AK Wahl 2024: In Wien sind rund 770.00 Wahlberechtigte aufgerufen, wählen zu gehen! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK Wahl 2024: In Wien sind rund 770.00 Wahlberechtigte aufgerufen, wählen zu gehen!

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 Vom 10. bis 23. April sind rund 770.000 Arbeitnehmer:innen in Wien aufgerufen, ihre Interessenvertretung, also das Parlament der Arbeitnehmer:innen, zu wählen. Das ist fast ein Happel-Stadion mehr an Wahlberechtigten, also über 40.000 Arbeitnehmer:innen mehr als bei der Wahl 2019. Die Wahlberechtigten haben bereits Anfang März eine schriftliche Verständigung an ihre Wohnadresse erhalten, wie sie an der Wahl teilnehmen können – entweder können sie im Betrieb wählen oder per Wahlkarte.

    Betriebswähler:innen bekommen ab 2. April die Verständigung über die genauen Wahlorte und Wahlzeiten in ihrem Betrieb, Briefwähler:innen erhalten ab dann die Wahlkarte.

    Wählen im Betrieb – so funktioniert’s: Wenn in einem Betrieb ein Wahllokal eingerichtet ist, können die Arbeitnehmer:innen an bestimmten Tagen direkt in ihrer Firma wählen. Wer im Betrieb wählt, erfährt ab 2. April per Information durch die Wahlbehörde die genauen Wahlzeiten und Wahlorte im Betrieb. Wer zur Wahlzeit nicht im Betrieb anwesend ist, kann eine Wahlkarte beantragen. Der Antrag muss bis spätestens 7. April schriftlich (Antrag war im Info-Brief von Anfang März) oder persönlich (TGA, 2. Stock, 1040 Wien, Plößlgasse 13)  im Wahlbüro der AK eingehen.

    Briefwahl – so geht’s: Wenn im Betrieb kein Wahllokal eingerichtet ist, wählen die Arbeitnehmer:innen per Briefwahl. Ihre Wahlkarte bekommen sie automatisch ab 2. April per Post zugesandt. Sie können mit der Wahlkarte sofort bis 23. April ihre Stimme abgeben: Per Briefwahl in den Briefkasten werfen oder im Wahlzeitraum persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale. Es gibt öffentliche Wahllokale, darunter auch Wahlbusse, an insgesamt 87 Orten. Wer seine Wahlkarte verlegt hat, kann in einem Wahllokal oder Wahlbus auch ohne Wahlkarte wählen, ein Lichtbildausweis reicht. Vor Ort wird gecheckt, ob die Person wahlberechtigt ist.

    Die Arbeiterkammern erhalten für die Erstellung ihrer Wähler:innen-Listen von den Sozialversicherungsträgern die Daten der AK-zugehörigen Arbeitnehmer:innen. Die Wähler:innen-Liste wurde fünf Wochen vor der Wahl an sechs Kalendertagen bei der Hauptwahlkommission und in den Zweigwahlkommissionen (in zwölf Magistratischen Bezirksämtern) zur Einsicht aufgelegt.

    SERVICE: Hier der Link mit detaillierten Infos zur AK Wahl in Wien unter w.ak.at/wahl

 

 

 

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