ÖGK/Huss: Gesetz für 100 zusätzliche Kassenstellen aus Sommer-Ministerrat zu spät und missglückt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖGK/Huss: Gesetz für 100 zusätzliche Kassenstellen aus Sommer-Ministerrat zu spät und missglückt

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Der letzte Entwurf des Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetzes (GesRefFinG) lässt befürchten, dass wichtige Punkte, die im Sommer-Ministerrat zugesagt wurden, nun doch nicht umgesetzt werden.++++

Ende Juli 2023 wurde durch die Regierung im Sommer-Ministerrat ein Paket zur Stärkung der öffentlichen Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich präsentiert. In diesem Paket wurden von Bundeskanzler Nehammer und Gesundheitsminister Rauch 100 zusätzliche ärztliche Kassenstellen bis Ende 2023 versprochen. Besonders in den Fächern Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendfachärzte und Gynäkologie sollten zusätzliche Stellen entstehen.

Darüber hinaus wurde die Aufnahme psychologischer Leistungen in das ASVG angekündigt. Damit erhielte die soziale Krankenversicherung die Möglichkeit, Verträge mit niedergelassenen Psycholog:innen für die Verbesserung der psychosozialen Versorgung der 7,5 Mio. Versicherten abzuschließen.

Im September gab es einen Gesetzesentwurf, in dem konkreter ausformuliert wurde, wie die Vorhaben umgesetzt werden sollten und es wurden auch Zahlen eingetragen, wie die Finanzierung erfolgen sollte. Zu diesem Zeitpunkt war vorgesehen, dass es sowohl für die zusätzlichen ärztlichen Kassenstellen als auch für die Einführung der psychologischen Leistungen jährlich valorisierte 50 Mio. Euro an Bundesmitteln geben sollte. Dieser Entwurf wurde aber nicht beschlossen und in die Umsetzung gebracht. Nach weiteren langwierigen Diskussionen sind im letzten Entwurf des Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetzes (GesRefFinG) Verschlechterungen der Finanzierung für die geplanten Maßnahmen erfolgt. Für die psychologischen Leistungen sind nur noch einmalig 50 Mio. Euro vorgesehen, im Jahr darauf einmalig 25 Mio. Euro und danach gar nichts mehr.

ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Nachdem sich die Diskussionen zu den zusätzlichen einhundert Kassenstellen weiter in die Länge ziehen, wird sich die Ankündigung von Kanzler Nehammer, diese noch im Jahr 2023 umzusetzen, mit Sicherheit nicht ausgehen. Außerdem geht sich mit der Reduzierung auf einen Bruchteil der zugesagten Mittel für die Aufnahme der psychologischen Leistungen in die Versorgung keine adäquate vertragliche Vereinbarung zur Verbesserung der psychosozialen Leistungen aus.“

Besonders bedauerlich ist die Streichung der vorgesehenen 20 Mio. Euro für Prävention und Gesundheitsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Gesetzesentwurf. Damit ist einer der wichtigen Punkte aus dem Sommer-Ministerratsbeschluss still und leise begraben worden.

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