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Finanzausschuss: Anpassungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022

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Zur Vermeidung von Doppelreporting sprachen sich ÖVP, Grüne und NEOS im Finanzausschuss für Anpassungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 aus. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ wurden auch Änderungen im Finanzausgleichsgesetz 2024 umgesetzt. Dabei geht es um OeBFA-Darlehen im Rahmen der „Wohnraum- und Bauoffensive“. Seitens der Opposition forderten die NEOS eine erneute Zweckbindung der Wohnbauförderung und die SPÖ eine Änderung der Größenklassen von Unternehmen. Beide Anliegen wurden vertagt.

Anpassungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz an das zweite EU-Handelssystem EU ETS II

Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate (EU-ETS I) wurde ein zweites Emissionshandelssystem (EU ETS II) im Emissionszertifikategesetz eingeführt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1416/2023). Betroffen sind davon Emissionen von Straßenverkehr, Gebäuden und Unternehmen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter dem unionsweiten System zur Erfassung und Begrenzung von Treibhausgasemissionen (EU-ETS I), unterliegen. Im Finanzausschuss brachten ÖVP und Grüne einen Abänderungsantrag zu Vereinheitlichungen bei Berichtspflichten im Rahmen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 ein. Doppelreporting in der zweijährigen Implementierungsphase von EU ETS II soll vermieden werden, unterstrich Peter Haubner (ÖVP). Die Überführung für die betroffenen Handelsteilnehmer:innen soll verwaltungsarm und reibungslos erfolgen, daher werden Voraussetzungen geschaffen, um das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 in den EU ETS II überzuführen.

Mit der Novelle sollen die Anforderungen für die Registrierung und Überwachung der Treibhausgasemissionen, mit jenen des EU ETS II gleichgeschalten werden. Im EU ETS II ist vorgesehen, dass Handelsteilnehmer ab 1. Jänner 2025 über eine Genehmigung verfügen müssen, um Energieträger ab diesem Zeitpunkt in den Verkehr bringen zu dürfen. Angesichts des bevorstehenden Starts der Registrierung zu EU ETS II bedürfe es einer Synchronisierung, unterstrich ein Experte des Finanzministeriums, um Unternehmen vor doppelten Berichtspflichten zu bewahren.

Die Novelle basiert auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen (4015/A). ÖVP, Grüne und NEOS sprachen sich für die Maßnahmen aus. Karin Doppelbauer (NEOS) interessierte sich für die Timeline bei EU ETS II. Kai Jan Krainer (SPÖ) stand dem Antrag vorerst kritisch gegenüber, behielt sich aber vor, den Antrag im Detail zu prüfen.

Änderungen im Finanzausgleichsgesetz 2024 bei OeBFA-Darlehen

Auf Initiative von ÖVP und Grünen soll eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 umgesetzt werden. Konkret geht es dabei um die Förderungsdarlehen an natürliche Personen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA-Darlehen) im Rahmen der „Wohnraum- und Bauoffensive“. Bedingung für die Gewährung von Zweckzuschüssen in Höhe von einer Milliarde Euro ist, dass diese Bundesmittel in den Jahren 2024 bis 2026 vom Land zusätzlich zu der aus Landesmitteln finanzierten Wohnbauförderung verwendet werden. Das gilt nach derzeitiger Rechtslage auch für die OeBFA-Darlehen. Diese Bestimmung soll nun für OeBFA-Darlehen entfallen (4014/A). ÖVP, Grüne und FPÖ stimmten für die Maßnahme. Finanzminister Magnus Brunner begründete die Änderung mit der Lage am Immobilienmarkt. Es werde weniger gekauft, daher sei die Zusätzlichkeit nicht immer möglich. An dieser Stelle sei vertretbar auf den Nachweis zu verzichten, führte Jakob Schwarz (Grüne) aus. Wichtig sei ihm, bei der Milliarde Zweckzuschuss bleibe die Zusätzlichkeit weiterhin Voraussetzung.

Zentrales Ziel des Wohn- und Baupakets sei die Unterstützung bei der Eigentumsbildung, hielt Peter Haubner (ÖVP) fest. Nun könnten die Länder günstigere Finanzierungen ermöglichen. Durch den Entfall der Zusätzlichkeit könne der einzelne Fördernehmer bessere Konditionen erhalten, bestätigte ein Experte des Finanzministeriums dem freiheitlichen Maximilian Linder.

Kai Jan Krainer (SPÖ) brachte einen Abänderungsantrag ein, in dem er sich für den kommunalen Wohnbau stark machte indem er die Zweckzuschüsse im Neubau neben gemeinnützigen Bauvereinigungen und gewerbliche Bauträger:innen auch dem kommunalen Wohnbau zugänglich machen wollte. Zudem setzte er sich dafür ein, dass Zuschüsse, die von einem Land in den Jahren 2024 und 2025 nicht in Anspruch genommen wurden, zur Gänze in den nächstfolgenden zwei Jahren genutzt werden können. Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit.

Die NEOS forderten eine erneute Zweckbindung der Wohnbauförderung (3993/A(E)). Karin Doppelbauer (NEOS) plädierte für einen konsequenten Einsatz der zugewiesenen finanziellen Mittel aus den Wohnbauförderungsbeiträgen für den Wohnbau. Die Aufhebung der Zweckbindung habe zu einer Situation geführt, in der die Verwendung dieser Mittel nicht mehr transparent und nachvollziehbar sei. Ohne eine klare Zuweisung würden Fördergelder in Bereiche außerhalb des Wohnbausektors fließen. Ähnlich sah dies auch die SPÖ. Kai Jan Krainer (SPÖ) hielt die Zweckbindung ebenfalls für notwendig. Lukas Brandweiner (ÖVP) verwies auf zusätzliche 300 Mio. € im Rahmen des Zukunftsfonds, die zweckgebunden sind. Der Antrag wurde schließlich vertagt.

SPÖ für Änderung der Größenklassen von Unternehmen

Die SPÖ hingegen pochte auf eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs, um die Umgehung von Transparenzvorschriften durch Konzernholdings zu vermeiden. Demnach soll die Einstufung nach Größenklassen auf Kapitalgesellschaften erweitert werden, um auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung, als Mutter-Unternehmen, zu umfassen. Desweiteren fordert Kai Jan Krainer (SPÖ) in dem Antrag ein zusätzliches Kriterium zur Einstufung einer Gesellschaft als „Große Kapitalgesellschaft“ (4004/A). Der Antrag wurde seitens der Regierungsfraktionen vertagt. Gabriel Obernosterer (ÖVP) begründete dies mit der Zuständigkeit des Justizausschusses. Jakob Schwarz (Grüne) verwies auf laufende Verhandlungen und zeigte sich offen für Verbesserungen. (Schluss Finanzausschuss) gla


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