Finanzausschuss spricht sich für leichtere Betriebsübergabe bei Familienunternehmen aus | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Finanzausschuss spricht sich für leichtere Betriebsübergabe bei Familienunternehmen aus

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Mit dem so genannten „Grace-Period-Gesetz“ sollen

Betriebsübergaben im Familienverband erleichtert werden. Unter anderem ist die Möglichkeit einer begleitende Kontrolle durch das Finanzamt für die Phase der Übergabe vorgesehen. Unternehmer:innen sollen sie beantragen können, um abgabenrechtliche Probleme zu vermeiden. Der Finanzausschuss sprach sich heute mit den Stimmen von allen Fraktionen außer der SPÖ für das Gesetz aus. Die Sozialdemokrat:innen erklärten, dass sie eine Zustimmung im Plenum von Änderungen der Bestimmungen zum Arbeitsschutz abhängig machen würden.

Eine auf den ersten Blick trockene Materie, das „Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz“, bringt relevante Änderungen für Konsument:innen. Eine heute im Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ beschlossene Novelle legt die Grundlage dafür, dass ab dem 28. Dezember 2024 alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets oder Videospielkonsolen über einheitliche Ladeanschlüsse verfügen müssen. Ab 28. April 2026 gelten die Vorgaben, die auf einer seit langem diskutierten EU-Richtlinie basieren, dann auch für Notebooks.

Im Zuge dieser Regierungsvorlage werden auch Anpassungen im Postmarktgesetz vorgenommen, bei denen es vor allem um die Anpassung von Laufzeiten bei der Zustellung von Briefen an internationale Gegebenheiten geht. Für Kund:innen im Inland wird sich laut Auskunft des Finanzressorts nichts ändern.

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ billigte der Finanzausschuss zudem die Aufstockung der österreichischen Quote für den Internationalen Währungsfonds (IWF) um 50 %.

Anträge der Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS zu Finanzthemen wurden, teilweise zum wiederholten Mal, mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Begleitung von Betriebsübergaben in Familienunternehmen durch das Finanzamt

Das „Grace-Period-Gesetz“ soll Familienunternehmen in der Zeit der Betriebsübergabe unterstützen (2510 d.B.). Konkret soll bei Übergaben im Familienverband eine begleitende Kontrolle durch das Finanzamt auf Antrag möglich werden. Durch Begleitung der Abgabebehörde während des Übergabeprozesses und Vereinfachung der Bürokratie sollen größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit sowie Unterstützung für Jungunternehmer:innen geschaffen werden. Zudem soll die Vorlage eines Firmenbuchauszuges bei Gewerbeanmeldung entfallen. Erleichterungen soll es in Bezug auf Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse geben und mehr Flexibilität bei der Genehmigungen gewerblicher Betriebsanlagen geschaffen werden. Im Vorfeld muss ein Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung an das Finanzamt Österreich gestellt werden. Die Anträge werden frühestens ab dem 1. Jänner 2025 möglich sein.

Von einer sehr guten und längst überfälligen Regelung sprach Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP), weil damit die „jungen Leute“ bei der Übernahme von Betrieben umfassend unterstützt würden. 99 % der Betriebe in Österreich seien kleine und mittlere Unternehmen, 150.000 davon in Familienhand. In den nächsten Jahren werde jeder zehnte Betrieb an interne Nachfolger:innen übergeben, informierte Obernosterer. Ein Abbau von bürokratischen Hemmnissen und Hilfestellungen für die neuen Besitzer:innen seien daher ausdrücklich zu begrüßen.

Auch Elisabeth Götze (Grüne) zeigte sich zufrieden darüber, dass Übergabeprozesse für Unternehmen mit den neuen Bestimmungen nun erleichtert werden könnten und eine Beratung erfolge.

Seitens der Freiheitlichen gebe es zwar einige Bedenken zur praktischen Umsetzung der Betriebsprüfungen in der Praxis, wie FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs erklärte. So sollte verbindlicher festgelegt werden, dass Prüfungen rasch abzuschließen sind. Trotzdem könne seine Fraktion insgesamt zustimmen.

Seitens der NEOS signalisierte Gerald Loacker Zustimmung. Er merkte an, dass das Finanzministerium gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einige Änderungen vorgenommen habe.

Christoph Matznetter (SPÖ) sagte, seine Fraktion teile das Anliegen der Erleichterung von Betriebsübergaben. Allerdings habe man „unnötigerweise“ Einschränkungen im Arbeitnehmer:innenschutz aufgenommen, aufgrund derer die SPÖ der derzeitigen Fassung des Gesetzes nicht zustimmen könne. Er hoffe, dass bis zum Plenum hier noch eine Abänderung erfolge.

Seitens des Finanzressorts wurde unterstrichen, dass mit dem Gesetz ein erster Schritt in Richtung einer veränderten Rolle der Abgabenbehörde bei Betriebsübergaben erfolge. Finanzminister Magnus Brunner wies darauf hin, dass die neuen Regelungen nach 2028 evaluiert werden sollen. In diesem Zusammenhang werde man auch überlegen können, ob eine Einbeziehung auch von Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sei.

Einheitliche Ladekabel statt Kabelsalat

Dass Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer und andere Elektronikgeräte unterschiedliche Ladeanschlüsse und Ladegeräte aufweisen, war der Europäischen Union schon lange ein Dorn im Auge. Seit mehr als zehn Jahren wurde daher auf EU-Ebene daran gearbeitet, die Hersteller dazu zu bringen, eine einheitliche Technologie zu verwenden. Eine EU-Richtlinie über die „Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt“, die nun für Österreich umgesetzt wird, sagt dem Kabelsalat und dem Elektroschrott den Kampf an. Es wird nämlich unter anderem sichergestellt, dass Geräte auch ohne Ladenetzteile erworben werden können. Die Regierungsvorlage (2502 d.B.), die im Finanzausschuss breite Zustimmung fand, sieht im Konkreten vor, dass „die Ladeschnittstelle und die Ladeprotokolle für bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion EU-weit harmonisiert“ werden. In der Praxis wird das heißen, dass bis Ende 2024 die meisten von der Regelung betroffenen Geräte einen USB-C-Anschluss aufweisen müssen.

Die Vereinheitlichung bei den Ladeanschlüssen sei sowohl aus Sicht der Konsument:innen als auch aus Umweltschutzgründen sehr zu begrüßen, konstatierte Abgeordnete Selma Yildirim (SPÖ). Gerald Loacker (NEOS) ging auf die Änderungen im Postmarktgesetz ein und meinte, dass es sich dabei um eine „Anpassung an die Realitäten“ handle, zumal die Zustellung am Land ohnehin nicht mehr täglich erfolge.

Aufstockung der österreichischen Quote für den Internationalen Währungsfonds (IWF) um 50 %

Der Währungsfonds wird aus Einlagen, die ihm die nationalen Notenbanken zur Verfügung stellen finanziert. Die österreichische Quote soll von derzeit 3,9 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5,9 Mrd. SZR angehoben werden. Die Erhöhung basiert auf der Zustimmung des Gouverneursrats des IWF, die Quoten um 50 % bei gleichzeitiger Wahrung der bestehenden relativen Quotenanteile anzuheben. Insgesamt soll es zu einer Aufstockung auf rund 876,7 Mrd. € kommen. Die Übernahme der österreichischen Quote soll laut Regierungsvorlage durch die Oesterreichische Nationalbank erfolgen. Die Resolution des Gouverneursrats sieht zudem vor, die bisherige Vergabekapazität des IWF beizubehalten und die Abhängigkeit von geliehenen Mitteln zu reduzieren. Dadurch soll die Rolle des IWF im Zentrum des globalen Finanzsicherheitsnetzes sowie die Stellung der Quoten gestärkt werden (2509 d.B.).

SPÖ: Zollbehörden für die Kontrolle humanitärer und ökologischer Standards stärken

SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr betont, dass „Lieferkettengesetze“, die soziale und ökologische Produktionsstandards von Waren stärken sollen, nur dann wirken, wenn die Einhalt der Vorgaben auch kontrolliert werden könne. Die österreichische Zollverwaltung müsse daher in die Lage versetzt werden, jene Produkte, die humanitäre und ökologische Sorgfaltspflichten verletzen, zu kotrollieren und aus dem wirtschaftlichen Verkehr zu ziehen. Zudem soll sich Österreich auch auf EU-Ebene für eine dementsprechende Regelung einsetzen (1476/A(E)).

ÖVP-Abgeordneter Klaus Lindinger meinte, durch das EU-Lieferkettengesetz würden auf die Zollbehörden zweifellos Aufgaben zukommen, aber zuerst müsse die nationale Umsetzung erfolgen, daher spreche man sich für die Vertagung aus.

Finanzminister Magnus Brunner betonte, dass die Zollbehörden gute Arbeit leisten würden und auch die Vorgaben des EU-Lieferkettengesetzes umsetzen würden, sobald die Umsetzung in nationales Recht erfolgt sei.

NEOS für Anhebung der Prämienförderung für Pensionskassen-Eigenbeiträge

Laut Gerald Loacker (NEOS) hemmt die hohe Abgabenbelastung aufgrund einer steilen Einkommensteuer-Progression den Vermögensaufbau. Um dem entgegenzutreten, schlägt der Abgeordnete vor, die Prämienförderung für Pensionskassen-Eigenbeiträge anzuheben, die seit über 20 Jahren nicht angepasst worden sei. Derzeit können von Beschäftigten Eigenbeiträge zur Pensionskasse geleistet werden, die bis zu 1.000 € mit 4,25 % staatlichem Zuschuss gefördert werden. Loacker fordert eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die den geförderten Betrag auf 3.222 € anhebt (3129/A).

Skeptisch zeigte sich Abgeordnete Elisabeth Götze (Grüne). Der Vorschlag würde derzeit nur bedeuten, mehr Steuergeld in die dritte Säule der Pensionsvorsorge zu leiten, ohne dass die Erträge dadurch gesteigert würden. Sie sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger meinte, das Drei-Säulen-Modell der Pensionsvorsorge sei grundsätzlich sinnvoll, es müsse im System aber noch „an Stellschrauben gedreht werden“. Kai Jan Krainer (SPÖ) sah hingegen grundlegende Fehler in der Ausgestaltung der dritten Säule der Pensionsvorsorge. FPÖ-Abgeordneter Fuchs wiederum unterstütze den Antrag der NEOS und bewertete ihn als grundsätzlich mehrheitsfähig. Leider hindere das Koalitionsübereinkommen die ÖVP daran, dem Antrag gemeinsam mit NEOS und FPÖ zuzustimmen, bedauerte er.

NEOS für KESt-Freibetrag und für KESt-Befreiung bei längerfristiger Veranlagung

Die NEOS wollen Sparbuchzinsen für Sparer:innen begünstigen. Während Agrargemeinschaften und ihre Eigentümer:innen in den Genuss von Steuerzuckerln bei der Kapitalertragssteuer kommen würden, müssten Zinsen auf Sparbüchern und -konten vom ersten Euro an versteuert werden, kritisierte Gerald Loacker (NEOS) im Ausschuss. In Anlehnung an den Sparer-Pauschbetrag in Deutschland werben die NEOS mittels Entschließungsantrag für einen KESt-Freibetrag (3480/A(E)). Zur weiteren Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts fordern die NEOS zudem, bei Einhaltung einer Behaltefrist eine Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten zu gewähren (3573/A(E)). Aus Sicht von Loacker würden dadurch wichtige Anreize gesetzt, in Wertpapiere zu veranlagen und jene Personen unterstützt, die tatsächlich den Kapitalmarkt stärken.

Jakob Schwarz sah die Vorschläge der NEOS zur Befreiung von Kapitalerträgen skeptisch, da sie aus seiner Vermögensaufbau vor allem für jenen Personenkreis unterstützen würde, der bereits über Vermögen verfüge. Was die Verknüpfung der KESt-Befreiung mit einer Behaltefrist betreffe, gebe es dazu bereits Gespräche. Er sprach sich daher für eine Vertagung der Anträge aus.

Aus Sicht der SPÖ-Abgeordneten Matznetter und Krainer würden die Forderungen nur auf weiteres „Flickwerk“ im Steuersystem hinauslaufen. Wichtig wäre es, ein gerechteres Steuersystem zu erreichen, und den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten, forderte Krainer.

FPÖ fordert Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes statt Reduktion

Das amtliche Kilometergeld soll verdoppelt werden, fordert die FPÖ-Abgeordneter in einem Entschließungsantrag (3512/A(E)). Trotz der aktuellen Teuerungen und einer Steigerung der Inflationsrate sei das Kilometergeld seit 15 Jahren nicht angehoben worden, kritisierte FPÖ-Abgeordneter Fuchs. Die FPÖ verlange auch grundsätzliche Sicherheit, dass es zu keiner Reduzierung oder Abschaffung der Pendlerpauschale komme, sagte der Abgeordnete. Die im türkis-grünen-Regierungsprogramm vorgesehene Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit der Pendlerpauschale gebe ihm Anlass zu Sorge (387/A(E)).

ÖVP-Abgeordnete Bettina Rausch-Amon betonte, dass in dieser Legislaturperiode keine Änderungen bei des Pendlerpauschales zu erwarten seien, und sprach sich für eine erneute Vertagung des Antrags aus. Jakob Schwarz (Grüne) betonte, auch die Grünen würden keiner generellen Abschaffung der Pauschale das Wort reden, sondern eine größere Treffsicherheit anstreben.

SPÖ: Steuergerechtigkeit auch auf internationaler Ebene

Laut der SPÖ sollen sich der Finanzminister und der Außenminister für mehr internationale Steuergerechtigkeit einsetzen. Es brauche ein gerechtes, globales Steuersystem, das Steuermissbrauch und Steuerbetrug wirksam und im Interesse aller Länder bekämpfe, führte Petra Bayr (SPÖ) aus (3759/A(E)). Sie trat für eine rechtsverbindliche UN-Konvention ein, die eine global gerechte Verteilung von Steuern vorsieht.

Rudolf Taschner (ÖVP) verwies auf die umgesetzte Globalbesteuerung. Österreich sei nicht untätig, hielt er fest und verwies auf laufende Diskussionen. Unter Führung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe man sich auf Ebene des Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die einheitliche Mindestbesteuerung verständigt, hielt ein Experte des Finanzministeriums fest.

NEOS: Inflationsanpassung der Kleinunternehmerregelung

Die NEOS setzten sich für eine Inflationsanpassung der Kleinunternehmerregelung ein (3828/A). Derzeit können österreichische Unternehmen, deren Gesamtumsatz in einem Jahr nicht mehr als 35.000 € netto beträgt, eine Befreiung von der Umsatzsteuer gelten machen. Gerald Loacker (NEOS) setzte sich dafür ein den Grenzbetrag auf 40.000 € zu heben und ab dem Jahr 2025 valorisieren. Auch die FPÖ schloss sich der Forderung an.

Derzeit sei auf Basis der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie keine Erhöhung möglich, führte Eßl Franz Leonhard (ÖVP) aus, zeigte sich aber offen für eine Erhöhung ab 2025. Seitens des Finanzministerium wurde auf eine bereits in Begutachtung befindliche Novelle zum Thema verwiesen. (Fortsetzung Finanzausschuss) sue/sox/gla


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