Alle mutmaßlichen Kriegsverbrechen sind aufzuklären und vom Internationalen Strafgerichtshof strafrechtlich zu verfolgen. Bei schweren Verletzungen gegen das Völkerrecht darf es keine Straflosigkeit geben“, sagt die Sprecherin der Grünen für Außenpolitik und Menschenrechte, Ewa Ernst-Dziedzic.
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Karim Khan, beantragte – nach Beratung durch ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten – am Montag Haftbefehle gegen drei hochrangige Führer der Hamas u.a. wegen „Ausrottung“, Mord, Folter, Vergewaltigung und Geiselnahme als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römer Statut. Zudem wurden auf Basis des Römer Statuts auch Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Galant beantragt, u.a. wegen des Vorwurfs des Einsatzes von Hunger als Kriegswaffe und des gezielten Angriffs gegen Zivilist:innen in Gaza. Sowohl Israel als auch die Hamas reagierten empört.
„Die Vorwürfe wiegen sehr schwer. Umso wichtiger ist es daher nun, die richterliche Entscheidung über die beantragten Haftbefehle abzuwarten. Wir müssen jetzt den Gerichtshof in Ruhe seine Arbeit machen lassen und seine Unabhängigkeit anerkennen,“ sagt Ernst-Dziedzic und ergänzt: „Das Selbstverteidigungsrecht Israels ist unbestritten, gleichzeitig ist aber das humanitäre Völkerrecht eine unumstößliche rote Linie. In diesem Zusammenhang warnen wir vor einer Ausdehnung des Militäreinsatzes in Rafah, denn der Schutz der Zivilbevölkerung muss garantiert sein. Wir unterstützen auch weiterhin die Forderungen, alle von der Hamas verschleppten Geiseln frei zu lassen, humanitäre Hilfe für die palästinensische Bevölkerung ungehindert zuzulassen und eine humanitäre Feuerpause mit dem Ziel eines Waffenstillstandes zu vereinbaren.“
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