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ÖKV: Gebrauchshundesport bleibt mit neuer Verordnung erhalten

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Verordnung zur Regelung des Gebrauchshundesports geeinigt. Dabei wurden Vorschläge und die Sofortmaßnahmen des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) berücksichtigt und eine praktikable Lösung gefunden. Die Eckpunkte der heute präsentierten, geplanten Verordnung sind: Die sogenannte "Schutzhundeausbildung" wird verboten, Ausnahmen gibt es jedoch bei der Erfüllung gewisser Voraussetzungen. Dazu zählen neben dem Diensthundebereich des Bundes u.a. – wie vom ÖKV vorgeschlagen – lizenzierte Hundetrainer, -führer und Hunde sowie eine zusätzliche Wesensüberprüfung der Hunde vor dem Gebrauchshundesport. Eine Rasseliste ist nicht enthalten – es gibt also kein Verbot für bestimmte Hunderassen. Der Gebrauchshundesport als wichtiges Instrument der Zuchtselektion von Dienst- und Gebrauchshunden bleibt damit erhalten und die Qualität der Ausbildung wird weiter erhöht. 

Das Ziel des verantwortungsvollen Gebrauchshundesports sind sichere und alltagstaugliche Hunde, die in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden können. "Um die Qualität der Ausbildung und die Sicherheit weiter zu erhöhen, hat der ÖKV im Herbst 2023 Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, die nun in die Verordnung aufgenommen wurden. Zudem wird eine zusätzliche, nationale Zulassungsprüfung für Hundeführer und Hund eingeführt, bevor sie den Gebrauchshundesport ausüben. Die Prüfung belegt Sozialverträglichkeit, Alltagstauglichkeit, Kontrollierbarkeit, Sicherheit und eine artgerechte Ausbildung im Jagd- und Beuteverhalten", so ÖKV-Vorstand Philipp Ita. 

Der ÖKV begrüßt die geplante Regelung und bedankt sich beim Bundeskanzleramt, das einen breiten Dialog für eine praktikable Lösung ermöglicht hat: "Bundeskanzler Karl Nehammer hat zahlreiche Expertinnen und Experten eingeladen und auf Augenhöhe unterschiedliche Ideen und mögliche Maßnahmen diskutiert. Dieser Interessenausgleich war die Voraussetzung dafür, dass der Gebrauchshundesport als wichtige Ausbildung und Selektion für die Hundezucht erhalten bleibt sowie die Professionalisierung und Sicherheit für Mensch und Tier weiter erhöht wird", so Ita. Der ÖKV bedankt sich zudem bei der ÖVP-Parlamentsfraktion – namentlich Klubobmann August Wöginger sowie den Abgeordneten Josef Hechenberger und Georg Strasser – für die konstruktive Zusammenarbeit sowie bei SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck, dem 3. Nationalratspräsidenten Norbert Hofer und FPÖ-Tierschutzsprecher Alois Kainz für die Unterstützung zur Erhaltung des Gebrauchshundesports. 

Details der Verordnung

Hunde müssen künftig im Rahmen einer Zulassungsprüfung eine Wesensprüfung absolvieren, ein veterinärmedizinisches Attest vorweisen und ausgereift sein (12 Lebensmonate). Hundehalter müssen eine Prüfung ablegen – sowohl generell als auch das Team Hund-Mensch – sowie ein Leumundszeugnis vorweisen. Trainings dürfen nur mehr auf Trainingsgeländen stattfinden, womit eine wichtige Forderung des ÖKV – das konkrete Verbot des Hinterhof-Scharfmachens – umgesetzt wurde. Darüber hinaus dürfen nur lizenzierte Trainer und Helfer Trainings durchführen. Die Details und Prüfungsordnungen werden von Dog Audit sowie Experten und Verbänden erarbeitet.

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