Erhöhte Arzneimittelbevorratung soll Medikamentenengpässe künftig verhindern
Die Bundesregierung setzt weitere Schritte zur Absicherung der Medikamentenversorgung in Österreich. Die pharmazeutische Industrie wird dazu verpflichtet, ihre bestehenden Lagerbestände für kritische Arzneimittel deutlich zu erhöhen. Rund 700 relevante Medikamente sollen künftig für den österreichweiten Bedarf von vier Monaten eingelagert werden. Die entsprechende Bevorratungs-Verordnung wurde heute in Begutachtung geschickt. Gleichzeitig wurde die Arbeitstaxe für die magistrale Zubereitung von Arzneimitteln durch Apotheken mit 1. Jänner 2024 um durchschnittlich 50 Prozent erhöht. Für Apotheken wird es dadurch einfacher, akute Bedarfsspitzen durch die magistrale Zubereitung von Arzneimitteln abzufangen und die Versorgung der Bevölkerung kurzfristig sicherzustellen. ***
Lieferengpässe bei Medikamenten führten im vergangenen Winter europaweit zu einer angespannten Situation. Um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung in diesem Winter sicherzustellen, hat die Bundesregierung bereits ein Bündel an kurzfristigen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben der Einrichtung eines eigenen Wirkstofflagers für kritische Arzneimittel und der Einführung eines Unterstützungsbeitrages für niedrigpreisige Medikamente, wurde auch die Erweiterung von Verkaufsfristen sowie die Erleichterung des Imports aus dem EWR-Raum beschlossen.
Als mittelfristig wirksame Maßnahme wird die pharmazeutische Industrie nun dazu verpflichtet, größere Mengen an kritischen Arzneimitteln einzulagern. Sie definiert rund 700 relevante Medikamente, die künftig für den österreichweiten Bedarf von vier Monaten eingelagert werden müssen. Sie wurden in der entsprechenden Taskforce des Gesundheitsministeriums mit allen relevanten Systempartner:innen erarbeitet. Dazu zählen insbesondere Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen.
„Wir konnten die Medikamentenversorgung in Österreich für diesen Winter durch ein Bündel an kurzfristigen Maßnahmen bestmöglich sicherstellen. Durch die Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie zur Bevorratung wichtiger Arzneimittel setzen wir nun einen wichtigen Schritt, um auch im nächsten Winter bestmöglich auf mögliche Lieferengpässe vorbereitet zu sein“, ist sich Gesundheitsminister Johannes Rauch sicher. „Langfristig braucht es eine europäische Lösung, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen absichert. Das werde ich in Brüssel weiterhin einfordern.“
Bevor die Verpflichtung an die pharmazeutische Industrie in Kraft treten kann, muss sie der Europäischen Kommission zur Kenntnis gebracht werden. Für die nächste Wintersaison müssen die entsprechenden Medikamente allerdings bereits eingelagert sein und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die pharmazeutische Industrie kann für die zusätzlich entstehenden Kosten einen Antrag auf Erstattung beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) stellen.
Magistrale Zubereitung von Arzneimitteln vereinfacht
Um Bedarfsspitzen von akuten Engpässen in diesem Winter abzufangen, haben das Gesundheitsministerium und der Arzneimittel-Vollgroßhandel bereits ein eigenes Wirkstofflager eingerichtet. Das Lager umfasst alle nötigen Zutaten für gängige Antibiotika und Medikamente gegen Erkältungssymptome.
In Phasen mit hohem Bedarf können Apotheken diese Wirkstoffe abrufen und die Versorgung der Bevölkerung durch magistral zubereitete Arzneimittel sicherstellen. Das Entgelt für Apotheker:innen wurde nun um durchschnittlich 50 Prozent erhöht. Gestiegene Personal- und Herstellungskosten werden dadurch bestmöglich erstattet und die magistrale Zubereitung vereinfacht. Die entsprechende Arzneitaxen-Verordnung ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
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