Diakonie zum Downsyndrom-Tag (21.3.): Mehr Inklusion in Schule und Arbeitsmarkt dringend gefordert
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Für Menschen mit Behinderungen ist es in der Behindertenrechtskonvention verbrieft (Artikel 27). Die Diakonie nimmt den Downsyndrom-Tag zum Anlass, um auf Defizite bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Schule und am Arbeitsmarkt hinzuweisen und Maßnahmen einzumahnen.
„Menschen mit Behinderungen begegnen immer noch Vorurteilen, was ihre beruflichen Fähigkeiten angeht“, konstatiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Und es fehlt an Unterstützungsleistungen, die berufliche Teilhabe ermöglichen würden – nach den jeweiligen persönlichen Stärken und Fähigkeiten. So bleibt das Potenzial von Menschen mit Behinderungen ungenutzt. – Eine Verschwendung, nicht zuletzt in Zeiten steigenden Personalmangels.“
Zuletzt hat die Regierung Förderungen angekündigt, um Menschen mit Behinderungen den Berufseinstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu erleichtern und für ihre Tätigkeiten einen angemessenen Lohn zu bezahlen. Das ist ein guter erster Schritt. Insgesamt aber muss es weiterhin das Ziel sein, 1. ein inklusives Schulsystem vom Kindergarten bis zur Hochschule zu schaffen, und 2. einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Einen Arbeitsmarkt, auf dem Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, durch eine Beschäftigung mit Sozialversicherung ihr eigenes Geld zu verdienen und ihre Arbeit frei wählen zu können. „Von diesem Ziel ist Österreich noch immer weit entfernt“, erklärt die Diakonie-Direktorin und nennt Schritte, die Österreich diesem Ziel näherbringen.
Forderung 1: Assistenz in Schule und Beruf
„Um Inklusion zu erreichen, muss es für Menschen mit Behinderungen möglich sein, die jeweils individuell nötige Assistenz zu bekommen“, fordert Diakonie Direktorin Moser. Assistenz kann heißen, bei der Arbeit eine Person zur Seite zu haben, die bei den anfallenden Tätigkeiten begleitet und unterstützt und im individuellen Fall auch zwischendurch Pflegetätigkeiten versieht. Ebenso muss für Menschen ohne Lautsprache bzw. mit Lernschwierigkeiten der Zugang zu assistierenden Technologien und technische Unterstützung für die Kommunikation möglich sein. Das gilt vom Kindergarten an, entlang von Schule, Ausbildung und auch im Beruf.
Forderung 2: Arbeitsfähig sind alle, die man dabei unterstützt, dass sie arbeiten können
Junge Menschen mit Behinderungen werden rund um ihren 25. Geburtstag medizinisch untersucht und dann als „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“ markiert. „Arbeitsfähigkeit“ orientiert sich immer noch ausschließlich an medizinischen Kriterien, und eine Behinderung wird als Defizit der Person gesehen. Hier braucht es einen Paradigmenwechsel. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend muss es dahin gehen, dass nicht die Behinderungen vordergründig betrachtet werden, sondern die Fähigkeiten von Personen im Mittelpunkt. Es muss darum gehen, was jede Person kann, und wie Barrieren in der Umwelt beseitigt werden können. „Wenn jemand die passende Unterstützung/Assistenz bekommt, wird jede und jeder in ihrem Maß arbeitsfähig sein, und darum muss es gehen“, fordert Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser.
Forderung 3: Durchlässigkeit am Arbeitsmarkt und faire Entlohnung
Um Inklusion am Arbeitsmarkt zu erreichen, ist „eine unserer wichtigsten Forderungen, den Arbeitsmarkt durchlässig zu gestalten“, betont Moser. Bisher ist es so, dass wenn ein Versuch einer Arbeitsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert, die Rückkehr in Werkstätten erschwert ist.
„Erst wenn der Arbeitsmarkt durchlässig wird und im notwendigen Fall die Rückkehr in Werkstätten gesichert ist, können Menschen nach ihren Fähigkeiten arbeiten und dabei zwischen unterstützten Formen der Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln“, so Moser.
„Menschen mit Behinderungen sollen – egal ob sie am regulären oder am geschützten Arbeitsmarkt tätig sind – fair entlohnt werden
.“ Gleichzeitig ist es wichtig, dass sie ihre (für Assistenz und anfallende Pflegeleistungen) dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren. „Deshalb fordert die Diakonie, dass eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen möglich wird und das, was an Unterstützungsleistungen gebraucht wird, aus einem "Inklusionsfonds" finanziert wird
.“
Forderung 4: Inklusive Bildung ausbauen
Österreich hinkt beim Thema der inklusiven Bildung hinterher. Kinder mit Behinderungen gehen oft nicht oder erst im letzten Kindergartenjahr in den Kindergarten, weil es an entsprechenden Plätzen fehlt. Sie werden häufig in Sonderschulen unterrichtet, weil die Regelschulen nicht ausreichend ausgestattet sind und es an Assistenz mangelt. Nach der Pflichtschule gibt es dann keine Möglichkeit mehr, in einem inklusiven Setting zu lernen, weil der Lehrplan für Jugendliche mit SPF (sonderpädagogischem Förderbedarf) zu früh endet und die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
„Wir fordern daher ein inklusives Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Hochschule, weil wir wissen, dass inklusive Bildung gut ist für alle, und dass diese auch zu besseren Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen führt“, so Moser abschließend.
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