Mutloses Tierschutzpaket: Begutachtungsverfahren unterstreicht Notwendigkeit für Nachjustierungen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Mutloses Tierschutzpaket: Begutachtungsverfahren unterstreicht Notwendigkeit für Nachjustierungen

0 123

Am Montag, 18. März, endet die Begutachtungsfrist für das vor vier Wochen präsentierte Tierschutzpaket der Bundesregierung. Dieses beinhaltet wichtige erste Schritte, die für ein besseres Leben für Heim- und Wildtiere sorgen werden und für die sich Tierschützer:innen lange eingesetzt haben. Doch gerade die am einfachsten umsetzbaren der angekündigten Verbesserungen, wie das verpflichtende Chippen und Registrieren aller Katzen, sind den politischen Querelen der Regierung zum Opfer gefallen.

Tierschutzorganisationen begrüßen zwar das vorgestellte Paket grundsätzlich, sehen es aber nicht als großen Wurf. Die abgegebenen Stellungnahmen zeigen außerdem, dass der vorliegende Entwurf noch Verbesserungsbedarf hat.

Hart umkämpfte Verbesserungen für den Tierschutz

  • Jene unselige Ausnahmebestimmung, die es Züchter:innen ermöglicht hat, trotz gesetzlichen Verbots Tiere mit Qualzuchtmerkmalen weiterhin zu züchten, wird gestrichen.  
  • Auch die Errichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Vermeidung von Qualzucht ist ein Schritt in die richtige Richtung. So kann von unabhängigen Expert:innen im veterinärmedizinischen Bereich und aus den klinischen Fachgebieten bereits vor Aufnahme der Zucht geprüft werden, ob sie gesetzeskonform ist.  
  • Die geplante Vorgabe, dass Tierärzt:innen mit dem Setzen des Mikrochips bei Hunden auch die verpflichtende Registrierung in der Heimtierdatenbank vornehmen müssen, ist eine wichtige Maßnahme, um entlaufene oder ausgesetzte Hunde zuordnen zu können und Tierheim zu entlasten. Dass künftig auch die Daten der Züchter:innen und Erstbesitzer:innen in der Heimtierdatenbank erfasst werden sollen, ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit des Tieres, was einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Welpenhandel darstellt.  
  • Für die Anschaffung und Haltung von Hunden ist neben einem österreichweiten Sachkundenachweis auch eine zweistündige Praxiseinheit vorgesehen.  
  • Auch der verpflichtende Sachkundenachweis für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien (im Rahmen einer vierstündigen Schulung) ist grundsätzlich zu begrüßen.  
  • Angriffs- und Beißtrainings im Rahmen der Schutzhundeausbildung sollen strenger geregelt werden. Aus der ursprünglichen Ankündigung, das bisher nicht ernst genommene Verbot zu einem eindeutigen Verbot zu machen, wurde also ein Kompromiss mit noch unbekannten Folgen.

Der Teufel steckt im Detail  

Durch die vielen Verhandlungsrunden der Regierungsparteien ist es nicht bei allen Themen gelungen Nägel mit Köpfen zu machen. Das Tierschutzpaket enthält einige „Absichtserklärungen“ mit noch nicht genau festgelegten Inhalten (Verordnungsermächtigungen). Auch sind redaktionelle Fehler passiert, die unbedingt saniert werden müssen. Beispielsweise ist es bei der Feststellung, ob eine Zucht bewilligungspflichtig ist oder nicht, unbedingt erforderlich auch die Anzahl der Zuchttiere mitzuberücksichtigen.

 „In vielen Bereichen der Novelle wird auf Verordnungen des zuständigen Bundesministers verwiesen, die allerdings noch erarbeitet werden. Das Gesetz ist ohne Kenntnis dieser Verordnungen also nicht abschließend zu beurteilen. Gerade in Bezug auf das Thema Qualzuchten gibt es noch viele Unklarheiten über die Besetzung der neu zu schaffenden Kommission, geplante Evaluierungen und Fristen für die Entscheidung über eingebrachte Anträge. Im Gesetz ist an vielen Stellen von „äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen“ die Rede – aus Tierschutzsicht sollten aber alle Qualzuchtmerkmale und -symptome berücksichtigt werden! Nutztiere sind zumeist dezidiert ausgenommen von den Regelungen. Eine Bewilligungspflicht für alle Züchter:innen ist im Gesetzes-Paket leider auch nicht enthalten. Unter dem Deckmantel der Hobbyzucht können Personen also in der Praxis auf engstem Raum züchten, laufend fremde Tiere zukaufen und diese als eigene Zucht weiterverkaufen. Wenn man Inserent:innen nicht über einen längeren Zeitraum hinweg beobachtet, ist es fast unmöglich festzustellen, ob es sich bei den angebotenen Tieren um jene aus eigener Zucht oder um illegal zugekaufte Tiere handelt“, sagt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.  

„Auch beim Nachweis der Sachkunde sind viele Details noch offen. Wo kann man diesen Nachweis für die Haltung von Hunden absolvieren? Welche Qualifikationen sind dafür erforderlich? Muss man erneut einen Sachkundenachweis erbringen, wenn man ihn in der Vergangenheit z.B. bereits in Wien absolviert hat?“, hat Tierschutz Austria Präsidentin Madeleine Petrovic einige offene Fragen. Tierschutz Austria kritisiert zudem weitere Lücken für die Privathaltung von Wildtieren: „In Bezug auf den Sachkundenachweis für Wildtiere wäre die sogenannte Positivliste für Wildtierarten wichtig gewesen, die von Privaten gehalten werden dürfen. Dafür hatten die Regierungsparteien auch Ende 2021 in einem Entschließungsantrag gestimmt. Eine Skurrilität: Aktuell muss die Haltung eines Wolfes nur bei der Behörde gemeldet werden, eine Bewilligung oder einen Sachkundenachweis braucht man nicht. Für die Meldung genügen wenige Angaben z.B. Name, Anschrift und Anzahl der gehaltenen Tiere. Sollte man sich künftig einen Hund zulegen, würde man für ein seit Jahrtausenden domestiziertes Tier also einen Sachkundenachweis mit Theorie und Praxisstunden brauchen, für ein Wildtier aber nicht.“ Es brauche daher für alle aktuell bereits meldepflichtigen Wildtiere (darunter auch den Wolf) einen erforderlichen Sachkundenachweis.

„Dass neben dem Wildtierverbot Kamele und Büffel in Zirkussen künftig verboten sind, ist auf jeden Fall positiv – allerdings ist überhaupt nicht einzusehen, warum das Verbot nicht gleich für alle Tiere, also auch für Heim- und Nutztiere, gelten soll. In Bezug auf das Beiß- und Angriffstraining von Hunden hätten wir uns ein vollständiges Verbot für private Personen gewünscht. Dass Privatpersonen und Trainer:innen künftig für die Schutzhundeausbildung eine Prüfung absolvieren müssen und diese Prüfungen nur von Personen, die durch eine unabhängige, wissenschaftliche Stelle zertifiziert wurden, abgenommen werden dürfen, ist zumindest eine klare Verbesserung zum Status Quo“, so Georg Prinz vom Verein gegen Tierfabriken (VGT).

Es ist noch viel zu tun!

„Dass Tierärzt:innen künftig beim Chippen eines Hundes direkt die Halter*innen-Daten in die Heimtierdatenbank eintragen sollen, ist ein Vorteil im Sinne der Rückverfolgbarkeit von verlorenen oder ausgesetzten Tieren. Um hier ein wirklich lückenloses System zu schaffen, sollte aber auch die Kontrolle von Chip und ordnungsgemäßer Registrierung bei jedem tierärztlichen Erstkontakt durchgeführt werden. Unverständlich ist, warum Katzen – zahlenmäßig immerhin das beliebteste Haustier der Österreicher:innen – noch immer nachteilig behandelt werden. Wieder ist für sie keine allgemeine Chip- und Registrierungspflicht vorgesehen. Täglich kommen entlaufene Katzen in die Tierheime, die kaum eine Chance haben, jemals in ihr Zuhause zurückzukehren. Das wäre leicht zu ändern. Wir hoffen, dass die konstruktiven Vorschläge, die von vielen Seiten im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingegangen sind, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingearbeitet werden. Dann würden wir einen echten Meilenstein für den Tierschutz in Österreich schaffen“, richtet die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy einen Appell an die Politik. 

Detailanmerkungen zur Novelle

(Stellungnahmen der Organisationen) 

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Tierschutz Austria

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.