Bundesrat gibt grünes Licht für Beseitigung von Ungleichbehandlungen bei Elternschaft | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat gibt grünes Licht für Beseitigung von Ungleichbehandlungen bei Elternschaft

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Um einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Beseitigung der Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlicher Elternschaft Rechnung zu tragen, gab der Bundesrat heute mehrheitlich grünes Licht für das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 sowie den dafür notwendigen begleitenden Änderungen im Personenstandsgesetz.

Zudem sprach sich die Länderkammer mehrheitlich für das Begleitgesetz zum europäischen Digital Service Act (DSA) aus. Die EU-Verordnung wird ab 17. Februar 2024 das nationale Kommunikationsplattformengesetz ablösen. Ein in der Sitzung eingebrachter SPÖ-Entschließungsantrag betreffend "Den Digital Services Act in der Praxis zum Leben erwecken" fand hingegen keine Mehrheit unter den Mandatar:innen.

Anpassungen bei Elternschaft durch neues Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz

Mit den durch das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 vorgenommenen Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) haben Kinder von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, künftig auch dann automatisch zwei Elternteile, wenn sie ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt wurden. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit Kindern, die in einer heterosexuellen Ehe geboren werden. Außerdem kann die Person, die den Samen für die nicht-medizinische Fortpflanzung bereitgestellt hat, nicht als Vater festgestellt werden, wenn die Partnerinnen eine entsprechende Fortpflanzung vereinbart haben. Auch wird mit der Novelle jede Kommerzialisierung und Vermittlung nicht-medizinisch unterstützter Fortpflanzung ausdrücklich verboten und das "dritte Geschlecht" sprachlich erfasst.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) sprach von einem "sinnlosen Gesetz", bei dem die Freiheitlichen "nicht dabei" sein könnten. Es gehe "völlig an der Natur vorbei", laut dem Gesetz könnten nun Frauen die Vaterschaft annehmen.

Anders sah das Elisabeth Kittl (Grüne/W). Man gehe einen weiteren Schritt Richtung Gleichberechtigung aller Geschlechter, sowie der Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft. Zudem schaffe die Regelung Rechtssicherheit für Samenspender, damit diese nicht die Vaterschaft übernehmen müssten.

Dem schloss sich Viktoria Hutter (ÖVP/N) an, die ebenfalls von Rechtsicherheit für Samenspender sowie von der Gewährleistung des Abstammungsverhältnisses für Kinder sprach. Man habe rasch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs reagiert und eine niederschwellige Lösung gefunden.

Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) signalisierte Zustimmung seitens ihrer Fraktion, um die Diskriminierung im Abstammungsrecht zu beseitigen. Was in diesem Bereich aber noch fehle, sei der Datenschutz von anonym bleiben wollenden Samenspendern.

Justizministerin Alma Zadić zeigte sich erfreut, dass es nun Klarheit gebe, wer für Kinder die Obsorge und den Unterhalt übernehme. Gleichgeschlechtliche Paare könnten künftig unter denselben Bedingungen Kinder anerkennen. Dies sorge für Stabilität und stelle das Kindeswohl in den Mittelpunkt, so die Justizministerin.

DSA-Begleitgesetz: Flankierende Maßnahmen zur EU-Verordnung

Der europäische Digital Service Act (DSA) löst das im Dezember 2020 in Österreich beschlossene Kommunikationsplattformengesetz ab. Die EU-Verordnung für digitale Dienste wird ab 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union gelten. Insbesondere sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) werden damit zahlreiche Auflagen zur Eindämmung von Hass im Netz erfüllen müssen. Das dazu notwendige DSA-Begleitgesetz sieht flankierende Maßnahmen zur EU-Verordnung vor, welche der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Regelungen dienen. Auch soll damit sichergestellt werden, dass geltendes Bundesrecht nicht der EU-Verordnung widerspricht.

Die neuen Regelungen seien ein "Meilenstein gegen Hetze und Manipulation" und hätten das Potential, einen neuen weltweiten Standard zu setzen, betonte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Durch den DSA seien Nutzer:innen künftig europaweit einheitlich vor illegalen Inhalten und undurchsichtigen Algorithmen geschützt. Die Grünen-Mandatarin begrüßte zudem verschärfte Transparenzregeln für Plattformen.

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, durch den DSA würden nun neue Schranken und Regulierungen eingeführt, hielt Klara Neurauter (ÖVP/T) fest. Es handle sich um ein lange verhandeltes Werk, wo man das eine oder andere kritisieren könne. Hass im Netz sei aber vor allem für Frauen eine traurige Realität, so Neurauter. Große Internetkonzerne müssten künftig etwa Ansprechpartner in Österreich nennen und seien verpflichtet, bei Verstößen schneller zu handeln.

Ebenfalls zustimmend äußerte sich Stefan Schennach (SPÖ/W). Es handle sich um einen ersten und großen politischen Schritt auf europäischer Ebene gegenüber den großen und mächtigen Konzernen. "Damit sichern wir demokratische Errungenschaften ab", so der SPÖ-Mandatar. Schennach sprach sich zudem für die bessere finanzielle Ausstattung von sogenannten "Trusted Flaggern" und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen aus, was er mit einem Entschließungsantrag untermauerte.

Anders sah das Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Es gehe nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz, der DSA diene stattdessen zur Einschränkung und Unterdrückung der Meinungsäußerungsfreiheit und zur "totalen Überwachung aller Bürger im Netz". Datenschützer und Datenschützerinnen würden dem DSA ein "verheerendes Zeugnis" ausstellen. Dieser verstoße gegen die Grundrechtecharta der EU und führe zu einer wahllosen Überwachung von sensiblen Daten. (Schluss Bundesrat) med

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