Nationalrat: ÖVP, Grüne und SPÖ stimmten für DSA-Begleitgesetz
Der europäische Digital Service Act (DSA) löst das im Dezember 2020 in Österreich beschlossene Kommunikationsplattformengesetz ab. Die EU-Verordnung für digitale Dienste wird ab 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union gelten. Insbesondere sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) werden damit zahlreiche Auflagen zur Eindämmung von Hass im Netz erfüllen müssen. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde dazu in der heutigen Nationalratssitzung das DSA-Begleitgesetz unter Berücksichtigung zweier Abänderungsanträge beschlossen, das flankierende Maßnahmen zur EU-Verordnung vorsieht, welche der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Regelungen dienen. Auch soll damit sichergestellt werden, dass geltendes Bundesrecht nicht der EU-Verordnung widerspricht.
Die beiden in der Sitzung eingebrachten und mehrheitlich angenommenen Abänderungsanträge betrafen einerseits die transparente Ausweisung der bereits beschlossenen Mittel für die KommAustria für den administrativen Aufwand zur Vollziehung des Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sowie anderseits die Verlängerung der Sonderregelung für den Kostenersatz in Privatanklageverfahren bei typischen "Hass im Netz-Delikten" für weitere drei Jahre.
Die Europäische Union schreibe uns mit dem Digital Service Act vor, wie wir mit Fake News und Hass im Netz umzugehen hätten, was der Einschränkung von Meinungsfreiheit diene, sagte Harald Stefan (FPÖ). Es sei "höchst problematisch", dass aufgrund gewisser Algorithmen, bestimmte Inhalte aus dem Internet entfernt werden, damit würden gewisse Meinungen nicht mehr existieren.
Hass im Netz sei traurige Realität, vor allem für Frauen, sagte Katharina Kucharowits (SPÖ). Die Beratungsstelle ZARA für "Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit" habe berichtet, dass im Zeitraum von September 2017 bis August dieses Jahres insgesamt 11.514 Online-Hassmeldungen eingegangen seien. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum und es brauche daher ganz klare Schranken und Regulierungen. Das Gesetz zum DSA sei daher ganz klar zu unterstützen, aber es brauche dazu die ausreichende Finanzierung der sogenannten Trusted Flaggers und der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen ergänzend zur RTR, so Kucharowits. Dazu brachte sie einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der keine Mehrheit fand.
Schon vor einigen Jahren beim Beschluss des Kommunikationsplattformengesetzes hätten die NEOS davor gewarnt, dass dieses nicht die nötige Balance in Hinblick auf Meinungsfreiheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte habe und dass es, aufgrund der Tatsache, dass der DSA kommen werde, gar nicht notwendig sei. So wurden Ressourcen eingesetzt für ein Gesetz, dass es gar nicht brauche, kritisierte Nikolaus Scherak (NEOS).
Die Bundesregierung habe 2020 ein Gesetz beschlossen, um Hass im Netz zu bekämpfen und Nutzer:innen ein Rüstzeug gegen Hass im Netz in die Hand zu geben. Somit wurde auch ein Teil des Weges für den DSA bereitet, sagte Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Eine europaweite Regelung sei begrüßenswert.
Mit dem DSA-Begleitgesetz werde auch eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadensersatz bei Hasspostings geschaffen, betonte Justizministerin Alma Zadić. Damit könne man auch außerhalb des Medienrechts von demjenigen, der das Hassposting ins Netz gestellt habe, Schadensersatz erlangen, so Zadić.
Das Kommunikationsplattformengesetz sei mit der Europäischen Kommission abgestimmt gewesen, sagte Agnes Sikka Prammer (Grüne). Hass sei niemals eine Meinung. Wichtig sei es, von dem "Hass im Netz-Bekämpfungspaket" auch Gebrauch zu machen. Das Paket enthalte viele gute Instrumente mit denen sich Betroffene von Hass im Netz zur Wehr setzen könnten. (Fortsetzung Nationalrat) bea
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