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FPÖ – Ragger: „Es braucht einen Rechtsanspruch auf Übergangspflege!“

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„ÖVP und Grüne müssen bei der Pflege immer wieder ‚nachbessern‘, weil sie nicht in der Lage sind, ein ordnungsgemäßes Gesetz für den gesamten Pflegebereich zu verabschieden. Man führt zwar als guten ersten Schritt das Pflegegeld ein, weil man den österreichischen Ruf nach der Pflege zu Hause vernommen hat, verabsäumt aber Versorgungslücken zu schließen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Übergangspflege etwa gibt es nicht, sondern neun unterschiedliche Landesregelungen“, sagte heute NAbg. Mag. Christian Ragger.

„Wenn man zum Beispiel nach einem Oberschenkelhalsbruch in ein Krankenhaus kommt, wird man bereits nach drei bis vier Tagen entlassen, muss dann aber vielleicht vier Wochen warten, bis die Reha beginnt. In der Zwischenzeit ist keinerlei Versorgung sichergestellt. Das Gleiche erleben wir, wenn Menschen vor der Genesung nach Hause geschickt werden und sich diese dann aber verzögert, was bedenkliche Folgen haben kann. Es braucht daher ein entsprechendes Angebot, das von den jeweils zuständigen Sozialversicherungen finanziell zu tragen ist“, verdeutlichte Ragger seine Forderung mit einem Entschließungsantrag für ein Übergangspflege-Förderungsgesetz.

„Wir verlangen einen Rechtsanspruch auf eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu zwölf Wochen pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause. Es braucht eine Vereinheitlichung der Sozialversicherungen und aufeinander abgestimmte Gesetze, um die Pflege auch kongruent, sprich bedürfnisorientiert, zu entwickeln. Damit ist dann sichergestellt, dass unsere Bürger auch wieder gesund das Krankenhaus verlassen können“, hielt Ragger fest.

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