VGT zeigt auf: bei Neubauten ist seit 2023 erst recht wieder ein Vollspaltenboden erlaubt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VGT zeigt auf: bei Neubauten ist seit 2023 erst recht wieder ein Vollspaltenboden erlaubt

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„Unstrukturierte“ Vollspaltenböden sind laut § 18 Absatz (2a) des Tierschutzgesetzes seit Sommer 2022 verboten. Diese Bestimmung trat Anfang 2023 für alle Neu- und Umbauten in Kraft. Auf den ersten Blick überliest man das Wörtchen „unstrukturiert“ und denkt, der Vollspaltenboden ist verboten. Doch dieses Wörtchen hat es in sich. In der Verordnung zur Schweinehaltung wird klar, wie hier die ÖVP mit einem Trick die Öffentlichkeit hineinlegt: solange der Vollspaltenboden nicht in der gesamten Bucht gleich ist, sondern in einem Drittel nur die Hälfte der Spalten hat, ist er laut ÖVP „strukturiert“ und damit nicht mehr verboten. Für die Schweine ändert sich gar nichts, wie der ausgewiesene Schweineexperte der Veterinäruniversität Wien, Prof. Johannes Baumgartner, dem VGT bestätigt hat. Sämtliche wissenschaftlichen Studien zum Tierleid auf Vollspaltenboden seien auch für diese neue Version gültig. 

Deshalb hat der VGT heute am Ballhausplatz in Wien sowohl einen herkömmlichen unstrukturierten Vollspaltenboden Alt und einen neuen „strukturierten“ Vollspaltenboden Neu mit jeweils 5 lebensgroßen Schweinefiguren nebeneinander gestellt. Den Unterschied erkennt man nur nach genauer Inspektion. Auch Fotos aus Betrieben mit beiden Versionen des Vollspaltenbodens zeigen, dass sie im Wesentlichen dasselbe sind. Die 10 % mehr Platz, die am Vollspaltenboden Neu den Tieren geboten werden, bedeuten gerade einmal eineinhalb A4-Seiten für ein 85 kg schweres Tier. Auch diese fallen daher nicht auf. Deshalb das Transparent „Leid-Kultur der ÖVP: Vollspaltenboden“, in Anspielung auf die Leitkulturdebatte. Der Vollspaltenboden soll bleiben, wenn es nach der ÖVP geht, und wird daher offenbar als Teil des österreichischen Kulturerbes gesehen, auf das man stolz ist. Allerdings sehen 92 % der Bevölkerung, die Stroh für Schweine fordern, das ganz anders. 

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Der Vollspaltenboden Neu ist weiterhin ein Vollspaltenboden. Bei Neubauten gibt es momentan kein Verbot. Der strukturierte Vollspaltenboden ist aus Sicht der Schweine keine Verbesserung. Das sind die Fakten. Schluss mit den Tricks, wir brauchen eine nachhaltige Lösung für die Schweine mit tiefer Stroheinstreu in einem eigenen Liegebereich, in dem alle Tiere gleichzeitig nebeneinander Platz haben! Ohne Spalten.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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