Wissenschaftsausschuss spricht sich für umfassende Neukonzeption von Lehramtsstudien aus | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Wissenschaftsausschuss spricht sich für umfassende Neukonzeption von Lehramtsstudien aus

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Als Teil eines Maßnahmenpakets zur Weiterentwicklung der Pädagog:innenausbildung soll eine Strukturänderung der Lehramtsstudien erfolgen. Ein zentraler Punkt ist die Anpassung der Ausbildung von Lehrer:innen an das Bologna-Modell. Das Bachelorstudium soll damit drei, das Masterstudium zwei Jahre dauern. Für Lehrer:innen der Sekundarstufe bedeutet das eine Verkürzung des Studiums um ein Jahr.

Weitere Neuerungen der Novelle betreffen die hochschulische Weiterbildung, die Qualitätssicherung und die gute wissenschaftliche Praxis. Auch die Vorbereitungen auf Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den Universitäten sowie die Erstellung der universitären Entwicklungspläne sollen genauer geregelt werden. Der Wissenschaftsausschuss sprach sich heute mehrheitlich, mit den Stimmen von ÖVP und Grünen, für ein Hochschulrechtspaket aus, mit dem die entsprechenden Gesetze geändert werden.

Auf der Tagesordnung standen auch Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS zu Hochschulthemen, die vom Ausschuss bereits in früheren Sitzungen diskutiert wurden. Sie wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

Weiterentwicklung der Pädagog:innenbildung Neu

Mit der Novelle werden das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert (2504 d.B.). Ein Hauptpunkt ist eine Strukturänderung der Lehramtsstudien, die sich auch auf die Curricula auswirkt. Das bedeutet, dass allgemein 180 ECTS-Anrechnungspunkten für Bachelor- und 120 ECTS-Anrechnungspunkte für Masterstudien in allen Altersbereichen vorgesehen ist. Für die Primarstufe (Volksschule) heißt das ab 2025/26 ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, für das Lehramtsstudium der Sekundarstufe soll diese Studienstruktur ab 2026/27 gelten. Auf Grundlage dieser vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen müssen alle Curricula für die Lehramtsstudien neu konzipiert und qualitätsgesichert werden. Die Novelle enthält dazu detaillierte Rahmenvorgaben für den Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung.

Weiters ist die Möglichkeit vorgesehen, ein sogenanntes Fächerbündel (Allgemeinbildung) statt zweier Unterrichtsfächer oder eines Unterrichtsfachs und einer Spezialisierung anzubieten, sodass in Lehramtsstudien der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mehr als zwei einander überschneidende Unterrichtsfächer absolviert werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist der Ausbau vom Lehrer:innenberufe begleitenden oder „professionsbegleitenden“ Studienangebot. Weitere Bestimmungen betreffen die Novellierung des Privathochschulgesetzes (PrivHG). Mit Regelungen über die Organe der Hochschulen soll die institutionelle Weiterentwicklung gestärkt werden.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Zulassung zu Universitäten sind auch Regelungen für besonders stark nachgefragte Masterstudien vorgesehen. Zur Sicherung der tierärztlichen, insbesondere auch der amtstierärztlichen Versorgung in Österreich und der Sicherstellung der Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle sollen bei Vorliegen einer Mangelsituation Bewerber:innen bevorzugt behandeln werden, die sich nachweislich zu einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit gegenüber einer staatlichen Einrichtung verpflichten.

Polaschek: Hochschulrechtspaket ist Meilenstein für Lehramtsstudien

Für Wissenschaftsminister Polaschek wird mit dem Hochschulrechtspaket 2024 einer der wichtigsten Meilensteine für die Lehramtsstudien gesetzt, seit 2013 eingeführten „Pädagog:innenbildung Neu“ beschlossen wurde. Dem seien intensive Gespräche mit den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen vorausgegangen. Nun sichere man die vergleichbare und gleichwertige Ausbildung von Lehrer:innen aller Altersbereiche ab. Die Verpflichtung zur Absolvierung des Masterstudiums für das Lehramt, auch im Bereich der Primarstufe, werde beibehalten. Im Bereich der Sekundarstufe werde die Studiendauer künftig um ein Jahr verkürzt. Diese Änderung der Studienstruktur gleiche das österreichische System an das Bologna-Modell an und sicher damit die nationale und internationale Vergleichbarkeit und die Durchlässigkeit. Damit werde auch die Attraktivität des Studiums gesteigert zeigt sich der Minister überzeugt.

Polaschek sah es auch als sinnvolle Weiterentwicklung, das Thema der wissenschaftlichen Integrität für alle hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen über das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) zu regeln. Wichtig sei auch, dass für Studierende mehr Rechtssicherheit im Falle des Erlöschens oder Widerrufs der Akkreditierung von Hochschulen bzw. von Studiengängen geschaffen werde.

Abgeordnete fordern Attraktivierung des Lehrer:innenberufs

ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner zeigte sich zufrieden mit der Reform. Damit werde der Fokus der Lehramtsausbildung von der entstandenen Theorielastigkeit weg stärker in Richtung der Praxis im Schulbetrieb verschoben, was richtig sei. Für den Erfolg der Schulbildung sei es notwendig, die bestausgebildeten Lehrer:innen zur Verfügung zu haben. Dafür schaffe man den gesetzlichen Rahmen, den die Universitäten und Hochschulen mit Leben erfüllen müssten. Für ÖVP-Abgeordnete Gertraud Salzmann ist der Beschluss der Novelle eine erfreuliche Weiterentwicklung des Lehramts. Die Ausbildung sei in Österreich im internationalen Vergleich zu lang, daher sei es sinnvoll, sich an den Bologna-Vorgaben zu orientieren. Diesem Schritt werde noch eine Dienstrechtsnovelle folgen müssen. Auch Nico Marchetti (ÖVP) konzedierte, dass noch weitere „Bausteine“ nötig seien, um den Lehrer:innenberuf attraktiver zu machen und den Lehrer:innenmangel zu beheben.

Eva Blimlinger (Grüne) machte kein Hehl daraus, dass sie einer Verkürzung des Lehramtsstudiums skeptisch gegenüberstehe. Nach intensiven Gesprächen sei aber eine Regelung gefunden worden, der auch ihre Fraktion zustimmen könne. Offen sei allerdings noch eine Dienstrechtsnovelle, um die angekündigte Attraktivierung des Lehrer:innenberufs tatsächlich umzusetzen. Neben den Regelungen für das Lehramtsstudium bringe das Gesetzespaket eine Reihe anderer wichtiger Neuerungen, etwa für die gute wissenschaftliche Praxis und den Umgang mit Plagiaten. Mit dem Gesetzespaket werde auch ein legistisches Versehen im Waldfondsgesetz behoben, hielt Blimlinger fest. Dieses hatte zur Folge, dass Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“ nicht vom Doppelförderungsverbot ausgenommen wurden und damit Kofinanzierungsmittel nicht genutzt hätten werden können. Das werde in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium mit der Novelle nun behoben.

Aus Sicht von SPÖ-Abgeordneter Petra Tanzler erfüllt die Novelle die Forderung nach einer Attraktivierung des Lehramtsstudiums nicht. Die Intention, den immer wieder geforderten stärkeren Praxisbezug herzustellen, sei richtig. Offen bleibe aber, wie sie umgesetzt werden soll. Die zahlreichen kritischen Stellungnahmen, die es im Begutachtungsverfahren gegeben habe, seien kaum in den Gesetzestext eingeflossen, kritisierte Tanzler. Für Katharina Kucharowits (SPÖ) ist die Möglichkeit zu Fächerbündeln grundsätzlich ein interessanter Ansatz, der aber richtig eingesetzt werden müsse.

FPÖ-Abgeordneter Hermann Brückl wies auf einen akuten Mangel an Lehrerinnen und Lehrern hin und sah vor diesem Hintergrund die geplante Verkürzung des Studiums als richtigen Schritt. Um den Beruf allerdings tatsächlich attraktiver zu machen, müsse man über weitere Schritte nachdenken, etwa bei der Bezahlung. Aus Sicht seiner Fraktion wäre es auch sinnvoll, den Masterabschluss für die Primarstufe nur optional statt verpflichtend zu machen. Auch eine sonderpädagogische Ausbildung als eigenes Studienfach wäre aus Sicht der Freiheitlichen eine bessere Lösung als das derzeitige Modell.

Für NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre bringt die Novelle einige gute Punkte, aber zu wenige, damit ihre Fraktion ihr zustimmen könne. So erhalte etwa die Fachdidaktik nicht den Stellenwert, den sie aus Sicht vieler Junglehrer:innen haben sollte. Auch sei es ein völlig verfehlter Ansatz, die Elementarpädagogik ganz auszuklammern. Auch Künsberg Sarre forderte die Dienstrechtsreform ein und meinte, sie sei notwendig, damit der Lehrer:innenberuf attraktiver werden könne.  

Studienplätze für Psychotherapie werden im Universitätsgesetz verankert

ÖVP und Grüne brachten zum Universitätsgesetz einen Abänderungsantrag ein, der neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen auch die Zahl von 500 Studienplätzen für Psychotherapieausbildung verankert. SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl stellte die Zugangsbeschränkungen und Begrenzung der Studienplätze angesichts des Bedarfs in Frage.

Polaschek wies darauf hin, dass die Zahl der Studienplätze gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet wurde. Zugangsbeschränkungen seien aus seiner Sicht sinnvoll, da es sich um ein stark nachgefragtes Studium handle.

SPÖ fordert Teilzeitstudium und bessere Kettenvertragsregelung

Der Wissenschaftsausschuss nahm auch die Debatte über mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zu Universitäts- und Hochschulthemen wieder auf. So fordert etwa SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl die Umsetzung eines Teilzeitstudiums für Studierende an österreichischen Hochschulen (3597/A(E)). Es sei bedauerlich, dass die nun vorliegende UG-Novelle nicht benützt werde, um diesen Punkt zu regeln, meinte die Abgeordnete.

Aus Sicht von Wissenschaftsminister Polaschek bewerten die Universitäten und die Hochschüler:innenschaft die bestehenden Möglichkeiten für berufsbegleitendes Studium als ausreichend. Er sehe daher derzeit keinen Wunsch nach weiteren Regelungen.

SPÖ-Abgeordnete Andrea Kuntzl spricht sich auch für eine Korrektur der Regelung des §109 des Universitätsgesetzes aus, die aus ihrer Sicht in der derzeitigen Fassung keine hinreichende Lösung der Kettenvertragsproblematik an Universitäten biete. Für einzelnen Gruppen von Studienassisten:innen und für Frauen nach Karenzzeiten bedeute sie klare Nachteile (3598/A(E)).

Der Wissenschaftsminister betonte, dass die im Antrag kritisierte unterschiedlichen Handhabung von Kettenverträgen nicht durch das Gesetz verursacht sei, das die Kriterien klar festlege. Falls es in der Praxis zu einer diskriminierenden Handhabung komme, solle das dem Ressort mitgeteilt werden und man werde sich das ansehen. Was die von ihm angekündigten Gespräche mit den Universitäten über Reduktionen der befristeten Werkverträge betreffe. So könne er im Vorfeld keine Zahlen nennen, teilte er NEOS-Abgeordneter Künsberg Sarre auf eine diesbezügliche Frage mit. Es hänge von den Rahmenbedingungen der einzelnen Universitäten und den Studienrichtungen ab, welcher Prozentsatz an Verträgen mit Befristungen wünschenswert sei.

NEOS für Stärkung von Pädagog:innenfortbildung und Elementarpädagogik

NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre fordert, im Rahmen der Lehramtsreform auch die Stärkung und den Ausbau der Fortbildung von Pädagog:innen umsetzen (3904/A(E)). Weiters tritt Künsberg Sarre dafür ein, die Elementarpädagogik in die Reform der Pädagog:innenbildung einzubeziehen (3906/A(E)).

Dazu verwies ÖVP-Abgeordnete Salzmann auf die bereits bestehende hohe Bereitschaft der Lehrer:innen, Fortbildung in Anspruch zu nehmen. Wissenschaftsminister Polaschek verwies auf den umfangreichen Ausbau der Fortbildungsmaßnahmen der letzten Jahre.

FPÖ gegen Vorgaben zu „Gendern“ in wissenschaftlichen Arbeiten

FPÖ-Abgeordneter Martin Graf spricht sich seit Längerem gegen einen „Zwang zum Gendern“ bei wissenschaftlichen Arbeiten aus (3600/A(E)). Im Ausschuss vertrat FPÖ-Abgeordneter Johannes Amesbauer das Anliegen, dass der Wissenschaftsminister „einer Verhunzung der deutschen Sprache“ entgegentreten müsse.

ÖVP-Abgeordnete Salzmann wies darauf hin, dass der Wissenschaftsminister den Universitäten keine Weisungen erteilen könne. Polaschek betonte, es stimmt nicht, wie oft behauptet werde, dass es an den Universitäten einen generellen Zwang zu „gegenderter“ Sprache gebe. Auch sei nicht richtig, dass die Verwendung bestimmter Schreibweisen Auswirkungen auf die Beurteilungen wissenschaftlicher Leistungen habe. (Schluss Wissenschaftsausschuss) sox


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