FPÖ – Ries: „Klimaapokalyptiker richten durch ihren sinnlosen Aktionismus Ärger und Schaden in unserer Gesellschaft an“
„Leider gibt es Menschen, die sich selbst gar so wichtig nehmen und den Zugang der Rettungskräfte zu einer Unfallstelle durch ihr Verhalten blockieren oder verzögern. Bei der Unterlassung der Hilfeleistung ist es derzeit so, dass durch vorsätzliches Handeln des Blockierers beim Hilfsbedürftigen aus dem Verhalten – mag es aktiv oder passiv sein – eine nachteilige Folge eintreten muss. Die bloße Verzögerung der Hilfeleistung reicht dazu nicht aus und das ist aus unserer Sicht unbefriedigend“, sagte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ries in seinem Debattenbeitrag.
„Wer durch sein Handeln, vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich, die Hilfeleistung verzögert und dadurch in Kauf nimmt, dass jemand daraus ein Nachteil erwachsen könnte, setzt dadurch ein Verhalten, das man durchaus unter Strafe stellen kann – in Deutschland steht es unter Strafe“, erklärte Ries.
„Speziell in Wien sind die Menschen Verkehrsbehinderungen durch Kundgebungen gewohnt. Davon gibt es sehr viele und sogar Kundgebungen, die gleichzeitig für Demokratie und für ein Verbot demokratischer Parteien sind. Auf alle Fälle darf jeder den Verkehr blockieren, wenn er eine Kundgebung angemeldet hat und sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können und eben eine andere Fahrtroute wählen können“, so Ries.
„Wo aber unser Verständnis abrupt endet, sind unangekündigte Verkehrsbehinderungen durch Klimaterroristen, die sich ohne Vorwarnung auf der Straße festkleben und somit oft kilometerlange Staus verursachen. Ein Naturgesetz den Stau betreffend besagt folgendes: ‚Wenn du einmal stehst, dann stehst‘. Dann gibt es kein vor und auch kein zurück – auch nicht für die Rettungskräfte. Gegen eine solche Praxis muss man vorgehen, weil man es nicht hinnehmen kann, dass ein paar Klimaapokalyptiker durch ihren sinnlosen Aktionismus Ärger und Schaden in unserer Gesellschaft anrichten“, betonte Ries, der im Zuge seiner Rede auch einen Entschließungsantrag einbrachte, in dem die schwarz-grüne Regierung, insbesondere die grüne Justizministerin aufgefordert wird, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung eines neuen Straftatbestandes vorsieht, der die Behinderung von Blaulichtorganisationen und zu Hilfe eilenden Personen beinhaltet, unabhängig davon, ob das Opfer trotz der Behinderung durch andere Personen gerettet werden konnte oder eine Rettung des Opfers nicht mehr möglich war, da das Opfer zum Zeitpunkt der Behinderung bereits verstorben ist.
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