Unabhängigen Lehrergewerkschafter*innen (ÖLI-UG) zur Novelle der Bundes-Arbeitsstättenverordnung (B-AStV) | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Unabhängigen Lehrergewerkschafter*innen (ÖLI-UG) zur Novelle der Bundes-Arbeitsstättenverordnung (B-AStV)

0 176

Die Unabhängigen Lehrergewerkschafter*innen der ÖLI-UG möchten festhalten, dass wir den Entwurf der Verordnung der Bundesregierung, mit der die Bundes-Arbeitsstättenverordnung (B-AStV) und die Verordnung der Bundesregierung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (Link) geändert werden, begrüßen. Alles was das Schutzniveau der öffentlichen Bediensteten verbessert, erachten wir als positiv.

Die Initiative Gesundes Österreich (IGÖ) weist in einer uns vorliegenden Stellungnahme auf darin noch immer vorhandene Defizite hin und gibt dem BMKÖS Anregungen: Sie stellt klar, dass sich der Kenntnisstand der (arbeits-)medizinischen Wissenschaft seit der letzten Novellierung der Bundes-Arbeitsstättenverordnung im Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 356/2013) erheblich geändert hat und deshalb auch der § 26 der B-AStV, der sich auf das „natürliche Lüften“ von Arbeitsräumen bezieht, angepasst werden müsse.

Damit haben sie recht: Schon lange ist bekannt, dass stärker belegte Innenräume (wie z.B. Schulklassen, Großraumbüros, etc.) nur unzureichend belüftet werden!

Also soll gemäß vorliegender IGÖ Stellungnahme für die Raumluft ein verbindlicher Richtwert von 1.000 ppm CO2 im arithmetischen Stundenmittel eingeführt werden. Und weiters heißt es „die CO2-Konzentration ist in Innenräumen, in denen sich mehr Personen gleichzeitig oder hintereinander – in einem Zeitraum von einer Stunde – aufhalten, in regelmäßigen Abständen zu messen.“ Das können wir nur unterstützen, schließlich ist das auch aktuelle Beschlusslage der Lehrergewerkschaft.

Wir glauben, dass es genug wissenschaftliche Evidenz dazu gibt, dass dadurch die Zahl der Krankenstände in den Monaten (November bis März) reduziert werden könne, internationale Studien sprechen von 30% bis 60%, sodass dies die Belastung der Kolleg*innen durchs Supplieren erheblich reduzieren würde.

Dass dies vernünftig ist, wissen wir also: Wir haben bereits mehrmals auf die vorhandene wissenschaftliche Evidenz zu guter Raumluft hingewiesen. In Anbetracht dessen, dass die wissenschaftliche Grundlage, auf welcher § 26 Abs. 1 in der geltenden Fassung (B-AStV, BGBl. II Nr. 352/2002, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 356/2013) fußt, als überholt anzusehen ist, erscheint eine Novellierung von § 26 Abs.1 B-AStV unbedingt geboten. Und die Beibehaltung des § 26 Abs. 1 in der geltenden Fassung würde den seit der letzten Novellierung gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen zuwiderlaufen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben (UGÖD)

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.