Der NÖ Landesjagdverband lügt: Goldschakal darf keinesfalls bejagt werden
Der Goldschakal wandert auf natürlich Weise seit 1987 in Österreich ein. Er ist also Teil der autochthonen Fauna Österreichs und in Anhang V der Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie als „von gemeinschaftlichem Interesse“ geschützte Art angeführt, deren Erhaltungszustand günstig sein muss, bevor sie bejagt werden kann. Der Goldschakal ist im NÖ Jagdgesetz nicht als jagdbares Wild angeführt. Man möchte meinen, dass er daher durch das Naturschutzgesetz streng geschützt ist. Doch der NÖ Landesjagdverband will den Goldschakal ausrotten und subsumiert ihn widerrechtlich einfach unter „Raubzeug“, wie wildernde Hunde und Katzen, die man rücksichtslos ohne Schonzeit umbringen darf. Die Geschäftsführerin des NÖ Landesjagdverbands, Sylvia Scherhaufer, betont auch nach Kenntnisnahme des privat erstellten Rechtsgutachtens zum Goldschakal von Mag. Florian Rathmayer (Univ.-Assistent am Institut für Rechtswissenschaften der BOKU in Wien), dass der Goldschakal als Raubzeug jederzeit und überall zu töten ist.(1) Und das, obwohl in dem Gutachten klar ausgeführt wird, dass jede Entnahme eines Goldschakals aufgrund der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie verboten ist, weil der Erhaltungszustand in Österreich mangels Monitorings unbekannt ist und jedenfalls nicht günstig sein kann. Und zweitens führt das Gutachten aus, dass die Subsumption des Goldschakals unter Raubzeug im Gegensatz zu Bär, Wolf oder Luchs mangels sachlicher Begründung verfassungswidrig ist.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Dieses Vorgehen ist typisch für den NÖ Landesjagdverband. ‚Mir san mir‘, Unionsrecht ist egal, der Rechtsstaat hat sich hinter den Jagdgelüsten anzustellen. Zuerst töten und dann denken. Und dafür ist man bereit, in aller Öffentlichkeit zu lügen und das Recht zu verdrehen. Besonders absurd, dass der Goldschakal in Wien streng geschützt, in Salzburg und Vorarlberg ganzjährig geschont, im Burgenland, in Kärnten, OÖ und der Steiermark von Anfang Oktober bis Mitte März jagdbar, in Tirol das ganze Jahr zur Ausrottung freigegeben ist und in Niederösterreich der Jagdverband versucht, durch einen Trick den ganzjährigen Abschuss zu rechtfertigen, obwohl der Goldschakal dort unter das Naturschutzgesetz fällt und geschützt ist. Der Goldschakal bleibt aber derselbe, egal in welchem Bundesland er sich aufhält. Die einzige Lösung bei diesem Wildwuchs ist ein Bundesjagdgesetz, das strikt nach ökologischen und tierschutzrechtlichen Vorgaben formuliert ist. Dafür sammelt das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, siehe vgt.at/bundesjagdgesetz, derzeit Unterstützungserklärungen.“
(1) noe.orf.at
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