ÖGK-Huss: Gesundheitsreform gut, aber einheitlicher Gesamtvertrag und einheitliche Leistungen auf St. Nimmerleinstag verschoben
Im heutigen Ministerrat wurden der Finanzausgleich und die begleitenden gesundheitspolitischen Maßnahmen präsentiert. Die soziale Krankenversicherung soll zusätzlich 300 Mio. Euro pro Jahr für den Ausbau der niedergelassenen Versorgung bekommen. Die gemeinsame Steuerung dieses Ausbaus soll in der Zielsteuerung auf Bundes- und Landesebene erfolgen.
ÖGK-Obmann Andreas Huss: „In den Zielsteuerungsgremien wird festgelegt, wie und wieviele Krankenhäuser, Ambulanzen, Kassenärzt:innen, andere Gesundheitsberufe und Primärversorgungseinheiten, Ambulatorien und eigene Einrichtungen der Sozialversicherung auf das jeweilige Bundesland verteilt werden sollen. Diese Festlegungen werden im regionalen Strukturplan verordnet und veröffentlicht und sind verbindlich, ohne Einspruchsmöglichkeiten der Ärztekammern, umzusetzen.“
Der Stellenplan der Ärztekammer verliert dadurch an Bedeutung. Darüber hinaus müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte in Zukunft das eCard-System, das e-Rezept und ELGA nutzen. Die verpflichtende Diagnosecodierung kommt ebenfalls für alle Ärztinnen und Ärzte. Ein öffentliches Impfprogramm in der Höhe von 90 Mio. Euro jährlich wurde beschlossen, auch bei den Heilbehelfen und Hilfsmitteln soll eine einheitliche Beantragung und Abgabe in ganz Österreich durch die ÖGK gewährleistet werden. In der Versorgung soll die Begleitung der Patient:innen zum „Best Point of Service“ über die Hausärztinnen und Hausärzte, verstärkt durch die Gesundheitshotline 1450, unterstützt werden. Regelungen und Fristen zum Abschluss eines einheitlichen Gesamtvertrags wurden jedoch leider aus dem Paket herausgenommen.
ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Die Gesundheitsreform ist gut gelungen, leider wurde auf Druck der Ärztekammer der Abschluss des österreichweiten Gesamtvertrags und der einheitlichen Leistungen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Dies, um den neun Landesärztekammern die Verhandlungshoheit mit weiterhin neun unterschiedlichen Ergebnissen zu sichern. Fragwürdig ist auch die Priorisierung bei der Aufteilung der zusätzlichen Finanzmittel aus dem Finanzausgleich. Für die Krankenhäuser wurden 600 Mio. Euro zusätzlich beschlossen, für das Hauptziel Ausbau niedergelassene Versorgung kommen nur 300 Mio. Euro jährlich. Das ist zu wenig für den Ausbau einer ausreichenden Versorgung.“
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