Datenschutzbehörde zieht nach Prüfung des Finanzsektors positive Bilanz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Datenschutzbehörde zieht nach Prüfung des Finanzsektors positive Bilanz

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Wien (OTS) – Im Rahmen der Schwerpunktprüfung 2023 untersuchte die in Wien ansässige Behörde ausgewählte Kreditinstitute. Das Resümee ist durchaus positiv. „Die DSGVO ist in der Praxis angekommen“, sagt Matthias Schmidl, seit 1. Jänner 2024 Leiter der Datenschutzbehörde.

Branche „gut aufgestellt“

Im besonderen Fokus der Schwerpunktprüfung standen die (Weiter-)Verarbeitung von Bank- und Kontodaten zu Werbezwecken und die Prüfung der Stellung der Datenschutzbeauftragten. Datenschutzbeauftragte nehmen in Unternehmen als Bindeglied zwischen Datenschutz und Management eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften ein. Mit der Evaluierung der Rolle der Datenschutzbeauftragten setzte die DSB auch die vom Europäischen Datenschutzausschuss im vergangenen Jahr vereinbarte koordinierte Prüftätigkeit im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ um.

Im Zuge der Untersuchung ergaben sich vor allem Fragen zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen, zur Speicherdauer und zu internationalen Datenübermittlungen. Grobe Verfehlungen entdeckte die DSB im Finanzsektor keine, die meisten Verfahren wurden bereits eingestellt. „Die Branche ist gut aufgestellt“, resümiert Behördenleiter Schmidl.

Auch für das Jahr 2024 ist wieder ein Schwerpunktverfahren geplant. Welcher Sektor diesmal evaluiert wird, wird nach Beginn bekannt gegeben.

Schwerpunktprüfungen der DSB können mit einschneidende Maßnahmen bei Verstößen enden

Die DSB führt jährlich Schwerpunktprüfungen verschiedener Branchen und Sektoren durch. Zweck dieser amtswegigen Untersuchungen ist die Sicherstellung von datenschutzrechtlicher Standards und die Sensibilisierung für neue Herausforderungen und Risiken im digitalen Zeitalter. Im Zuge dieser Verfahren müssen Verantwortliche umfangreiche Fragebögen zu datenschutzrechtlichen Themen beantworten. Auch Inspektionen vor Ort und mündliche Einvernahmen können durchgeführt werden.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann die DSB einschneidende Maßnahmen ergreifen, auch außerhalb dieser Verfahren. So verhängte die Behörde etwa eine Geldbuße in Höhe von 18 Millionen Euro gegen ein Unternehmen, auch wurde dem AMS bspw. die Verwendung des sogenannten „AMS-Algorithmus“ untersagt. In beiden Verfahren ist noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ausständig.

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