Wirtschaftsausschuss genehmigt Erleichterungen bei Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Wirtschaftsausschuss genehmigt Erleichterungen bei Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen

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Für die Jahre 2024 bis 2026 hat der Nationalrat im Zuge der letzten Budgetverhandlungen eine Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden beschlossen. Diese Umsatzsteuerbefreiung bewirkt aber zugleich, dass kein Investitionszuschuss für diese Anlagen gewährt wird. Der Wirtschaftsausschuss hat heute mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen einem Initiativantrag der Koalition zur Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes zugestimmt, der gewährleisten soll, dass auch Betriebe, die bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nicht profitieren, weiterhin den Investitionszuschuss erhalten können (3952/A).

Mit einer Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigte der Wirtschaftsausschuss einen weiteren Initiativantrag der Koalition zur Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (3951/A). Demnach sollen in Umsetzung von EU-Regelungen Rechenzentren mit einer elektrischen Nennleistung für Informationstechnologie von mindestens 500 kW ab 15. Mai 2024 jährlich zu bestimmten Datenmeldungen bzw. -veröffentlichungen verpflichtet werden.

Zwei Entschließungsanträge der NEOS, die einerseits auf einen gesetzlichen Ausstieg aus russischem Gas (3890/A(E)) und andererseits auf die Beschleunigung von UVP-Verfahren bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben im Energiebereich (3701/A(E)) abzielen, wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

Förderung von Photovoltaikanlagen

Im Ausschuss stellte ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf klar, dass als Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer der berechtigten Gruppen etwa ein Gewerbeschein, ein Versicherungsdatenauszug oder eine Bescheinigung der Kammern dienen kann. Eine Regelung, die Christoph Matznetter (SPÖ) als "dilettantisch" bezeichnete, da es sinnvoller wäre, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) heranzuziehen. Er habe auch bereits beim Beschluss der Umsatzsteuerbefreiung die Problematik der Vorsteuerabzugsberechtigten angesprochen. Die Regelung sei jedoch im "Husch-Pfusch"-Verfahren trotzdem beschlossen worden und benötige nun eine Reparatur, wie Alois Schroll (SPÖ) bemängelte. Für ihn stellte sie auch eine Ungerechtigkeit gegenüber dem nicht vorsteuerabzugsberechtigten "Häuslebauer" dar. Schroll fragte zudem nach den Mehrkosten, die die Neuregelung mit sich bringe.

NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer ist "prinzipiell kein Fan" von Umsatzsteuerbefreiungen, wie sie im Ausschuss darlegte. Diese seien nicht zielgerichtet, teuer und aufgrund der bereits niedrigen Preise von Photovoltaikanlagen in diesem Fall kontraproduktiv. Die vorliegende Regelung könne aufgrund des staatlichen Eingriffs in den Markt sogar zu einer Preissteigerung führen und einen "Rattenschwanz" an Gesetzesänderungen nach sich ziehen, so Doppelbauer.

Die Neuregelung beinhalte keinerlei Schlechterstellungen von Gruppen, hielt Lukas Hammer von den Grünen Alois Schroll entgegen. Die mehrmalige Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sei außerdem aufgrund des "dynamischen Umfelds" notwendig gewesen. Insbesondere diese Novelle sei sinnvoll, da sie angesichts gesunkener Strompreise den Anreiz zu Investitionen in Photovoltaikanlagen aufrecht erhalte. Maximilian Linder (FPÖ) sah in der gegenwärtigen Regelung eher eine Benachteiligung von Unternehmen gegenüber Privatpersonen und kündigte deshalb die Zustimmung seiner Fraktion zur Novelle an.

Energieministerin Leonore Gewessler antwortete Schroll, dass die budgetäre Ausgestaltung für die Novelle im Rahmen einer zugehörigen Verordnung festgelegt werde. Christoph Matznetters Vorschlag, die UID für die Identifikation von Berechtigten heranzuziehen, hielt sie mögliche Unschärfen bei dieser Lösung entgegen. Gewessler zeigte sich erfreut, dass in den letzten Jahren bereits ein "Rekordausbau" bei den Photovoltaikanlagen zu verzeichnen gewesen sei und die vorliegende Novelle einen weiteren "Turbo" dahingehend bewirken werde.

Verpflichtende Meldung von Energiedaten von Rechenzentren

Die von der Koalition vorgeschlagene Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes betrifft unter anderem Daten zur Energieeffizienz von Rechenzentren entsprechend den wesentlichen Leistungsindikatoren wie insbesondere für Energieverbrauch, Stromnutzung, Temperatursollwerte, Abwärmenutzung, Wasserverbrauch und Nutzung erneuerbarer Energien. Ausgenommen sind demnach Rechenzentren, die ausschließlich für die Bereiche Landesverteidigung, Zivil- und Katastrophenschutz genutzt werden. Auf der Grundlage der erhobenen Daten könnten Nachhaltigkeitsindikatoren für Rechenzentren festgelegt werden, wobei auch bereits bestehende Initiativen in diesem Bereich berücksichtigt werden sollen.

Für Rechenzentren mit einer elektrischen Nennleistung von mindestens 1 MW für die Informationstechnologie wird den Erläuterungen zufolge nahegelegt, die bewährten Verfahren zu berücksichtigen, die in der neuesten Fassung des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren angegeben sind. Die E-Control werde diese entsprechend informieren. Das geplante Inkrafttreten der vorliegenden Maßnahmen mit dem der Kundmachung folgenden Tag bewirke eine extrem kurze Vorbereitungszeit für Verpflichtete, bedingt durch die knappe Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie, so die Erläuterungen. Es soll daher durch ein späteres Inkrafttreten der entsprechenden Verwaltungsstrafen berücksichtigt werden, die erst mit 15. Mai 2025 greifen sollen.

Im Ausschuss führte Lukas Hammer von den Grünen aus, dass auf den Informations- und Kommunikationstechnologiesektor (IKT-Sektor) bereits 5 % bis 9 % des weltweiten Stromverbrauchs und mehr als 2 % der weltweiten Emissionen entfielen. Die EU-Vorgaben zielten darauf ab, die nachhaltige Entwicklung am IKT-Sektor, insbesondere von Rechenzentren, zu fördern.

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz bleibe weiterhin "unter seinen Möglichkeiten", merkte Michaela Schmidt (SPÖ) an. Für die vorliegende Novelle drückte sie ihre Zustimmung aus, bemängelte jedoch ebenso wie Christoph Matznetter (SPÖ), Maximilien Linder (FPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) einen bürokratischen Mehraufwand für betroffene Unternehmen. Christoph Stark (ÖVP) und Lukas Hammer (Grüne) zeigten Verständnis für die Kritik der Opposition und verwiesen auf Vorgaben seitens der EU.

Energieministerin Gewessler ging näher auf den Grundgedanken der Novelle ein und führte beispielhaft die Klinik Floridsdorf an, dessen Wärmebedarf von einem benachbarten Rechenzentrum gedeckt werde. Mit den neu gewonnenen Daten soll die Entwicklung von Projekten wie diesem erleichtert und generell ein Bewusstsein für Energiemanagement am IKT-Sektor geschaffen werden – viele Rechenzentren beschäftigten sich bereits ohnehin damit. Die Wirtschaftskammer schätze, dass rund 50 Unternehmen betroffen sein würden, so Gewessler. Genauere Bestimmungen zur weiteren Verarbeitung der Daten seien von einem kommenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission zu erwarten.

NEOS fordern Ausstieg aus russischem Gas bis 2027

Die Abgeordneten der NEOS Karin Doppelbauer und Helmut Brandstätter kritisieren die nach wie vor hohe Abhängigkeit Österreichs von russischem Erdgas. In einem an die Bundesregierung und insbesondere an Energieministerin Gewessler gerichteten Entschließungsantrag fordern sie die Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 in Hinblick auf die stufenweise Beendigung russischer Erdgasimporte bis 2027 bei gleichzeitiger Wahrung der Versorgungssicherheit. Damit einhergehend müsse auch der Ausstieg aus dem OMV-Gazprom-Liefervertrag eingeleitet werden, unterstreichen die NEOS (3890/A(E)).

Im Dezember des Vorjahres seien 98 % der Gasimportmenge aus Russland gekommen, obwohl dieses entgegen der "Mär vom billigen russischen Gas" eher teurer ausfalle, als Gas aus anderen Quellen, führte Doppelbauer im Ausschuss aus. Dies habe auch zu der vergleichsweise hohen Inflationsrate in Österreich beigetragen. Das europäische Grün-Gas-Paket könne es etwa der OMV erleichtern, aus den langfristigen Verträgen mit Russland auszusteigen.

Seitens der SPÖ äußerte Alois Schroll die Zustimmung seiner Fraktion für den Antrag der NEOS. Es könne nicht sein, dass Österreich aufgrund von "Knebelverträgen" den Krieg Russlands gegen die Ukraine mitfinanziere. Die Bundesregierung habe in den letzten zwei Jahren kaum etwas unternommen, um diesen Zustand zu ändern. Christoph Matznetter (SPÖ) pflichtete Schroll bei. Um die Gasversorgung aus dem Westen Europas sicherzustellen, müsste etwa jetzt schon an der WAG Loop (neuer Abschnitt der West-Austria-Gasleitung) gebaut werden. Matznetter gab außerdem zu bedenken, dass es möglicherweise gar nicht im Interesse der OMV liege, aus den Verträgen mit Russland auszusteigen. Gerhard Deimek (FPÖ) zweifelte an der Praktikabilität und dem wirtschaftlichen Nutzen einer Versorgung mit Flüssiggas (LNG).

Tanja Graf (ÖVP) bestritt den Vorwurf der SPÖ, dass die Bundesregierung kaum etwas gegen die Abhängigkeit von russischem Gas unternommen habe und nannte eine Reihe von Maßnahmen, wie das Gasdiversifizierungsgesetz. Der Ausstieg müsse gut vorbereitet sein, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Graf mahnte Ehrlichkeit ein, was die Versorgung mit LNG betreffe. Auch dieses stamme etwa in Spanien zu großen Teilen aus Russland. Grafs Fraktionskollege Georg Strasser betonte die Bedeutung von Diversifizierungsmaßnahmen und verwies auf das im Ministerrat beschlossene Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG). Bis 2030 könnten 10 % des Gasverbrauchs aus eigenen Quellen gedeckt werden.

Lukas Hammer (Grüne) gab zu bedenken, dass der Ausstieg aus den Verträgen mit Russland "nicht so einfach" sei, da die OMV nur zu 31,5 % im Besitz des Staats sei, und die Politik somit über wenig Handhabe verfüge. Er sprach gesetzliche Möglichkeiten an, den Ausstieg aus russischem Gas voranzutreiben. Martin Litschauer (Grüne) plädierte in diesem Sinne für einen schnellen Ausbau der WAG Loop.

Energieministerin Gewessler stimmte den NEOS bezüglich des "Märchens vom billigen russischen Gas" zu und betonte, dass die aus Russland importierte Menge an Gas bereits reduziert worden sei. Der Anteil an russischem Gas bei der bereits reduzierten Menge sei jedoch gestiegen. Gewessler nannte einige Maßnahmen, die den europäischen Energiemarkt resilienter gemacht hätten und verwies ebenfalls auf das kommende EGG. Für sie sei die Reduktion der "über Jahrzehnte gewachsenen" Abhängigkeit nicht nur ein energie- und wirtschaftspolitisches Anliegen, sondern auch eine Frage der Sicherheit. Auch ihr Ziel sei es, bis 2027 Versorgungsunabhängigkeit von Russland zu erreichen, so Gewessler.

NEOS: UVP-Verfahren für Energieinfrastruktur beschleunigen

Karin Doppelbauer und Michael Bernhard (beide NEOS) halten den Ausbau der österreichischen Stromnetzinfrastruktur im Hinblick auf die geplante Umstellung auf erneuerbare, dezentrale Stromerzeugung für dringend geboten. Sie fordern von der Bundesregierung und insbesondere von der Klimaschutzministerin gesetzliche Anpassungen, die sich am deutschen "Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich" orientieren. Dieses sollte laut den NEOS ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot für UVP-Genehmigungsverfahren von besonders bedeutsamen Energieinfrastrukturvorhaben unter Wahrung aller Verfahrensrechte vorsehen (3701/A(E)). Als besonders bedeutsame Energieinfrastrukturvorhaben betrachten die NEOS dabei UVP-pflichtige Vorhaben zur Errichtung und Änderung der Strominfrastruktur und der Gasinfrastruktur.

Den Vertagungsantrag begründete Grünen-Mandatar Lukas Hammer damit, dass mit der bereits beschlossenen UVP-Novelle schon wesentliche Schritte in Richtung Beschleunigung der Verfahren gesetzt worden seien. Gewessler betonte, dass jetzt bereits so viele Energieinfrastrukturvorhaben umgesetzt würden wie noch nie. Das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) werde diesen Trend weiter verstärken, sei jedoch ein "großes Gesetzespaket", das auch in die Länderkompetenzen eingreife. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) wit


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